TÜV und Zulassung Einachser-Anhänger

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hottes

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Hi,
ich hab mal eine Frage. Bin jetzt stolzer Besitzer eines alten Einachser Karren der sich sogar nach hinten per Kurbel kippen lässt.Ich möchte ihn zulassen, um ihn mit schwarzer Nummer ziehen zu dürfen. Leider finde ich nirgendwo eine Angabe über einen Hersteller. Braucht man den für den TÜV und die Zulassung? Gibts da sonst ne Möglichkeit? Vielleicht hat ja jemand ne Idee oder ne Erfahrung gemacht.
Danke und Gruß
Hottes
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Morgen Hottes,

Das klingt für mich so, als hättest du weder Typenschild noch Papiere.

Dann gibt es meines wissens nur eine Möglichkeit:

Einzelabnahme beim TÜV; das Fahrzeug wird vermessen, gewogen u. techn. überprüft.

Dann teilt der TÜV ein neues Typenschild zu. Als Hersteller wird normalerweise der Eigentümer eingetragen (dann hast du einen HOTTES Anhänger :D ).
Hat aber 'nen großen Haken:
BJ u. EZ wird auf das Datum der Abnahme datiert, d.h. das Teil muß den aktuellen technischen Richtlinien von 2007 entsprechen...

Aber ruf doch einfach mal beim TÜV an, die können's dir sicher sagen.
 
C

Christian...

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... oder du machst dir das Leben nicht ganz so schwer - einfach ein Kennzeichen genau wie am Trecker besorgen, hinten dranmachen (mit entspr. Beleuchtung wie Blinker, Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung und ggf. Bremslicht) und 2 dreieckigen Rückstrahlern und gut ist.
Interessiert normalerweise keinen, es sei denn, dir fährt z.B. jemand hinten drauf - dan bist du dran.
 
hottes

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Hi,
vielen Dank schon mal fuer die Antworten. Werde mich mal beim Tuev und der Zulassungsstelle weiter erkundigen.
Bin mir sicher, dass der Anhänger kein Eigenbau ist und von daher die Tage einfach mal ein paar Bilder uploaden und evtl. erkennt ihn dann jemand oder falls jemand den gleichen hat, koennte das sicherlich bei der Abnahme/Zulassung von Vorteil sein.

Traktorgrueße
Hottes
 
DeutzTim

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Nabend

habe auch mal eine Frage dazu.

Mein Bauwagen soll jetzt Tüv kriegen und angemeldet werden (schwarz). Er ist wohl min 10 Jahre nicht angemeldet. Ich habe eine ABE für den Bauwagen aber sonst keine Papiere. Der Dauwagen hat eine komplett funktionierende Lichtanlage und breitere Reifen drauf.

Ich weiß nur das er Baujahr 1977 ist und von der Firma Wiedenlübbert/Kleusberg.
Hinten auf der ABE steht das die ABE 1991 ausgehändigt wurde.

Was muss ich jetzt tun um ihn Schwarz anmelden zu können?

Das Typenschild mit Hersteller usw ist überlackiert worden X( Und wohl nicht mehr zuretten. Gewichtsangabe auch der Typ (C11 ; mit 3,0m Aufbaulänge ohne Federung zulässiges Gesamt. 1450KG) steht in der ABE.

Michael hat zwar allgemein was dazu gesagt nur mit dem Unterschiedt das ich den Hersteller weiß und eine ABE habe.
 
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DeutzTim

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Mahlzeit

Habe gestern beim Tüv angerufen und mir wurde gesagt das sie keine Zeit hätten so Infos zugeben X(. Habe nach 5min nochmal angerufen und mir wurde von einem Kollegen der Dame gesagt das sie selber nicht mehr durch blicken würden und ich "irgendwann" nochmal anrufen soll. :rolleyes: Echt super.

Hoffe das ihr mir hier mehr helfen könnt als die Experten :evil: :]
 
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Rüdiger

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Hallo DT,

wie oder als was willst Du den Bauwagen zulassen? Hast Du ihn umgebaut zum Wohnwagen?

Das Du noch eine ABE hast und den Namen des Hersteller ist sehr gut, da hast Du einige Probleme weniger.

Da der Bauwagen schon seit ca. 10 Jahren abgemeldet iat, gehe ich davon aus, das Du eine Vollabnahme machen mußt. Wenn Du den Bauwagen umgebaut hast zu einem Wohnwagen (also nicht mehr als Bauwgen genutzt wird, Inneneinrichtung usw.) ist ebenfalls eine Vollabnahme erforderlich. Du müsstet dann eine Einzelgenehmigung für den Anhänger bekommen.

Falls noch Fragen sind maile mich an.


Gruß

Rüdiger
 
DeutzTim

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Moin Rüdiger

Danke erstmal für die Antwort. :)

Der Bauwagen ist zum Wohnwagen umgebaut. Hat aber kein Gas oder so drin. Ein Bett, ne Spühle mit 20/20 L Frisch und Abwasser und nen Kühlschrank.

Warum muss ich den für den Innenraum ne Abnahme haben ?
 
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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

weil hier eine Nutzungsänderung vorliegt.

Der Anhänger war als Bauwagen eingetragen, bzw. die ABE lief (läuft) auf Bauwagen. Da Du den Wagen nicht mehr als solchen nutzt, ist normalerweise die ABE auch abgelaufen.



Gruß
 
DeutzTim

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Achso. In der ABE steht Anhänger, Baubude.

Also muss ich den Innenraum vom Tüv abnehmen lassen ? Naja das ist ja kein Problem. Darf der Prüfer Probe liegen und gucken ob der Kühlschrank kalt macht ;) :D Spaß beiseite *Hust Hust*

Noch ne Frage. Da der Trecker ja kein Bremslicht hat ist das beim Bauwagen auch nicht angeschlossen. Ist das schlimm? Ich denke mal das er am Trecker angehängt bleibt bei der prüfung oder? Dann kann man das Bremslicht ja nicht prüfen.

