Positionsleuchten auf den Kotflügeln

Diskutiere Positionsleuchten auf den Kotflügeln im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzgemeinde, Wir sind gerade unseren Deutz D15 am restaurieren und nun wollen wir wissen, ob wir die Positionsleuchten auf den Kotflügeln...
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FloD15

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Hallo Deutzgemeinde,

Wir sind gerade unseren Deutz D15 am restaurieren und nun wollen wir wissen, ob wir die Positionsleuchten auf den Kotflügeln ( auf dem Bild zu sehen ) wirklich brauchen, da diese auch original nicht drauf sind.
Ich meine mal was davon gelesen zu haben, dass man die Positionsleuchten erst braucht, wenn der Abstand vom äußeren Lichtrand des Frontscheinwerfers bis zur Außenkante des Traktors mehr als 40cm beträgt.

Stimmt das so?




Vielen Dank schonmal für die Antworten!

MfG
FloD15
 

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Henn2Zui

Henn2Zui

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Hallo,

ob die original sind, oder nicht, kann ich dir nicht sagen, aber ich finde das das welche drauf sollten. Wenn ich mich richtig erinnere sind da auch Formen in den Kotflügel vorne eingestanzt, die die Form der Lampenabdeckung haben. (Oder irre ich mich da?)

Auf jeden Fall kommst du ohne Blinker nicht durch den Tüv. Und da diese in der Positionsleuchte mit integriert sind, sollte man die doch montieren.
(Sieht auch einfach besser aus, vorallem wenn die selben Lampen (in rot) auch hinten verbaut sind.)

Gruß
Henning

PS.: Kann es sein, das es Baujahr-abhängig ist, ob Positionsleuchten montiert wurden/ bzw. welche angebaut wurden?
Meine Google-Suche ergab sowohl Trecker mit als auch ohne Positionsleuchten.
 
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uli0601

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Hallo,

schau mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

Wenn also die Lampen (Frontscheinwerfer), in denen sich auch die Standlichtlämpchen befinden, nicht weiter als 40 cm, vom Fahrzeugaußenrand her gesehen, nach innen versetzt sind so benötigst du keine zus. Positionslampen bzw. Begrenzungsleuchten auf den Kotflügeln.

Gruß Uli
 
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FloD15

Threadstarter
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Danke für die Info!

Doch wie sieht es mit den Blinkern aus? Die sind ja in den Leuchten integriert. Benötige ich die trotzdem?
 
D40+D50

D40+D50

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Hallo

Ja, Blinker brauchst Du.
Es gibt ja auch einzelne Blinker,ohne Positionsleuchten.
Der TÜV schreibt Dir ja nicht die Verwendung von originalen / bzw zeitgenössischen Leuchten und Blinkern vor.
Um deiner nächsten Frage vorzubeugen: Falls Du die Kombileuchten montiert hast, müssen sie auch beide (Leuchte / Blinker) funktionieren.

Norbert
 
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kohlemann

kohlemann

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Hallo
Das ist nicht ganz richtig.
Fahrzeuge bis zu einem gewissen Baujahr benötigen keine Blinker.
Ich weiß nicht mehr das genaue Jahr,aber es müßte Anfang der 60er sein.
Meine persönliche Meinung ist allerdings,das es im heutigen Straßenverkehr nicht ratsam ist,ohne Blinker unterwegs zu sein.
Gruß Ralf
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Ralf,

hier irrst Du :). Blinker an Traktoren gehören sogar zu den recht seltenen Beispielen, bei denen es keine Besitzstandwahrung gegeben hat: Auch in Betrieb befindliche Traktoren mußten 1962 mit Blinkanlagen nachgerüstet werden. Neue wurden ab 1960 mit Blinkanlagen ausgeliefert.

Bei einem D 15 stellt sich die Frage überhaupt nicht: Er muß Blinker haben.

Gruß
Michael
 
Stan_Bolle

Stan_Bolle

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Hallo

Ich hab noch andere Zahlen:

Ab 1956 Blinker für Neufahrzeuge.
Ab 1963 auch Nachrüstung für Fahrzeuge mit Winkern, wenn sie länger als 4m und breiter als 1,6m sind.
Ab 1973 dann auch Nachrüstung mit Warnblinkern, für Altfahrzeuge.

Gruß Stan
 
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passer montanus

passer montanus

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FloD15 schrieb:
Ich meine mal was davon gelesen zu haben, dass man die Positionsleuchten erst braucht, wenn der Abstand vom äußeren Lichtrand des Frontscheinwerfers bis zur Außenkante des Traktors mehr als 40cm beträgt.

Hallo,

genaue Informationen bekommst Du bei Google
"Straßenverkehrszulassungsordnung" PDF

Gruß PM
 

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williebor

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genaue Informationen bekommst Du bei Google "Straßenverkehrszulassungsordnung" PDF


.. oder bei Bibliothek, links, Seite 67.


