Turmdrehkran und 3er Führerschein

Diskutiere Turmdrehkran und 3er Führerschein im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, habe manchmal einen Turmdrehkran zu transportieren, dieser hat eine Betriebserlaubnis und ist zulassungsfrei. Hab ihn immer mit dem Traktor...
100 06A

100 06A

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Hallo,
habe manchmal einen Turmdrehkran zu transportieren, dieser hat eine Betriebserlaubnis und ist zulassungsfrei.
Hab ihn immer mit dem Traktor (Vmax 30km/h) gefahren, da ich der Meinung war, die Zugmaschine dürfte nicht schneller als 32km/h fahren (alter 5er). Mit dem zulassungsfreien Baukran darf eh nur 25km/h gefahren werden.

Da manchmal auch weitere Strecken dabei sind, nun meine Frage:
Darf ich den Kran auch mit dem Mog fahren Vmax 74km/h. Natürlich würde ich mit angehängtem Kran wieder nur 25km/h fahren (nebenbei: mehr geht auch nicht, ich kann mir keinen schlechteren Fahrkomfort vorstellen), nur auf dem Rückweg könnte ich dann über die Autobahn...
 
100 06A

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Hab nochmals in den Beiträgen von Rüdiger gestöbert und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich den Kran auch mit dem Mog fahren darf.

Ist dass so richtig?
 
schleppergott

schleppergott

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Richtig. Baufirmen fahren die ja auch mit LKWs genauso wie die Bauwagen.

Gruß
 
100 06A

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Könnte aber sein, dass ide Mitarbeiter der Baufirmen den 2er, oder den CE Führerschein haben...
 
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STAHLROSS1935

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Hi Ruben,

ich arbeite in einer Kranfirma und wir haben sehr viele Unten- und Obendreher, Autokrane, Schwertransporte usw...
Auf was laufen denn Deine Zugmaschinen? Grün oder schwarz? Mit grünem Kennzeichen darfst Du den Kran nicht unbedingt ziehen. Es kommt auf den Zweck an. Für ein Zimmereigewerbe z.B. darfst es nicht, weil es für einen gewerblichen und keinen lof-Zweck ist. Wenn sie Euch erwischen, kann es eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung geben.

Prinzipiell darfst ihn mit Deinem Mog ziehen, aber nicht mit dem 3er Führeschein und auch nur mit 25km/h. Du darfst bis 12to Gesamtmasse fahren. Sprich 7,49 zgG Zugmaschine, dann bleiben Dir noch 4,5to für den Hänger übrig. Euer Baukran hat aber mit Sicherheit ein Leergewicht von mindestens 9to. Und das Hängergewicht darf (beim 3er Führerschein) das zgG der Zugmaschine nicht überschreiten.

Dann meine ich noch zu wissen daß man mit dem alten 3er sowieso nur Einachs- oder Tandemhänger ziehen darf und keine Zweiachser. Also fällt ein Kran wieder raus, außer man fährt ihn gesattelt...

Alle Angaben sind nach MEINEM besten Wissen und Gewissen gemacht ;) aber informier Dich doch am besten mal bei einer Fahrschule, Polizei oder Führerscheinstelle ganz genau. Bei einem Unfall kann das nämlich ganz böse für Dich und Deinen Arbeitgeber ausgehen, selbst wenn Du nicht schuld bist!

Berichtigt mich bitte wenn was falsch ist!
 
100 06A

100 06A

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Mog ist schwarz,
3er Führerschein bis 18,75t max 3 Achsen, da fällt der Kran nicht drunter, da der Zug 4 Achsen hat.

Laut Rüdigers Texten wird aber bei einem zulassungsfreien Hänger die Achsenregelung aufgehoben, d.h. ich dürfte ihn fahren...
siehe hier:
Kombinationen mit mehr als drei Achsen fielen nach altem Recht in die Klasse 2. Das Mitführen eines zulassungsfreien Anhängers bildete keinen Zug, die Achsen des Anhängers wurden nicht mitgezählt (§ 18 Nr. & StVZO).

Damit dürfte ich ihn doch mit dem Mog fahren...
 
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STAHLROSS1935

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Hi Ruben,

mit den 18,75to hast Du absolut recht (wenn Du den rosa Lappen noch hast)! Hätte vielleicht mal googeln sollen bevor ich meinen Senf dazu geb... :(
Hab jezt mal ein wenig gestöbert und folgendes gefunden:

Klasse 3
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 7,5 t zGG -> da gehören auch Traktoren / Mog dazu
- plus 1-Achs Anhänger
- plus zul. freie Anhänger
ein Zuggesamtgewicht ist nicht durch die Fahrerlaubnis beschränkt, allerdings durch die StVZO, wo 1-Achs Anhänger (Tandem unter 1 m) nur max. 11 t zGG haben dürfen.
Daraus folgt:
Zuggesamtgewicht bei zugelassenem Anhänger -> 7,5 t zGG Kfz + 11 t zGG 1-Achs Anhänger = max. 18,5 t.
Bei zul. freien Anhänger sind es theoretisch 40 t (max. Zuggesamtgewicht in der BRD).
Natürlich müssen hierbei die anderen Vorschriften beachtet werden (eingetragene Anhängelast bei Kfz.)

Klasse CE 79 (nur bei Altinhaber der Kl. 3 bei Umschreibung)
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 7,5 t zGG
- plus 1-Achs Anhänger
- plus zul. freie Anhänger
Diese Klasse deckt den Bereich von 12 bis 18,5 t bei 1-Achs Anhänger ab, der so nicht mehr in der Kl. C1E vorhanden ist

Mit der "alten" Führerscheinklasse 3

•dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
•Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.
•Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.

So wie ich das jetzt verstehe, kommts auch noch drauf an ob Du den rosa Lappen noch hast, oder schon das Kärtchen... Denn mit den neuen Klassen (C1E) darfst ja nur die 12 Tonnen fahren. Alles sehr verwirrend. Und über die Achszahl bei zulassungsfreien Hängern hab ich auch nix konkretes finden können... Ich wüed mal bei der Führerscheinstelle fragen, aber da sitzen ja auch oft "Unwissende" ?(
 
100 06A

100 06A

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Hallo Stahlross,

ich habe den neuen Führerschein, allerdings mit der 79, d.h. genauso wie der alte 3er.

Wie schon zu Beginn geschrieben, es dreht sich hier um die Vorschriften im Fall eines zulassungsfreien Hängers...
 
S

STAHLROSS1935

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Griaß Di,

falls Du da eine handfeste Regelung dafür findest, laß es uns wissen. Ich brauchs zwar nicht, da ich eh den 2er hab, aber es wäre auf jeden Fall interessant zu wissen.

Viel Erfolg und Gruß in die schöne Pfalz.
 
Thema: Turmdrehkran und 3er Führerschein

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