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GueldnerToledo
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Einen wunderschönen guten Tag,
Ich habe die Corona- Schleppertreffen freie Zeit mal dafür genutzt, um hinter meinem Schlepper eine etwas größere Transportmöglichkeit für Treffen zu basteln. Da ich sehr gerne zelte und in der Vergangenheit dann doch das ein oder andere gefehlt hat, auch wegen Platzmangels am Schlepper, wurde nun etwas aufgerüstet.
Damit man den Schlepper auch weiterhin von hinten besteigen kann , wurde die Transportmöglichkeit nach rechts versetzt und schließt nun mehr oder weniger bündig mit der rechten Schlepperseite ab. Dadurch dass die Sache nicht nach hinten vergrößert bzw. verlängert wurde, weil auch gleichzeitig Ackergeräte oder ein Anhänger mitgeführt werden kann, ist das in die Höhe gewachsen.
Nun verdeckt natürlich die Transportmöglichkeit die hintere rechte Beleuchtungseinrichtung des Schleppers komplett. Vor einigen Tagen ist die bestellte Anhängerlichtleiste eingetroffen, für die ich mir in den kommenden Tagen eine schraubbare Haltevorrichtung auf der Ackerschiene des Schleppers bauen werde. Die Maße, in welcher Höhe die von der Fahrbahn montiert werden muss sowie die jeweiligen Abstände, sind bekannt.
Die Frage ist, ob ich jetzt die an der Lichtleiste angebrachten dreieckigen Rückstrahler gegen runde tauschen muss? Laut Vorschrift dürfen die dreieckigen Rückstrahler nur an Anhängern oder Ackergeräten/Arbeitsmaschinen montiert werden. Wobei man an Ackergeräten und Arbeitsmaschinen auch runde Rückstrahler montieren darf. Da die Lichtleiste nun aber weder an einem Anhänger noch an einem Ackergerät bzw. einer Arbeitsmaschine hängt stellt sich die Frage, ob die dreieckigen Rückstrahler dennoch an der auf der Schlepperackerschiene befestigten Lichtleiste bleiben können?
Für den Kennzeichenhalter der Lichtleiste habe ich auch schon den passenden Aufkleber parat: "Treckerfahrer dürfen das!"
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich schon mal im Voraus!
MfG Werner
Ich habe die Corona- Schleppertreffen freie Zeit mal dafür genutzt, um hinter meinem Schlepper eine etwas größere Transportmöglichkeit für Treffen zu basteln. Da ich sehr gerne zelte und in der Vergangenheit dann doch das ein oder andere gefehlt hat, auch wegen Platzmangels am Schlepper, wurde nun etwas aufgerüstet.
Damit man den Schlepper auch weiterhin von hinten besteigen kann , wurde die Transportmöglichkeit nach rechts versetzt und schließt nun mehr oder weniger bündig mit der rechten Schlepperseite ab. Dadurch dass die Sache nicht nach hinten vergrößert bzw. verlängert wurde, weil auch gleichzeitig Ackergeräte oder ein Anhänger mitgeführt werden kann, ist das in die Höhe gewachsen.
Nun verdeckt natürlich die Transportmöglichkeit die hintere rechte Beleuchtungseinrichtung des Schleppers komplett. Vor einigen Tagen ist die bestellte Anhängerlichtleiste eingetroffen, für die ich mir in den kommenden Tagen eine schraubbare Haltevorrichtung auf der Ackerschiene des Schleppers bauen werde. Die Maße, in welcher Höhe die von der Fahrbahn montiert werden muss sowie die jeweiligen Abstände, sind bekannt.
Die Frage ist, ob ich jetzt die an der Lichtleiste angebrachten dreieckigen Rückstrahler gegen runde tauschen muss? Laut Vorschrift dürfen die dreieckigen Rückstrahler nur an Anhängern oder Ackergeräten/Arbeitsmaschinen montiert werden. Wobei man an Ackergeräten und Arbeitsmaschinen auch runde Rückstrahler montieren darf. Da die Lichtleiste nun aber weder an einem Anhänger noch an einem Ackergerät bzw. einer Arbeitsmaschine hängt stellt sich die Frage, ob die dreieckigen Rückstrahler dennoch an der auf der Schlepperackerschiene befestigten Lichtleiste bleiben können?
Für den Kennzeichenhalter der Lichtleiste habe ich auch schon den passenden Aufkleber parat: "Treckerfahrer dürfen das!"
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich schon mal im Voraus!
MfG Werner