PDF ist ein Dateiformat. Ist das wirklich im Zusammenhang mit diesem Thread relevant oder dient das nur zur allgemeinen Verwirrung? Was hindert jemanden daran, die entsprechende URL hier zu nennen? Die URL kann man ja auch abfotografieren, wenn man das nicht kopiert bekommt - oder einfach mal nett in die Runde fragen, wie man die URL hier rein kopiert.

Schade, dass die im vorigen Beitrag angefügten Anhänge vielleicht schon bald nicht mehr aktuell sind. Oder werden die Fotos hier aktualisiert, wenn die Texte bei "Straßenverkehrszulassungsordnung PDF" (siehe Computer oder wo auch immer) geändert oder aktualisiert werden?

Gruß, Willi
 
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Lasca34

Lasca34

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Zumindest das
Stan_Bolle schrieb:
...Ab 1956 Blinker für Neufahrzeuge.
Ab 1963 auch Nachrüstung für Fahrzeuge mit Winkern, wenn sie länger als 4m und breiter als 1,6m sind......
ist nicht richtig. Das mag für PKW gelten, aber nicht für Traktoren, zumal Winker da fast keine Rolle gespielt haben. Jedenfalls wurden Traktoren bis 1962 fast durchweg ohne Blinker ausgeliefert, ab 1962 hingegen hatten alle Blinker und es bestand die genannte Nachrüstpflicht.

Zu der Frage verlinken oder fotografieren: Letzteres hat zumindest den Aspekt der Heiterkeit, aber es sorgt schließlich auch dafür, daß man den Thread auch in 10 Jahren noch lesen und verstehen kann. Bei Links ist das so eine Sache: Einerseits werden dort die Informationen ( hoffentlich ) aktualisiert, andererseits funktioniert oft ein Link schon nach recht kurzer Zeit nicht mehr. So hat beides etwas für sich.

Gruß
Michael
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

ob Link oder Foto dieses ist im Grunde sch........ egal.

Gesetzestexte oder auch technische Unterlagen haben
es an sich, dass sie veralten. Somit bleibt es nicht erspart
immer wieder nachzuschauen und sich informieren.

Mein Hinweis hat den Sinn, selber einmal konstruktiv zu
denken bzw. zu suchen. Mit dieser Methode wäre dieser
Thread mit drei Beiträgen erledigt.

Dass es sich bei dem gefragten Text sich um die
§ 51 und 54 handelt, hatte ich siehe unten festgestellt.

Es handelt sich um ein Europa Tabellenbuch welche es
für alle Fächer gibt. (Fachbücher sind Werkzeug)
Hier ist das Wiederfinden sicherer als in irgend einem Forum.

NEIN es wird für jede Glühlampe oder auch Schraube im Forum nachgefragt und es folgen 20 und mehr Beiträge.

PM
 

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williebor

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Somit bleibt es nicht erspart immer wieder nachzuschauen und sich informieren.

Hallo,

das ist wohl wahr.
Wenn man aber dann mit dem Hinweis "siehe Google" hier landet, und einen 5 Jahre alten Text findet, ist einem nicht weitergeholfen. Es ist nicht offensichtlich, ob der 5 Jahre alte Text mittlerweile überholt ist oder ob er noch aktuell ist. Irgendwann ist auch Google zugemüllt mit den abfotografierten Antiquitäten.

Ideal wäre ja eine präzise Quellenangabe - z.B. "§51 des Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand 30.12.2013" oder etwas was dem ungefähr entspricht.
Ein einfaches "siehe Internet" oder "siehe Google" oder "Suchwort Gesetz" reicht da m.E. überhaupt nicht aus.

Nur am Rande möchte ich anmerken, dass es i.A. nicht gut ist, Bücher etc. hier zu veröffentlichen. Sei es als Foto, Scan, Abschrift oder eine andere Art. Nicht nur der Autor wird i.A. etwas dagegen haben.

Wenns aber nur darum geht, dass jemand "für jede Glühlampe oder auch Schraube im Forum nachfragt", so möchte ich den Vergleich mit meiner kleinen wissbegierigen Enkelin anbringen. Die fragt auch andauernd wegen jeder Kleinigkeit, manchmal geht mir das auch auf den Wecker. Ich werde mich aber hüten, ihr gegenüber zu einer solchen Wortwahl, wie "passer montanus" sie verwendet

dieses ist im Grunde sch........ egal.

zu verwenden.
Schade, dass man sich mit manchen nicht sachlich und normal verständigen kann.

Abschließend bleibt mir noch, folgenden Satz zu ergänzen:

Fachbücher sind Werkzeug

Computer auch. Jemand, der Fotos vom Computermonitor macht, kann (und will!) mit dem Werkzeug nicht umgehen. Der Computer dient auch als Werkzeug, mit dem man sich Wissen über dieses Werkzeug aneignet.

Gruß, Willi
 
passer montanus

passer montanus

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@willeibor

Du solltest meinen ersten Beitrag mit der Methode
des genauen Hinsehens lesen.

Erwachsene Leute sollten den Unterschied zwischen
der Straßenverkehrszulassungsordnung und dem BGB
kennen.

