Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Ermessensgrundlage Steuerbefreiung?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Doc Jan" data-source="post: 196899" data-attributes="member: 8261"><p>Hallo zusammen!</p><p></p><p>Es wurde schon viel geschrieben zum Thema "wie bekomme ich ein grünes KFZ-Kennzeichen", also in den Genuss der KFZ-Steuerbefreiung. Ein vereinheitlichtes Verfahren konnte ich leider nicht finden. </p><p></p><p>Ich bin (Ur-)Enkel aus ehemaliger Landwirtschaft; Ländereien incl. Wald sind zwar vorhanden (großenteils verpachtet), in die Berufsgenossenschaft wird aber nicht eingezahlt.</p><p></p><p>Nun liest man immer, dass man sich beim jeweiligen Finanzamt erkundigen muss, was die Kriterien für die Steuerbefreiung angeht. Genauer, dass es mancherorts genüge, einen Quadratmeter Grund zu besitzen, andernorts die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft noch ungenügend wäre. Heute habe ich bei "meinem" Finanzamt (Kreisstadt in Bayern) angerufen, zurück kam die schwammige wie wenig aussagekräftige Antwort: "Eigentlich(!) benötigt man ja schon den Nachweis über die Berufsgenossenschaft(sbeiträge". Und uneigentlich..?</p><p></p><p>Mit dieser Auskunft kann ich nicht leben. Seit dem 01. Juli 2009 unterliegt die Ertragshoheit für die KFZ-Steuer dem Bund (zuvor den Ländern). Da es eine Grundaufgabe der Bundesrepublik ist, seine Bürger gleich zu behandeln, müssen auch für das grüne KFZ-Kennzeichen gleiche Maßstäbe für jedermann angelegt werden. Es kann also nicht angehen, dass diese durch die Finanzämter der Landkreise beschlossen werden (das konnten sie nach meiner Einschätzung auch vor dem 01.07.2009 nicht, auch wenn sie es in der Regel getan haben).</p><p></p><p>Bitte nicht falsch verstehen, selbstverständlich werde ich meine Steuern bezahlen, wenn die BG-Mitgliedschaft zweifelsohne ein notwendiges Kriterium ist. Ich missgönne niemandem seine Steuerbefreiung, auch wenn diese evtl. zu Unrecht zustande kam. Ich möchte lediglich mit meinem Deutz Arbeiten nachgehen, die auf meinem Privatgrund anfallen, und hierbei besteuert werden, wie dies der Gesetzgeber vorsieht, nicht aber der möglicherweise schlecht informierte Finanzbeamte.</p><p></p><p>Kann mir jemand sagen, wonach sich die (einheitliche?!) Ermessensgrundlage denn nun richtet?</p><p></p><p>Vielen Dank für Eure Infos! Grüße, Jan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Doc Jan, post: 196899, member: 8261"] Hallo zusammen! Es wurde schon viel geschrieben zum Thema "wie bekomme ich ein grünes KFZ-Kennzeichen", also in den Genuss der KFZ-Steuerbefreiung. Ein vereinheitlichtes Verfahren konnte ich leider nicht finden. Ich bin (Ur-)Enkel aus ehemaliger Landwirtschaft; Ländereien incl. Wald sind zwar vorhanden (großenteils verpachtet), in die Berufsgenossenschaft wird aber nicht eingezahlt. Nun liest man immer, dass man sich beim jeweiligen Finanzamt erkundigen muss, was die Kriterien für die Steuerbefreiung angeht. Genauer, dass es mancherorts genüge, einen Quadratmeter Grund zu besitzen, andernorts die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft noch ungenügend wäre. Heute habe ich bei "meinem" Finanzamt (Kreisstadt in Bayern) angerufen, zurück kam die schwammige wie wenig aussagekräftige Antwort: "Eigentlich(!) benötigt man ja schon den Nachweis über die Berufsgenossenschaft(sbeiträge". Und uneigentlich..? Mit dieser Auskunft kann ich nicht leben. Seit dem 01. Juli 2009 unterliegt die Ertragshoheit für die KFZ-Steuer dem Bund (zuvor den Ländern). Da es eine Grundaufgabe der Bundesrepublik ist, seine Bürger gleich zu behandeln, müssen auch für das grüne KFZ-Kennzeichen gleiche Maßstäbe für jedermann angelegt werden. Es kann also nicht angehen, dass diese durch die Finanzämter der Landkreise beschlossen werden (das konnten sie nach meiner Einschätzung auch vor dem 01.07.2009 nicht, auch wenn sie es in der Regel getan haben). Bitte nicht falsch verstehen, selbstverständlich werde ich meine Steuern bezahlen, wenn die BG-Mitgliedschaft zweifelsohne ein notwendiges Kriterium ist. Ich missgönne niemandem seine Steuerbefreiung, auch wenn diese evtl. zu Unrecht zustande kam. Ich möchte lediglich mit meinem Deutz Arbeiten nachgehen, die auf meinem Privatgrund anfallen, und hierbei besteuert werden, wie dies der Gesetzgeber vorsieht, nicht aber der möglicherweise schlecht informierte Finanzbeamte. Kann mir jemand sagen, wonach sich die (einheitliche?!) Ermessensgrundlage denn nun richtet? Vielen Dank für Eure Infos! Grüße, Jan [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Welches Fest feiern viele Menschen weltweit am 31. Dezember?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Ermessensgrundlage Steuerbefreiung?
Oben