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TÜV, Versicherung und Vorschriften
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Beitrag
<blockquote data-quote="Joschie" data-source="post: 110924" data-attributes="member: 1406"><p>Hallo,</p><p></p><p>von Rechtlicher Seite her muss ein Blick in die Betriebserlaubnis gewagt werden. Bei all unseren Rad- und Schaufelladern im Geschäft z.B. (Kramer und Liebherr) steht hier drin das die Zugforichtung nicht für den transport von Anhängern bzw. für "Die Benutzung auf öffentlicher Straße zugelassen" sind. Alternativ würde ich mir vom TÜV oder einer anderen Anerkannten Amtlichen Stelle eine Bescheinigung ausstellen lassen das ich hinten am Fahrezug einen Anhänger mitführen darf. Wenn der Herr das einträgt, hat er den schwarzen Peter.</p><p></p><p>Von Versicherungsrechtlicher Seite her am besten mit dem Versicherungsvertreter des Vertrauens sprechen, was die abgeschlossene Versicherung beinhaltet. Jedoch zu beachten ist das wenn das Anhängen von Anhängern rechtlich nicht gestattet ist sich die ganze Geschichte mit der Versicherung erledigt hat.</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Josef</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Joschie, post: 110924, member: 1406"] Hallo, von Rechtlicher Seite her muss ein Blick in die Betriebserlaubnis gewagt werden. Bei all unseren Rad- und Schaufelladern im Geschäft z.B. (Kramer und Liebherr) steht hier drin das die Zugforichtung nicht für den transport von Anhängern bzw. für "Die Benutzung auf öffentlicher Straße zugelassen" sind. Alternativ würde ich mir vom TÜV oder einer anderen Anerkannten Amtlichen Stelle eine Bescheinigung ausstellen lassen das ich hinten am Fahrezug einen Anhänger mitführen darf. Wenn der Herr das einträgt, hat er den schwarzen Peter. Von Versicherungsrechtlicher Seite her am besten mit dem Versicherungsvertreter des Vertrauens sprechen, was die abgeschlossene Versicherung beinhaltet. Jedoch zu beachten ist das wenn das Anhängen von Anhängern rechtlich nicht gestattet ist sich die ganze Geschichte mit der Versicherung erledigt hat. Gruß Josef [/QUOTE]
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