PM

Eingabe Google:
§ 51 Straßenverkehrszulassungsordnung
und die Frage des Beitragseinstellers wird beantwortet.
So einfach ist die Welt.
Wo ich suchen musste, stand in meinem alten Werkzeugbuch

Dafür sind keine 20 Beiträge im Forum erforderlich.
 
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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Willi,

mit Deiner Äüßerung hier fülle ich mich angesprochen:

Hallo,

das ist wohl wahr.
Wenn man aber dann mit dem Hinweis "siehe Google" hier landet, und einen 5 Jahre alten Text findet, ist einem nicht weitergeholfen. Es ist nicht offensichtlich, ob der 5 Jahre alte Text mittlerweile überholt ist oder ob er noch aktuell ist. Irgendwann ist auch Google zugemüllt mit den abfotografierten Antiquitäten.


Leider habe ich die Zeit noch nicht gefunden, die Beiträge welche die FZV und StVZO betreffen zu ändern oder auf neue Deutsch zu upgraden / updaten.

Sollte ich in einem Forum auf Texte/Beiträge stoßen und ich bin mir nicht sicher ob diese aktuell sind, was man meist am Einstelldatum sieht, so suche ich mir den entsprechenden Text im jeweiligen Gesetz. Dies bringt natürlich etwas mehr Zeitaufwand mit und ich muss auch wissen wo ich suchen soll.

Für Zulassungsfragen kommt zumindest hier in Dutschland die FZV und die StVZO als erstes in Betracht, auf die vielen VwV möchte ich nicht eingehen.

FZV = Fahrzeugzulassungsverordnung
StVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung
VwV = Verwaltungsvorschtift


Gruß
&
ein gutes Jahr 2014


Rüdiger
 
passer montanus

passer montanus

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Wenn man aber dann mit dem Hinweis "siehe Google" hier landet, und einen 5 Jahre alten Text findet, ist einem nicht weitergeholfen. i

Hallo,

dann sucht und liest man selektiv weiter und findet in dem von mir
angesprochenen Text.

Änderung durch Art. 8 V v. 05.11.2013

PM
 
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williebor

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Was aber macht man, wenn in ein paar Jahren das Forum mit veralteten Fotos zugemüllt ist? Dann hilft einem die Suchfunktion des Forum mehr schlecht als recht weiter.
Zudem liefert Google irgendwann seitenweise Verweise auf Threads im Deutzforum (und somit auf die veralteten Photografien) und das, was heute mit der unpräzisen Beschreibung "siehe Google" auf der ersten Seite gefunden wird, ist dann auf Seite 253 zwischen lauter vergilbten Fotos.

Ob der, der sich eh nicht so gut mit dem Thema auskennt und sich schlau machen will, dann den einen aktuellen Treffer auf Seite 253 findet? Ich denke, dass Ottonormalverbraucher dann vielleicht sogar im Deutzforum bei den nicht aktuellen Fotos landet und deshalb eine neue Anfrage hier startet. Und dann heißt es wieder "Hier wird wegen jeder Glühbirne, jeder Schraube angefragt."

@ Rüdiger: Es war nicht meine Absicht, dich anzusprechen - schon gar nicht im Sinne eines Vorwurfs.

Gruß Willi
 
passer montanus

passer montanus

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williebor schrieb:
Was aber macht man, wenn in ein paar Jahren das Forum mit veralteten Fotos zugemüllt ist?
Gruß Willi

Dann wird mit einem selektiven Lesen der neuste Stand
ermittelt und wendet ihn an DOPPELPUNKT

Wer dieses nicht kann, lässt es sein.
Ich habe fertig.

PM
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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Hallo

Veraltet ist veraltet, da spielt es keine Rolle, ob es geschrieben steht oder als Bild zu sehen ist.

Wer heute auf der Autobahn (oder größeren Straße) fährt, wird wegen ein paar zig Metern darauf hingewiesen, das die Fahrbahnmarkierung fehlt.
Eine bis 1958 völlig unbekannte Sache. Kein weißer Streifen weit und breit zu sehen.

Ebenfalls bis 1958 konnte man in geschlossenen Ortschaften fahren was man wollte.
Heute: Sehr viele Straßen nicht mal mehr 50 Km/h.

Bald sind wir wieder so weit, das jemand mit einer Fahne voraus laufen muss, wenn ein Auto durch den Ort fährt.
...(na gut, das war England, aber lass mal abstimmen bei passender Fragestellung)

Die vielen Dinge, die seit ein paar Jahren wieder so gehen (also nicht verboten sind), verdanken wir der EU mit der so oft verschriehenen Gleichmacherei. :rolleyes:

Also immer schon das Gesetzbuch unterm Arm, oder Bildzeitung lesen, dann weiß man was jedes Jahr so neu auf die Autofahrer nieder prazzelt.

Die "junge" Generation hat es da einfacher, weil ständig mit i (egal was) von Apple unterwegs.

Gruß Stan
 
Thema: Positionsleuchten auf den Kotflügeln

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