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<blockquote data-quote="D40+D50" data-source="post: 459337" data-attributes="member: 1297"><p>Hallo,</p><p></p><p>ich meine nicht, das du ein Gewerbe anmelden musst, da du das Holz ja nicht zukaufst, sondern auf Privatwald stehen hast.</p><p></p><p>Dem Finanzamt, also der Steuerfahndung wie Michael es nennt, ist es übrigens wurscht, ob privat oder gewerblich.</p><p>Die wollen nur deine Einkünfte wissen, um Abgaben erheben zu können. Die kannst die Einnahmen aus Holzverkäufen von Privat auch</p><p>in der Einkommensteuererklärung als "Sonstige Einnahmen" angeben.</p><p></p><p>Im Gegenteil, wenn du Gewerblich auftrittst, kannst du ja wunderbar auch deine Ausgaben geltend machen:</p><p>Die Maschinen als Einlage aus Privatbesitz, Fahrtkosten, Benzin und Diesel, ein Schreibtisch mit Stuhl und PC weil du ja Rechnungen schreiben musst,</p><p>ein Handi um für die Kunden auch im Wald erreichbar zu sein, Versicherungen, Berufsverbände usw.</p><p>Da bleibt dann untern Strich, wenn man geschickt rechnet, nur Verlust. Das freut das Finanzamt gar nicht.</p><p>Nach ca 8 Jahren Verlusten können sie dir Liebhaberei unterstellen, und den gewährten Steuervorteil der vergangenen Jahre zurück fordern.</p><p></p><p>Aber ob sich das lohnt? Du kommst auf jeden Fall nicht auf einen hohen Stundenlohn. Du musst die ganze Zeit mit einrechnen.</p><p>Alle Fahrzeiten zum Wald und zum Kunden (falls du lieferst) Wartungszeiten an Maschinen und Fahrzeugen (mehr Nutzung = mehr Wartung)</p><p>bis hin zu der Zeit in der du deinen Holzlagerplatz von den Säge- und Spaltresten säuberst.</p><p>Also Dreck zusammernrechen, Aufladen, Entsorgen usw</p><p></p><p>Norbert</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="D40+D50, post: 459337, member: 1297"] Hallo, ich meine nicht, das du ein Gewerbe anmelden musst, da du das Holz ja nicht zukaufst, sondern auf Privatwald stehen hast. Dem Finanzamt, also der Steuerfahndung wie Michael es nennt, ist es übrigens wurscht, ob privat oder gewerblich. Die wollen nur deine Einkünfte wissen, um Abgaben erheben zu können. Die kannst die Einnahmen aus Holzverkäufen von Privat auch in der Einkommensteuererklärung als "Sonstige Einnahmen" angeben. Im Gegenteil, wenn du Gewerblich auftrittst, kannst du ja wunderbar auch deine Ausgaben geltend machen: Die Maschinen als Einlage aus Privatbesitz, Fahrtkosten, Benzin und Diesel, ein Schreibtisch mit Stuhl und PC weil du ja Rechnungen schreiben musst, ein Handi um für die Kunden auch im Wald erreichbar zu sein, Versicherungen, Berufsverbände usw. Da bleibt dann untern Strich, wenn man geschickt rechnet, nur Verlust. Das freut das Finanzamt gar nicht. Nach ca 8 Jahren Verlusten können sie dir Liebhaberei unterstellen, und den gewährten Steuervorteil der vergangenen Jahre zurück fordern. Aber ob sich das lohnt? Du kommst auf jeden Fall nicht auf einen hohen Stundenlohn. Du musst die ganze Zeit mit einrechnen. Alle Fahrzeiten zum Wald und zum Kunden (falls du lieferst) Wartungszeiten an Maschinen und Fahrzeugen (mehr Nutzung = mehr Wartung) bis hin zu der Zeit in der du deinen Holzlagerplatz von den Säge- und Spaltresten säuberst. Also Dreck zusammernrechen, Aufladen, Entsorgen usw Norbert [/QUOTE]
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