Grünzeug
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Hallo Deutzfreunde zusammen !
ich bin im Unklaren ob ich bei meinem F1L514/51 anstelle des Anhängemaul mit Bolzen ,eine andere Platte anschrauben darf welche in 90 Grad eine nach hinten zeigende weitere Platte hat die den Kugelbolzen trägt . Diese Austauschplatte ist sehr stabil und sieht aus wie von einer Fachfirma hergestellt . Nur eben so alt das es aus einer Zeit stammt welche noch keinerlei Prüfzeichen kannte .
Darf ich das weiterverwenden wie bisher ?
Weitere Frage kennt jemand evtl. einen Hersteller dieser Vorrichtung aus dieser Zeit für Deutz Traktoren .
Gibt es evtl. einen Altbestandsschutz ?
Wie sieht es aus bei den fest angeschraubten Plattformen mit integrierter Ackerschiene aus alter Zeit . Darin konnte man immer die Kugelbolzen einschrauben .
PS die hydraulischen Hebevorrichtungen werden von alledem nicht berührt
danke für eure Antwort und bester Gruß
so ähnlich
ich bin im Unklaren ob ich bei meinem F1L514/51 anstelle des Anhängemaul mit Bolzen ,eine andere Platte anschrauben darf welche in 90 Grad eine nach hinten zeigende weitere Platte hat die den Kugelbolzen trägt . Diese Austauschplatte ist sehr stabil und sieht aus wie von einer Fachfirma hergestellt . Nur eben so alt das es aus einer Zeit stammt welche noch keinerlei Prüfzeichen kannte .
Darf ich das weiterverwenden wie bisher ?
Weitere Frage kennt jemand evtl. einen Hersteller dieser Vorrichtung aus dieser Zeit für Deutz Traktoren .
Gibt es evtl. einen Altbestandsschutz ?
Wie sieht es aus bei den fest angeschraubten Plattformen mit integrierter Ackerschiene aus alter Zeit . Darin konnte man immer die Kugelbolzen einschrauben .
PS die hydraulischen Hebevorrichtungen werden von alledem nicht berührt
danke für eure Antwort und bester Gruß
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