Die breiteren Reifen werden dann wohl über die Einzelabnahme mit erfasst, könnte das ein Problem da stellen?

Viele Fragen für ein kleines Problem.
 
Rüdiger

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Hallo,

ob und wie der TÜV den Innenraum abnehmen muß/wird hängt sicher mit den Umbaumaßnahmen zusammen. Hier besonders die Elektoinstallation, Heizung usw.


Wenn kein Bremslicht am Traktor ist, kann auch keins am Anhänger sein, wenn die zulässige Geschwindigkeit und Baujahr sind gegeben.


Gruß

Rüdiger
 
Tim_Tayler2

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Wenn du nicht zuviel "Wohnwagen" aus deinem Bauwagen gemacht hast, geht er beim TÜV vielleicht sogar noch als zulassungsfrei durch.

Die Andere Frage ist:
Was sagen die Schandis, wenn du mit sowas "auf Tour" bist?
Ob die sowas juckt, werd ich bald selbst rausfinden.

Ab 11 Juli geht bei mir die Reise Richtung Norden los.
Natürlich mit "Bauwagen" (zulassungsfrei, nur mit Kennzeichen vom 18er dran !? ) hinten dran. ;)

Wir werden natürlich Fotos von jeder Polizeikontrolle machen.
Schon wegen dem Reisebericht... :D
 
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DeutzTim

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Baujahr 1977
25 KmH
Heizung habe ich nicht.
Elektroinstallation -> 9 Steckdosen und eine Lampe auf einem Raum 3,45 x 2,5m (waren schon von anfang an drin)

Mit dem Bremslicht ist super.

Jetzt muss ich nur noch das Fahrwerk lackieren und dann ist er Tüv fertig.

Ist nur die Frage muss ich erst zum Tüv und dann zur Zulassungstelle oder wie geht das.


@Michael

Ich fahre jetzt das 2.te Jahr mit rotem Folgekennzeichen. Mir wurde in Wuppertal bei der Zulassungsstelle gesagt das würde gehen genauso wie ich beim Führerschein machen gesagt gekriegt habe ich dürfte zu Treffen fahren mit L. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Deswegen will ich den Bauwagen auf Schwarze nummer kriegen. Dann bin ich damit schon mal auf der sicheren Seite. Am Führerschein bin ich fleißig dran. :]

Bei dem Treffen nach Kierspe bin ich angehalten worden. Musste 10€ bezahlen weil ich angeblich mutwillig den Verkehr aufgehalten habe :rolleyes: (wo soll man rechts ran fahren wenn nichts ist). Die Poliziten hatten wohl keine Ahnung von Kennzeichen und Führerscheinreglung.



Danke an euch.
 
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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo TT,

wünsche Dir viel Spaß bei Deiner Tour und das Du keinen von den Kollegen triffst.

Den gem. FZV, ist Deine "Baubude/Bauwagen" keiner mehr und somit ist er zulassungspflichtig.

Im schlimmsten Fall bekommst Du den Anhänger stillgelegt.


Hast Du schon eine Route?

Gruß

Rüdiger
 
DeutzTim

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Danke.

Ich glaube es wäre schlimmer wenn Michael seinen Lappen verlieren würde ;) Was aber nicht passieren sollte da er ja die alte Klasse 3 hat.
 
DeutzTim

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Das vom Trecker (07er)

Deswegen werde ich nächste Woche damit zum Tüv und ihn anmelden.

Was dürfte ca eine Vollabnahme usw kosten ?
 
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Hallo,

an dem thema bin ich auch scharf dran.
Es ärget mich nur enorm, daß ich hier (und anderswo) eine schon Seitenweise Beiträge gelesen habe, ohne daß ich daraus wirklich schlau geworden bin!!!

Ich könnte mir schon gut vorstellen, daß die ganz normalen draußen rumfahrenden Ordnungshüter im jedem 2. Falle auch nicht wissen, wie es richtig sein muß....

Das richtig zugelassen geht, ist klar. Kann aber ja eine ziemliche Prozedur werden, wenn ich "irgendwo einen alten Hänger gefunden", hergerichtet und zum Wohnwagen gemacht habe.

Man sucht also nach einfacheren Wegen.
Trotzdem verstehe ich nicht, was Tim Thaler meint mit: nicht zu sehr umgebauten Wohnwagen und das das zulassungsfrei laufen könnte und wozu dann den Tüv einschalten.

Ist das vielleicht auch der Lebensaft eines Forums, daß es entweder gar keine (alleinige) richtige Antwort gibt? - und wenn doch, daß gnügend Schreibende gibt, die sofort noch eine bessere Idee haben - vielleicht auch wirklich aus eigener Erfahrung?

Ich beobachte den Fall und hoffe irgendwann doch noch die Antwort zu finden. Dieses Jahr fahre ich sowieso noch nicht mit dem Trecker in Urlaub.

Grüße aus Sachsen, Jürgen
 
DeutzTim

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Mahlzeit Jürgen

Ich schätze mal das Tim Tayler 2 den Vergleich zwischen Wohnwagen (die man so beim Händler kaufen kann) und Bauwagen meint. Ich könnte meinen Bauwagen in 1 Stunde komplett ausräumen (sammt Bett, Kühlschrank, Spühle und allem was sonst drin liegt). So das er seinen früheren Zweck wieder erfüllt (Büroraum o.ä.). Das kann man bei einem gekauften Wohnwagen nicht machen.

Zulassungsfrei -> 25Km/h Schild und Folgekennzeichen .... Michael ??? ;)
 
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