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<blockquote data-quote="Stephan1973" data-source="post: 199876" data-attributes="member: 8614"><p>Moin,</p><p></p><p>Die Variante fällt weg, da nirgendwo ein Baujahr zu erkennen ist.</p><p></p><p>Ganz abgesehen davon, so sicher ist es auch nicht, daß vor 1961 gebaute Anhänger keine BE brauchen, der entsprechende Paragraph 18 der STVZO wurde bei der letzten Änderung gestrichen.</p><p></p><p>siehe auch hier:</p><p></p><p><a href="http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=8324" target="_blank">die Betriebserlaubnis</a></p><p></p><p>Aber auch da: nichts genaues weiß man nicht. Ich hab mal aus reiner Neugierde ne Stunde im Internet gesucht und kleingedrucktes studiert... Viel schlauer bin ich nach der Lektüre der Gesetzestexte nicht geworden, eine Ausnahme oder Übergangsregelung habe ich jedoch nicht gefunden.</p><p></p><p>Aber wie gesagt, selbst wenn es noch so sein sollte, das Anhänger bei LoF Nutzung und Baujahr vor 1961 keine BE brauchen, nützt mir das nix. </p><p></p><p>Gruß, Stephan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Stephan1973, post: 199876, member: 8614"] Moin, Die Variante fällt weg, da nirgendwo ein Baujahr zu erkennen ist. Ganz abgesehen davon, so sicher ist es auch nicht, daß vor 1961 gebaute Anhänger keine BE brauchen, der entsprechende Paragraph 18 der STVZO wurde bei der letzten Änderung gestrichen. siehe auch hier: [url=http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=8324]die Betriebserlaubnis[/url] Aber auch da: nichts genaues weiß man nicht. Ich hab mal aus reiner Neugierde ne Stunde im Internet gesucht und kleingedrucktes studiert... Viel schlauer bin ich nach der Lektüre der Gesetzestexte nicht geworden, eine Ausnahme oder Übergangsregelung habe ich jedoch nicht gefunden. Aber wie gesagt, selbst wenn es noch so sein sollte, das Anhänger bei LoF Nutzung und Baujahr vor 1961 keine BE brauchen, nützt mir das nix. Gruß, Stephan [/QUOTE]
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