2 Achser Bauwagen mit Führerschein B

Diskutiere 2 Achser Bauwagen mit Führerschein B im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Nabend Auf dem Treckertreffen in Hückeswagen gab es ein großes Thema. 2 Achser Bauwagen mit Führerschein B Es blieb am Ende die Frage offen...
DeutzTim

DeutzTim

Beiträge
6.101
Likes
445
Nabend

Auf dem Treckertreffen in Hückeswagen gab es ein großes Thema.

2 Achser Bauwagen mit Führerschein B

Es blieb am Ende die Frage offen ob ma nun mit B (neue Fassung 3,5t Zul.) einen 2 Achser Bauwagen hinter einem Trecker ziehen darf oder nicht.

Manche meinten ja solange der Zug unter 3,5t bleibt, die anderen nein dafür brauch man C1E (was bedeuten würde das z.B. ich [der ja in die neue Verordnung rein rutscht] den großen Lkw Führerschein machen müsste um einen Trecker mit einem 2 Achser Bauwagen zu fahren) X( ;(
 
Zuletzt bearbeitet:
Michael Roth

Michael Roth

Beiträge
447
Likes
1
Hallo Tim,

meinst du einen "richtigen" Zweiachser oder einen Tandemachser, der zählt nämlich ich glaube bis 1m Achsabstand als Einachser. Dann wäre es ja noch möglich des Ding mit dem BE Schein zu fahren, dann dürfen Zugfahrzeug 3,5t plus Anhänger 3,5t haben.
Ich hab letztes Jahr auch den BE gemacht, weil Auto und Wohnwagen über 3,5t wiegen.

Wie aber die Regelung bei den "C-Scheinen" aussieht weis ich leider nicht. ?(

Viele Grüße
Michael

EDIT: Ich glaube aber auch dass sich in der Sachemit dem "echten" Zweiachser die Regelung gelockert hat, hab aber noch nichts handfestes gefunden...
 
Zuletzt bearbeitet:
DeutzTim

DeutzTim

Threadstarter
Beiträge
6.101
Likes
445
Nabend Michael

ich meine einen 2 Achser Bauwagen, heißt mit langem Radstand (ca 5m Gesamtlänge)
 
D30S-Benny

D30S-Benny

Beiträge
4.679
Likes
90
Hallo!

In meinem Fahrschulbuch steht nix über Anhängerachsen. Da steht nur, dass du Fahrzeuge bis 3,5to mit Anhänger bis 750kg fahren darfst. Der Gesamtzug darf nicht schwerer als 3,5to sein. und das Zugfahrzeug muss schwerer als der Anhänger sien.
Für Anhänger über 0,75to brauchst du BE.

mfg
Benny

EDIT:Alle Gewichte sind zulässige Gesamtgewichte. (!)
 
Zuletzt bearbeitet:
DeutzTim

DeutzTim

Threadstarter
Beiträge
6.101
Likes
445
@Benny

Das steht in meinem Buch auch ;) + ein Satz das Anhänger auch schwerer als 750Kg sein dürfen aber ...

1. das Gesamtgewicht unter 3.5t liegen muss

und

2. der Anhänger ein geringeres Gesamtgewicht haben muss als die Zugmaschine. Wenn ich es richtig verstehe bedeutet das dass Zugfahrzeug 2t haben darf und der Anhänger dann 1,499...t oder ?

1,4999....t dürften trotzdem viel zuwenig sein.

Jetzt ist die Frage ob ich das Gespann dann mit BE fahren dürfte oder eben der Lkw Lappen her müsste.
 
Michael Roth

Michael Roth

Beiträge
447
Likes
1
Hallo Tim,

ich laube sogar, dass das zGG des Anhängers weniger als das Leergewicht des Zugfahrzeuges sein muss
 
DeutzTim

DeutzTim

Threadstarter
Beiträge
6.101
Likes
445
Nabend

bis jetzt hört es sich so an das ich um den LKW Schein rum komme. :]

Nur die Frage ob B oder BE...

Rüdiger oder andere Experten Hilfe ;)

Danke an euch für die Antworten =)

Jetzt fehlt dann nur noch die Sache mit dem Zulassen vom 1 Achser im anderen Thema
 
Rüdiger

Rüdiger

Beiträge
1.475
Likes
16
Hallo,

mit der Fahrerlaubnisklasse B darf man folgendes fahren:

Fahrzeuge mit nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)

Im Anhängerbetrieb ist die Klasse B dabei in folgenden Fällen ausreichend:

der Anhänger hat eine zGM von nicht mehr als 750 kg

oder

die zGM des Anhängers übersteigt nicht die Leermasse des ziehenden Kfz und gleichzeitig die zGM beider Fahrzeuge zusammen nicht meht als 3500 kg.

Während beim Einzelfahrzeug 3500 kg zGM nicht überschritten werden darf, kann dies bei Kombinationen durchaus der Fall sein: wird nähmlich ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg mitgeführt, kann sich rechnerisch und fahrerlaubnisrechtlich zulässig eine zGM von 4250 kg ergeben. Bei Fahrzeugkombinationen werden nämlich die zGM beider Fahrzeuge addiert.



Fahrerlaubnisklasse BE:

Die Klasse BE ist nur dann einschlägig, wenn hinter einem Kfz der Klasse B ein Anhänger geführt wird, dessen zGM mehr als 750 kg beträgt. Dann ergeben sich folgende Möglichkeiten:

die zGM des Anhängers übersteigt die Leermasse des ziehenden Kfz
oder
die zGM der beiden Fahrzeuge beträgt zusammen mehr als 3500 kg.


Besitzstanswahrung (alte FE)

Inhaber der Kl 3-alt dürfen aufgrund der Besitzstansregelung grundsätzlich Kfz im Umfang ihrer bisherigen Berechtigung führen.

Die Kl 3-alt wird im wesentlichen durch die Kl B, BE, C1 und C1E ersetzt.

Obwohl bei Kl 3-alt im Wesentichen nur Kfz bis 7500 kg, SattelKfz bis zu 7500 kg, Züge mit nicht mehr als 3 Achsen gefahren werden dürfen, bei der Kl BE und auch C1E diesbezüglich jedoch kein Limit gesetzt ist, wird bei der Umstellung der Kl 3-alt in neues Fahrerlaubnisrecht sowohl die Kl B als auch BE, C1 und C1E erteilt.



Info:

Bei Fahrzeugkombinationen sind im Fahrerlaubnisrecht lediglich die zGM bzw. das Verhältnis von zGM und Leermasse von Bedeutung.


Bei weiteren Fragen anmailen.

Gruß

Rüdiger
 
Thema: 2 Achser Bauwagen mit Führerschein B
Oben