Hallo Mark,
unabhängig von der gewählten Einbaulage:
1. 12.4-32 haben ca. 54" Außendurchmesser, 12.4-28 50", beim Hochrad hingegen kommen 12.4-36 mit 58" oder 12.4-38 mit 60" Außendurchmesser zum Einatz.
2. Der Durchmesser der Kugelaugen spielt hierbei keine Rolle. Ein Schlepper mit einer Spurweite von 125 cm ( oder auch 137 cm) bleibt ein Kat. 1-Schlepper - egal, was man da anschweißt. Der entscheidende Unterschied zwischen den Kraftheberkategorien ist nämlich nicht der Kugelaugendurchmesser, sondern die Geometrie des Dreipunkgestänges. So oder so sind alle F2L 514/.. ( ob /50, /51, /53, /4 oder /6, N, U oder H - einfach alle ) Traktoren der Kategorie 1 - wegen der Spurweite. Mit einem Pflug der Kat. 2 würdest Du z.B. an so einem Schlepper gar keine Freude haben.
Umgekehrt erkennst Du Kat. 2-Geräte am Schultermaß zwischen den Tragzapfen. Wenn Du da tatsächlich überwiegend das Maß der Größe 2 haben solltest, würde ich daran ganz schnell etwas ändern. Einen Grund dafür will ich Dir hier gleich angeben: Beim Schultermaß der Kat. 2 ist der seitliche Spielraum der Unterlenker zu den Hinterrädern so gering, das schon das Ankuppeln einfach nur lästig wird. Bei vielen Geräten ist aus demselben Grund auch kein störungsfreier Betrieb mehr möglich oder zumindest sehr, sehr anstrengend.
Gruß
Michael
Edit: Das Schultermaß der Kategorie 1 beträgt etwa 68 cm, jenes der Kat. 2 aber ca. 82,5 cm, siehe Anhang