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<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 584802" data-attributes="member: 9886"><p>Nichts davon ist neu, aber vieles grundlegend falsch. Wer anderen umfangreiche Ahnungslosigkeit vorwirft, sollte selbst zumindest etwas zuverlässiger auftreten.</p><p></p><p>Zuerst: Rund um den Anhängerbetrieb von Fahrzeugen unter 3,5t zGG gibt es nochmal verschiedene Abstufungen. Der BE-Schein ist daher nicht immer und zwangsläufig nötig, es reicht je nach Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger sowie deren Verhältnis zueinander auch der Führerschein B. Das lässt sich problemlos seit Jahren im Internet nachlesen, da braucht niemand Halbwahrheiten als neue Erkenntnisse verkaufen.</p><p></p><p>Es gibt geschraubte Kugelköpfe mit Prüfzeichen zu kaufen, da nicht pauschal ausgeschlossen werden kann, dass mit den Teilen eintragungsfähige Zugvorrichtungen gebaut werden.</p><p></p><p>Die Kennzeichenfarbe als entscheidender Faktor ist Unfug, denn auch mit grünem Kennzeichen kann man sowas ziehen, das wurde hier schon hunderte Male durchgekaut. Schlepper mit grünen Kennzeichen kann man monatsweise nachversteuern, dann ist das kein Problem. Dass außerhalb des LoF-Einsatzes die Fahrzeuggewichte entscheidend sind, ist ebenfalls ein uralter Hut.</p><p></p><p>Grundlegend ist, dass eine im Straßenverkehr verwendete Zugvorrichtung in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist und über Prüfzeichen verfügt. Damit ist nicht nur das Prüfzeichen auf der Zugvorrichtung selbst (hier Kugelkopf) gemeint, sondern auch auf allen dazugehörigen Komponenten. Daher kann man nichtmal grundsätzlich ausschließen, dass ein Kugelkopf in der Ackerschiene komplett regulär und legal gefahren werden darf.</p><p>Wer sowas vor hat, sollte zuvor mit seinem TÜV-Prüfer sprechen, ob der das dann am Ende überhaupt in die Papiere einträgt. Dass die Ackerschiene eine gestempelte Prüfnummer haben muss und sämtliche Freiheitsgrade in der Bewegung mechanisch ausgeschlossen/gesperrt sein müssen, versteht sich von selbst.</p><p></p><p>Denn gerade das unkontrollierte Anheben der Ackerschiene bei temporär fehlender Stützlast (Bodenwellen, etc) ist bei einem einfachwirkenden Kraftheber und damit bei nahezu allen älteren Schleppern nur durch mechanische Sperren zu verhindern. Bei Fendt kann man die Hubarme über einen Bolzen sperren, bei Hanomag und Eicher die Hubstreben auf feste Bolzen umstecken, bei vielen anderen Herstellern ist zumindest ab Werk nichts vorgesehen. Letztlich liegt der Ball aber beim Prüfingenieur, dem muss die Lösung gefallen, sonst trägt er sie nicht ein.</p><p></p><p>MfG</p><p>Fabian</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 584802, member: 9886"] Nichts davon ist neu, aber vieles grundlegend falsch. Wer anderen umfangreiche Ahnungslosigkeit vorwirft, sollte selbst zumindest etwas zuverlässiger auftreten. Zuerst: Rund um den Anhängerbetrieb von Fahrzeugen unter 3,5t zGG gibt es nochmal verschiedene Abstufungen. Der BE-Schein ist daher nicht immer und zwangsläufig nötig, es reicht je nach Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger sowie deren Verhältnis zueinander auch der Führerschein B. Das lässt sich problemlos seit Jahren im Internet nachlesen, da braucht niemand Halbwahrheiten als neue Erkenntnisse verkaufen. Es gibt geschraubte Kugelköpfe mit Prüfzeichen zu kaufen, da nicht pauschal ausgeschlossen werden kann, dass mit den Teilen eintragungsfähige Zugvorrichtungen gebaut werden. Die Kennzeichenfarbe als entscheidender Faktor ist Unfug, denn auch mit grünem Kennzeichen kann man sowas ziehen, das wurde hier schon hunderte Male durchgekaut. Schlepper mit grünen Kennzeichen kann man monatsweise nachversteuern, dann ist das kein Problem. Dass außerhalb des LoF-Einsatzes die Fahrzeuggewichte entscheidend sind, ist ebenfalls ein uralter Hut. Grundlegend ist, dass eine im Straßenverkehr verwendete Zugvorrichtung in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist und über Prüfzeichen verfügt. Damit ist nicht nur das Prüfzeichen auf der Zugvorrichtung selbst (hier Kugelkopf) gemeint, sondern auch auf allen dazugehörigen Komponenten. Daher kann man nichtmal grundsätzlich ausschließen, dass ein Kugelkopf in der Ackerschiene komplett regulär und legal gefahren werden darf. Wer sowas vor hat, sollte zuvor mit seinem TÜV-Prüfer sprechen, ob der das dann am Ende überhaupt in die Papiere einträgt. Dass die Ackerschiene eine gestempelte Prüfnummer haben muss und sämtliche Freiheitsgrade in der Bewegung mechanisch ausgeschlossen/gesperrt sein müssen, versteht sich von selbst. Denn gerade das unkontrollierte Anheben der Ackerschiene bei temporär fehlender Stützlast (Bodenwellen, etc) ist bei einem einfachwirkenden Kraftheber und damit bei nahezu allen älteren Schleppern nur durch mechanische Sperren zu verhindern. Bei Fendt kann man die Hubarme über einen Bolzen sperren, bei Hanomag und Eicher die Hubstreben auf feste Bolzen umstecken, bei vielen anderen Herstellern ist zumindest ab Werk nichts vorgesehen. Letztlich liegt der Ball aber beim Prüfingenieur, dem muss die Lösung gefallen, sonst trägt er sie nicht ein. MfG Fabian [/QUOTE]
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