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TÜV, Versicherung und Vorschriften
2 Jahre TÜV für Anhänger
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<blockquote data-quote="Herbert-Ver" data-source="post: 375883" data-attributes="member: 3276"><p>Danke erstmal für die Bemühungen.</p><p>Waren aber alle nicht zielführend.</p><p></p><p>Habe einen Anhänger mit 5,7 To und max 25Km/h und der hat definitiv 2 Jahre TÜV.</p><p>Bei der erstmaligen Zulassung hat das Straßenverkehrsamt den 2 Jahres TÜV umgemünzt in 1 Jahr.</p><p>Habe seinerzeit- vor 5 Jahren- im Netz aber die Ausnahme gefunden, woraufhin die Zuassungsbehörde kostenfrei die Plakette wieder auf 2 Jahre umgestellt hat. Ein TÜV Prüfer hat mir am Telefon dieses auch gerade wieder bestätigt, konnte mir aber die Stelle in der StZVO auch nicht nennen.</p><p></p><p>Deshalb hier meine Frage</p><p></p><p>Herbert</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Herbert-Ver, post: 375883, member: 3276"] Danke erstmal für die Bemühungen. Waren aber alle nicht zielführend. Habe einen Anhänger mit 5,7 To und max 25Km/h und der hat definitiv 2 Jahre TÜV. Bei der erstmaligen Zulassung hat das Straßenverkehrsamt den 2 Jahres TÜV umgemünzt in 1 Jahr. Habe seinerzeit- vor 5 Jahren- im Netz aber die Ausnahme gefunden, woraufhin die Zuassungsbehörde kostenfrei die Plakette wieder auf 2 Jahre umgestellt hat. Ein TÜV Prüfer hat mir am Telefon dieses auch gerade wieder bestätigt, konnte mir aber die Stelle in der StZVO auch nicht nennen. Deshalb hier meine Frage Herbert [/QUOTE]
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