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<blockquote data-quote="Lasca34" data-source="post: 459335" data-attributes="member: 1930"><p>Dann versuche ich es mal mit einem Beispiel: Wenn ich einmal monatlich einen rechten Kotflügel vom Deutz D 6806 verkaufe, dann ist sehr wahrscheinlich, daß das als gewerblich eingestuft wird. Dabei ist es völlig wurscht, ob ich das als "Privatverkauf" bei Ebay tarne (so, wie es Tausende laufend machen), die Geschäfte auf dem Wochenmarkt abwickle, den Kleinanzeigenteil der Zeitung oder des ldw. Wochenblatts oder Internetbörsen wie z.B. <a href="http://www.traktorpool.de" target="_blank">www.traktorpool.de</a> dafür nutze.</p><p></p><p>Wenn ich hingegen zwei solcher Kotflügel habe, die übrig sind und ich plausibel machen kann, warum ich solche doch eher ungewöhnliche Ersatrzteile "übrig" habe, wird kein Mensch auf den Gedanken kommen, daß ich ein Gewerbe treibe.</p><p></p><p>Und nun erkläre Du mal jemandem, daß Du nicht nur "übriges" Brennholz verkaufst, sondern auch noch ständig in den Wald läufst, um neues "übriges Holz" zu schlagen und das dann erneut zu verkaufen. Versuchen kann man das ja mal, aber es besteht die Gefahr, daß Du daraufhin einen Persilschein ausgestellt bekommst und in der Anstalt landest. Vorsicht also! Wenn der Richter zu der Überzeugung gelangt, daß Du die Geschichte mit dem "übrigen" Holz allen Ernstes selber glaubst, ist es sehr schnell vorbei mit Jacken, in denen man seine Arme frei bewegen kann.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Michael</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lasca34, post: 459335, member: 1930"] Dann versuche ich es mal mit einem Beispiel: Wenn ich einmal monatlich einen rechten Kotflügel vom Deutz D 6806 verkaufe, dann ist sehr wahrscheinlich, daß das als gewerblich eingestuft wird. Dabei ist es völlig wurscht, ob ich das als "Privatverkauf" bei Ebay tarne (so, wie es Tausende laufend machen), die Geschäfte auf dem Wochenmarkt abwickle, den Kleinanzeigenteil der Zeitung oder des ldw. Wochenblatts oder Internetbörsen wie z.B. [url='http://www.traktorpool.de']www.traktorpool.de[/url] dafür nutze. Wenn ich hingegen zwei solcher Kotflügel habe, die übrig sind und ich plausibel machen kann, warum ich solche doch eher ungewöhnliche Ersatrzteile "übrig" habe, wird kein Mensch auf den Gedanken kommen, daß ich ein Gewerbe treibe. Und nun erkläre Du mal jemandem, daß Du nicht nur "übriges" Brennholz verkaufst, sondern auch noch ständig in den Wald läufst, um neues "übriges Holz" zu schlagen und das dann erneut zu verkaufen. Versuchen kann man das ja mal, aber es besteht die Gefahr, daß Du daraufhin einen Persilschein ausgestellt bekommst und in der Anstalt landest. Vorsicht also! Wenn der Richter zu der Überzeugung gelangt, daß Du die Geschichte mit dem "übrigen" Holz allen Ernstes selber glaubst, ist es sehr schnell vorbei mit Jacken, in denen man seine Arme frei bewegen kann. Gruß Michael [/QUOTE]
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