Drosselung auf 6 km/h

Diskutiere Drosselung auf 6 km/h im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich hoffe nicht, unfähig zu sein, die Suchfunktion richtig zu bedienen!? Hab' nichts finden können zu folgender schlichter Frage: Ist es...
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Für 6km/h muss dieser unveränderbar umgebaut werden. Sperrung z.B der Gänge z.B durch verschweißte Blatte.
Ist alles nicht mehr aktuell, aber es musste NICHT unveränderbar ausgeführt werden. Teilweise wurde eine Schweißraupe auf der Schieberadwelle gefordert, war aber kein muss. Die Sperre darf nur ohne Werkzeug nicht entfernbar sein. Bei meinem ist in der Schaltgasse vom 4. Gang eine Schraube eingeschraubt und der TÜV wollte es damals nicht sehen. Dekra wollte es sehen und das Getriebe verplomben und der andere TÜV wollte halt die Schweißraupe.
Vor ganz langer Zeit, durften Sportschützen nur Gewehre als Einzellader bedürfnisfrei kaufen. Da wurde vom Holzklotz im Magazin, bis hin zur kompletten verschweißung auch alles gemacht.
Bis bald
Marcus
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Tag,

In der Betriebserlaubnis eines 6km/h Fahrzeuges steht: "...durch Sperrung der Gänge..." Wie und wodurch die Gänge gesperrt wurden steht nicht drin und interessiert letztendlich Niemanden.

Friedrich
 
W

williebor

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interessiert letztendlich Niemanden
Vielleicht bei diesem einen Fahrzeug, in dessen Betriebserlaubnis "...durch Sperrung der Gänge..." steht.

Ich könnte dir ja jetzt was dazu über meinen Rasenmäher erzählen, aber wem hilft das?
Die von dir genannte Betriebserlaubnis wird sowieso nicht für meinen Rasenmäher gelten.
 
F

FahrM66Tfan

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Hier geht es auch nicht um Rasenmäher, die als selbst fahrende Arbeitsmaschinen gelten und mitunter schneller fahren können als 6km/h , sondern um Schlepper, die ab Werk schneller fahren konnten als 6 km/h und im Laufe Ihres Lebens auf 6 km/h umgebaut wurden und dafür eine entsprechende Betriebserlaubnis erhalten haben.

Friedrich
 
Raini750

Raini750

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Moins,
für alle, die keine Lust haben, den Thread zu lesen bevor sie antworten:
Der Umbau von Kraftfahrzeugen jeder Art auf 6Km/h um damit zulassungsfrei im öffentlichen Sraßenverkehr teilzunehmen ist seit Jahren nicht mehr möglich.
Es gibt lediglich einen Bestandschutz für Fahrzeuge die davor umgebaut,
und deren Umbau von TÜV / DEKRA abgenommen wurde.
 
Thema: Drosselung auf 6 km/h
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