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D5505 - Allrad nachrüsten - Drehmomente an der Kardanwelle / Lamellenkupplung
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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 464830" data-attributes="member: 10187"><p>Moin Bertl,</p><p></p><p>der Umbau auf eine hydraulische Bremsbetätigung an der Hinterachse wäre von der Technik her gesehen am einfachsten, führt aber zwangsweise zum Verlust der ABE. Die ABE des D5505 wird sich in deinem Fall definitiv nur auf ein mechanisches Bremssystem erstrecken. Schau mal in deinen Fahrzeugbrief, da steht das unter Punkt 7 drin.</p><p></p><p>[ATTACH]126093[/ATTACH]</p><p>Ich glaube kaum, das sich der Umbau auf Allradantrieb und das Nachrüsten der Vorderachse mit einer pneumatischen oder hydraulischen Bremsanlage einigermaßen wirtschaftlich darstellen lässt.</p><p></p><p>Grob vereinfacht passiert folgendes:</p><p>Erstmal musst Du Dir vor Augen halten, das die Bremskraftverteilung bei unterschiedlichen Bremssystemen zwischen Vorderachse (Scheibenbremse) und Hinterachse (Trommelbremse) für einen Bastler schwer zu bewerkstelligen ist. Das Du nur einen Umbau auf ein Zweikreissystem machen dürftest, erschwert das ganze zusätzlich, weil du damit für eine proportionale Verteilung sorgen musst.</p><p></p><p>Als Grund kannst Du dir die unterschiedlichen Wege der Bremszylinder sicher vorstellen. Während vorne die Scheibenbremse schon zu ist, hat bei der Trommelbremse noch nicht mal die Bremswirkung eingesetzt. Das bringt mächtig Verspannungen in deinen Allradantriebsstrang.</p><p></p><p>Selbst wenn Du diese Aufgabenstellung korrekt löst, hast Du immer noch ein Problem mit der Zulassungsfähigkeit. Wie gesagt muss bei deinem Schlepper ein Zweikreisbremssystem eingebaut werden, weil der Umbau nicht "zeitgenössisch" ist und daher die heute gültigen Vorschriften angewendet werden müssen. Die Bremsscheiben des Einser Polo haben keine Zulassung (Typ- oder Bauartgenehmigung) für den D5505 und Du musst durch eigens erstellte Bremsberechnungen durch eine zulässige und sachkundigen Stelle (amtlich anerkannter Sachverständiger) den Nachweis erbringen, das die Bremskraft und Bremsverzögerung für den Schlepper ausreichend ist.</p><p></p><p>Das angehängte Dokument ist zwar älter, aber einige Informationen sind durchaus auch heute noch aktuell.</p><p>[ATTACH]126095[/ATTACH] [ATTACH]126096[/ATTACH] [ATTACH]126097[/ATTACH] [ATTACH]126094[/ATTACH]</p><p></p><p>Gruß</p><p>Jürgen</p><p></p><p>PS: Frag mal einen Sachverständigen, was der für ein Gutachten nimmt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 464830, member: 10187"] Moin Bertl, der Umbau auf eine hydraulische Bremsbetätigung an der Hinterachse wäre von der Technik her gesehen am einfachsten, führt aber zwangsweise zum Verlust der ABE. Die ABE des D5505 wird sich in deinem Fall definitiv nur auf ein mechanisches Bremssystem erstrecken. Schau mal in deinen Fahrzeugbrief, da steht das unter Punkt 7 drin. [ATTACH]126093._xfImport[/ATTACH] Ich glaube kaum, das sich der Umbau auf Allradantrieb und das Nachrüsten der Vorderachse mit einer pneumatischen oder hydraulischen Bremsanlage einigermaßen wirtschaftlich darstellen lässt. Grob vereinfacht passiert folgendes: Erstmal musst Du Dir vor Augen halten, das die Bremskraftverteilung bei unterschiedlichen Bremssystemen zwischen Vorderachse (Scheibenbremse) und Hinterachse (Trommelbremse) für einen Bastler schwer zu bewerkstelligen ist. Das Du nur einen Umbau auf ein Zweikreissystem machen dürftest, erschwert das ganze zusätzlich, weil du damit für eine proportionale Verteilung sorgen musst. Als Grund kannst Du dir die unterschiedlichen Wege der Bremszylinder sicher vorstellen. Während vorne die Scheibenbremse schon zu ist, hat bei der Trommelbremse noch nicht mal die Bremswirkung eingesetzt. Das bringt mächtig Verspannungen in deinen Allradantriebsstrang. Selbst wenn Du diese Aufgabenstellung korrekt löst, hast Du immer noch ein Problem mit der Zulassungsfähigkeit. Wie gesagt muss bei deinem Schlepper ein Zweikreisbremssystem eingebaut werden, weil der Umbau nicht "zeitgenössisch" ist und daher die heute gültigen Vorschriften angewendet werden müssen. Die Bremsscheiben des Einser Polo haben keine Zulassung (Typ- oder Bauartgenehmigung) für den D5505 und Du musst durch eigens erstellte Bremsberechnungen durch eine zulässige und sachkundigen Stelle (amtlich anerkannter Sachverständiger) den Nachweis erbringen, das die Bremskraft und Bremsverzögerung für den Schlepper ausreichend ist. Das angehängte Dokument ist zwar älter, aber einige Informationen sind durchaus auch heute noch aktuell. [ATTACH]126095._xfImport[/ATTACH] [ATTACH]126096._xfImport[/ATTACH] [ATTACH]126097._xfImport[/ATTACH] [ATTACH]126094._xfImport[/ATTACH] Gruß Jürgen PS: Frag mal einen Sachverständigen, was der für ein Gutachten nimmt. [/QUOTE]
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