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<blockquote data-quote="Christian..." data-source="post: 6789" data-attributes="member: 204"><p>Folgekennzeichen am Anhänger (ohne Zulassung) ist nur für LoF erlaubt, und dann auch nur, wenn tatsächlich nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (selbst wenn der Trecker schneller rennt). </p><p>Wenn der Trecker ein schwarzes Kennzeichen hat und der Anhänger privat eingesetzt werden soll, muss der Anhänger zugelassen, versichert, versteuert und vom TÜV abgenommen sein. Zusätzlich braucht der Fahrer einen entspr. Anhänger-Führerschein (Alte Klasse 3 oder neue Klasse BE, bzw. je nach zGG alte Klasse 2 oder neue Klasse C1E oder CE). Klasse T oder L (bzw. alte Klasse 4) gilt nicht für "schwarz" zugelassene Trecker, da diese Klassen nur für LoF gelten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Christian..., post: 6789, member: 204"] Folgekennzeichen am Anhänger (ohne Zulassung) ist nur für LoF erlaubt, und dann auch nur, wenn tatsächlich nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (selbst wenn der Trecker schneller rennt). Wenn der Trecker ein schwarzes Kennzeichen hat und der Anhänger privat eingesetzt werden soll, muss der Anhänger zugelassen, versichert, versteuert und vom TÜV abgenommen sein. Zusätzlich braucht der Fahrer einen entspr. Anhänger-Führerschein (Alte Klasse 3 oder neue Klasse BE, bzw. je nach zGG alte Klasse 2 oder neue Klasse C1E oder CE). Klasse T oder L (bzw. alte Klasse 4) gilt nicht für "schwarz" zugelassene Trecker, da diese Klassen nur für LoF gelten. [/QUOTE]
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