DX80
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Hallo Leute
Jetzt geht die Zeit des Rasenmähens bald wieder los, als sind auch wieder viele mit ihrem Rasenmähertraktor unterwegs. Auf Feldwegen lasse ich das mir ja noch gefallen aber immer häufiger sind einige damit auch auf öffentlichen Strassen unterwegs teilweise auch auf der Landstrasse, was in der Dämmerung besonders gut kommt.
Da diese Fahrzeug fast nie eine Beleuchtungsanlage haben und mit Sicherheit auch keine Strassenzulassung haben wie sieht es da mit der Haftung im Falle eines Falles aus?
Ich glaube kaum daß diese Fahrzeuge als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten.
m.f.G.DX80
Jetzt geht die Zeit des Rasenmähens bald wieder los, als sind auch wieder viele mit ihrem Rasenmähertraktor unterwegs. Auf Feldwegen lasse ich das mir ja noch gefallen aber immer häufiger sind einige damit auch auf öffentlichen Strassen unterwegs teilweise auch auf der Landstrasse, was in der Dämmerung besonders gut kommt.
Da diese Fahrzeug fast nie eine Beleuchtungsanlage haben und mit Sicherheit auch keine Strassenzulassung haben wie sieht es da mit der Haftung im Falle eines Falles aus?
Ich glaube kaum daß diese Fahrzeuge als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten.
m.f.G.DX80