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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Ackerschiene als Zugvorrichtung
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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 478004" data-attributes="member: 10187"><p>Hallo Holger,</p><p></p><p>die Ackerschiene an der Hydraulik ist im Gegensatz zum Zugmaul keine zulässige Verbindungseinrichtung und somit für den Transport in Verbindung mit Transportanhänger ungeeignet. Dem TÜV ist aus diesem Grund die Ackerschiene völlig egal, er kann daran nichts prüfen, weil die Ackerschiene grundsätzlich als Zugvorrichtung für Anhänger nicht genehmigungsfähig ist.</p><p></p><p>Ausnahme: An der Ackerschiene dürfen Arbeitsgeräte mitgeführt werden, die sozusagen auf die Verbindung mit der Ackerschiene angewiesen sind. Wenn eine Arbeitsgerät auf die ISO 50 Kugel angewiesen ist, darf auch die auf der Ackerschiene montiert werden, um das Gerät zu ziehen. Die BG besteht aber darauf, das diese bei Nichtverwendung sofort demontiert werden muss.</p><p></p><p>Nun ist <span style="font-size: 12px">die Ackerschiene grundsätzlich genormt (DIN 9676) was die Mindestanforderungen und den Lochdurchmesser angeht. Irgendwo im Forum schwirren davon auch Auszüge rum, ich habe sie aber nicht wiedergefunden. Der Lochdurchmesser ist mit 33 mm vorgegebenen, egal ob Kat 1, 2 oder 3. Nur es werden Ackerschienen hergestellt und verwendet, die entsprechen weder vom Lochdurchmesser noch von den Abmessungen her der Norm. </span></p><p><span style="font-size: 12px"></span></p><p><span style="font-size: 12px">Es kann also passieren, das eine Ackerschiene entgegen der Norm viel zu schwach ist und das aufbohren auf 33 mm schwächt die Schiene dann abermals. Wie es dann mit der Tragfähigkeit der Ackerschiene aussieht, ist dem Zufall überlassen. Das Ergebnis ist dann eine verbogene Ackerschiene nach wenigen Einsätzen und das bemängelt u.U. dann auch der TÜV. </span></p><p><span style="font-size: 12px"></span></p><p><span style="font-size: 12px">Für schwere Arbeitsgeräte ist das Zugpendel da deutlich besser geeignet, es ist auf die Lasten von schweren Arbeitsmaschinen ausgelegt und an einem Zugpendel kann auch eine ISO 50 Kugel eintragungsfähig montiert werden. Scharmüller bietet jedenfalls geprüfte Zugbalken mit Kugel dafür an.</span></p><p><span style="font-size: 12px"></span></p><p><span style="font-size: 12px">Gruß</span></p><p><span style="font-size: 12px">Jürgen</span></p><p><span style="font-size: 12px"></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 478004, member: 10187"] Hallo Holger, die Ackerschiene an der Hydraulik ist im Gegensatz zum Zugmaul keine zulässige Verbindungseinrichtung und somit für den Transport in Verbindung mit Transportanhänger ungeeignet. Dem TÜV ist aus diesem Grund die Ackerschiene völlig egal, er kann daran nichts prüfen, weil die Ackerschiene grundsätzlich als Zugvorrichtung für Anhänger nicht genehmigungsfähig ist. Ausnahme: An der Ackerschiene dürfen Arbeitsgeräte mitgeführt werden, die sozusagen auf die Verbindung mit der Ackerschiene angewiesen sind. Wenn eine Arbeitsgerät auf die ISO 50 Kugel angewiesen ist, darf auch die auf der Ackerschiene montiert werden, um das Gerät zu ziehen. Die BG besteht aber darauf, das diese bei Nichtverwendung sofort demontiert werden muss. Nun ist [size="3"]die Ackerschiene grundsätzlich genormt (DIN 9676) was die Mindestanforderungen und den Lochdurchmesser angeht. Irgendwo im Forum schwirren davon auch Auszüge rum, ich habe sie aber nicht wiedergefunden. Der Lochdurchmesser ist mit 33 mm vorgegebenen, egal ob Kat 1, 2 oder 3. Nur es werden Ackerschienen hergestellt und verwendet, die entsprechen weder vom Lochdurchmesser noch von den Abmessungen her der Norm. Es kann also passieren, das eine Ackerschiene entgegen der Norm viel zu schwach ist und das aufbohren auf 33 mm schwächt die Schiene dann abermals. Wie es dann mit der Tragfähigkeit der Ackerschiene aussieht, ist dem Zufall überlassen. Das Ergebnis ist dann eine verbogene Ackerschiene nach wenigen Einsätzen und das bemängelt u.U. dann auch der TÜV. Für schwere Arbeitsgeräte ist das Zugpendel da deutlich besser geeignet, es ist auf die Lasten von schweren Arbeitsmaschinen ausgelegt und an einem Zugpendel kann auch eine ISO 50 Kugel eintragungsfähig montiert werden. Scharmüller bietet jedenfalls geprüfte Zugbalken mit Kugel dafür an. Gruß Jürgen [/size] [/QUOTE]
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