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Hallo,
man liest bei landw. Anhängern gelegentlich, daß man die Wände seitlich ausstellen kann - z.B. wenn man Strohballen läd.
Wie sieht es aber diesbezüglich mit den Vorschriften aus? Darf man bei einem lof. Anhänger Ladung seitlich überstehen haben?
Hintergrund für mich ist: Kann ich auf einen Anhänger mit der Brückenbreit 180 cm mein Meterholz zweireihig nebeneinander laden? Da würden gradmal theoretische 10 cm rausgucken auf jeder Seite.
Was meint ihr oder noch besser was wisst ihr dazu?
man liest bei landw. Anhängern gelegentlich, daß man die Wände seitlich ausstellen kann - z.B. wenn man Strohballen läd.
Wie sieht es aber diesbezüglich mit den Vorschriften aus? Darf man bei einem lof. Anhänger Ladung seitlich überstehen haben?
Hintergrund für mich ist: Kann ich auf einen Anhänger mit der Brückenbreit 180 cm mein Meterholz zweireihig nebeneinander laden? Da würden gradmal theoretische 10 cm rausgucken auf jeder Seite.
Was meint ihr oder noch besser was wisst ihr dazu?