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TÜV, Versicherung und Vorschriften
2 Jahre TÜV für Anhänger
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<blockquote data-quote="doppelfischkopp" data-source="post: 468849" data-attributes="member: 20380"><p>Moin,</p><p></p><p>das ist ein schwieriger Fall. Tatsächlich würde die Bezeichnung wohl nur bedeuten, daß der Anhänger nur hinter Zugmaschinen betrieben werden darf, die für die Verwendung in der LoF gebaut sind. Die Kennzeichenfarbe dürfte da keine Rolle spielen. Der darf dann aber wirklich nur mit einem Traktor gezogen werden.</p><p>Die Kennzeichnung mit den 25 km/h bedeutet, daß dieses die Höchstgeschwindigkeit ist.</p><p></p><p>So, habe mir das Bild angesehen. Der ist BJ 56, d.h. er benötigt keine BE, aber er hat wohl trotzdem eine bekommen, damit er mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden kann. Da es sich vermutlich um einen ungebremsten 1achser mit 1,2 to handelt, muß die Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h liegen. Zu der damaligen Zeit waren die Achsen zumeist nur für 20 oder 25 km/h ausgelegt.</p><p>Die genannten Beschränkungen habe ich schon öfters gehört, wenn für solche alten Anhänger BE erteilt werden sollen/müssen. <img src="/styles/deutz/smilies/smile.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":)" title="smile :)" data-shortname=":)" /> </p><p>Allerdings sind 1200 kg nicht wirklich viel...</p><p></p><p><a href="http://www.deutzforum.de/index.php?user/10413-thomas66/" target="_blank">@thomas66</a></p><p>Die Bremsensonderprüfungen sind bis 40 km/h nicht erforderlich.</p><p></p><p>Viele Grüße</p><p></p><p>dfk</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="doppelfischkopp, post: 468849, member: 20380"] Moin, das ist ein schwieriger Fall. Tatsächlich würde die Bezeichnung wohl nur bedeuten, daß der Anhänger nur hinter Zugmaschinen betrieben werden darf, die für die Verwendung in der LoF gebaut sind. Die Kennzeichenfarbe dürfte da keine Rolle spielen. Der darf dann aber wirklich nur mit einem Traktor gezogen werden. Die Kennzeichnung mit den 25 km/h bedeutet, daß dieses die Höchstgeschwindigkeit ist. So, habe mir das Bild angesehen. Der ist BJ 56, d.h. er benötigt keine BE, aber er hat wohl trotzdem eine bekommen, damit er mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden kann. Da es sich vermutlich um einen ungebremsten 1achser mit 1,2 to handelt, muß die Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h liegen. Zu der damaligen Zeit waren die Achsen zumeist nur für 20 oder 25 km/h ausgelegt. Die genannten Beschränkungen habe ich schon öfters gehört, wenn für solche alten Anhänger BE erteilt werden sollen/müssen. :) Allerdings sind 1200 kg nicht wirklich viel... [url='http://www.deutzforum.de/index.php?user/10413-thomas66/']@thomas66[/url] Die Bremsensonderprüfungen sind bis 40 km/h nicht erforderlich. Viele Grüße dfk [/QUOTE]
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