Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Betriebserlaubnis für Anhänger
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="RB7862" data-source="post: 495363" data-attributes="member: 19739"><p>Hallo Dirk,</p><p></p><p>Ich habe das Thema in der "Light" -Version erst letzte Woche erledigt - d.h die ABE fuer den Anhaenger in LuF (Folgekennzeichen). Die von Dir aufgefuehrten Angaben reichen der DEKRA (dort habe ich das so gemacht) oder dem TUEV, um in der Liste der jemals zugelassenen Fahrzeuge die Unterlagen zu finden, mit der das Fahrzeug seinerzeit in den Verkehr gebracht wurde. Darin sind auch alle Vorgaben enthalten (z.B. bis 20 km/h, bis 25 km/h; Gewichte etc.)</p><p></p><p>Die kann der Pruefdienst dann fuer weitere Pruefaufgaben heranziehen...</p><p></p><p>Wichtig:</p><p>1. Ein wohlgesonnener Pruefdienstler</p><p>2. Informationen ueber das Schicksal der Firma - hoffentlich schon Geschichte, da sonst der Pruefdienst die Angaben nicht herausgeben darf...</p><p></p><p>Dann weiter so, wie Rene es schon skizziert hat.....</p><p></p><p>Viel Spass damit!</p><p></p><p>Gruss Ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="RB7862, post: 495363, member: 19739"] Hallo Dirk, Ich habe das Thema in der "Light" -Version erst letzte Woche erledigt - d.h die ABE fuer den Anhaenger in LuF (Folgekennzeichen). Die von Dir aufgefuehrten Angaben reichen der DEKRA (dort habe ich das so gemacht) oder dem TUEV, um in der Liste der jemals zugelassenen Fahrzeuge die Unterlagen zu finden, mit der das Fahrzeug seinerzeit in den Verkehr gebracht wurde. Darin sind auch alle Vorgaben enthalten (z.B. bis 20 km/h, bis 25 km/h; Gewichte etc.) Die kann der Pruefdienst dann fuer weitere Pruefaufgaben heranziehen... Wichtig: 1. Ein wohlgesonnener Pruefdienstler 2. Informationen ueber das Schicksal der Firma - hoffentlich schon Geschichte, da sonst der Pruefdienst die Angaben nicht herausgeben darf... Dann weiter so, wie Rene es schon skizziert hat..... Viel Spass damit! Gruss Ralf [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Welches Fest feiern viele Menschen weltweit am 31. Dezember?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Betriebserlaubnis für Anhänger
Oben