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Johannesme28
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Hallo zusammen,
aktuell beschäftigt mich folgende Frage: darf man in DE ein angehängtes Arbeitsgerät als 2. Anhänger hinter einem Zweiachs 5,7t Kipper mitführen?
Konkret handelt es sich um einen Eigenbau-Sägespaltautomat welcher auf einem alten Ladewagen-Fahrgestell basiert.
Dieser müsste, sofern ich das richtig recherchiert habe, als angehängtes Arbeitsgerät unter 3 Tonnen Gewicht ohne Bremse und Zulassung bewegt werden dürfen.
Entsprechende Beleuchtung sowie das 25km/h Schild und ein Folgekennzeichen der Zugmaschine sind natürlich vorhanden.
Grüße,
Johannes
aktuell beschäftigt mich folgende Frage: darf man in DE ein angehängtes Arbeitsgerät als 2. Anhänger hinter einem Zweiachs 5,7t Kipper mitführen?
Konkret handelt es sich um einen Eigenbau-Sägespaltautomat welcher auf einem alten Ladewagen-Fahrgestell basiert.
Dieser müsste, sofern ich das richtig recherchiert habe, als angehängtes Arbeitsgerät unter 3 Tonnen Gewicht ohne Bremse und Zulassung bewegt werden dürfen.
Entsprechende Beleuchtung sowie das 25km/h Schild und ein Folgekennzeichen der Zugmaschine sind natürlich vorhanden.
Grüße,
Johannes