F1l514/50 Zulassen ohne Brief

Diskutiere F1l514/50 Zulassen ohne Brief im Forum FL 514 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Moin, ich werde mir einen F1l514/50 ohne Brief zulegen. :D Da ich gelesen habe das man zum anmelden einen grund haben muss warum der Brief weck...
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Agri

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Moin,
ich werde mir einen F1l514/50 ohne Brief zulegen. :D
Da ich gelesen habe das man zum anmelden einen grund haben muss warum der Brief weck ist habe ich gedacht das wir den grund auf den Kaufvertrag mit drauf schreiben was haltet ihr davon???

Danke
Torben
 
meister-weili

meister-weili

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Hallo Torben,

anmelden geht meines Wissens nach nur wenn der Schlepper vom TÜV abgenommen ist. Der Prüfer stellt auch den Fahrzeugschein aus. Hier ist es sinnvoll, wenn du eine Kopie von einem vergleichbaren Schlepper hast. Daraus gehen schon mal die Maße und Gewichte hervor. Wenn auch kein Brief vorhanden ist, brauchst du auf jeden Fall einen Kaufvertrag. Die Zulassungsstelle prüft dann ob das Fahrzeug evtl. als gestohlen gemeldet ist. Um ganz sicher zu gehen würde ich empfehlen beim TÜV und der Zulassungsstelle anzurufen und das Problem zu schildern. Dann wissen die schon mal Bescheid und du hast unter Umständen einen Ansprechpartner bei den Formalitäten. Ich habe damit super Erfahrungen gemacht. Bei mir kam der TÜV-Prüfer zu Hause vorbei und hat meinen Deutz in meinem Hof abgenommen. Und das nur, weil ich mich nach Tageskennzeichen erkundigen wollte. Echt super.

Gruß

Stefan
 
Berndt

Berndt

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Hallo Torben,

es kann bestimmt nicht schaden, im Kaufvertrag zu vermerken, dass bei der Übergabe kein Brief vorhanden ist.

Wenn wirklich nach einem Grund gefragt werden sollte, weswegen kein Brief mehr vorhanden ist, sollte es bei einem so alten Schlepper nicht schwer fallen, einen zu nennen. Schließlich kann der Schlepper im Laufe seines Lebens eine Menge erlebt haben und den einen oder anderen Besitzer gehabt haben ;)
Auch findest Du über die Suche ein paar Themen wo die Standardprozedur bei Anmeldung ohne Brief umrissen wurde.

Ansonsten empfehle ich Dir, bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt und dem TÜV anzurufen. Die können Dir kostenlose und verbindliche Informationen geben. Dies dürfte hier im Forum schwer fallen.


Gruß,
Malte
 
Hatzienda

Hatzienda

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Agri schrieb:
Moin,
....... das wir den grund auf den Kaufvertrag mit drauf schreiben was haltet ihr davon???

Danke
Torben
Hallo Torben ! wenn der ehemalige Besitzer dir bei der Zulassungsstelle eine Erklärung unterschreibt das der alte Brief verloren ging und der Traktor sein Eigentum war ist die größte Hürde genommen . Er muss dazu seinen Ausweis dabei haben und selbst anwesend sein zum Unterschreiben. Ohne diesen ehemaligen letzten Besitzer geht heute fast nichts mehr . Wenn der Ex- Besitzer da ist braucht es keine Suchmeldung wegen Diebstahl . Hilfreich ist das letzte Nummernschild oder den letzten Versicherungsschein. Der EX- Besitzer muss nicht der sein ,auf den der Traktor zuletzt zugelassen war.
Ich habe so eine Zulassung bekommen . Das es ein Veteran war kümmerte das Amt nur wenig . Bei einem anderen Fall ( ein neuer PKW ) war der Besitzer verstorben und ich habe keine Zulassung bekommen weil so die Besitzverhältnisse unklar waren . Also ab als Teileträger .
 
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Agri

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Der ex besitzer wohnt 150km weck und ich werde ihn erst in ein paar monaten zulassen
 
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-Michel-

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Hallo Torben

Ich habe heute den Tüv bzw der Zulassungsstelle besucht.
Bei mir sieht daß ähnlich aus ,einen Brief für meinen Deutz gibt es leider nicht und die Vorbesitzer sind lange verstorben .

Die Gute Frau auf der Zulassungstelle hat da keine große Sache von gemacht .
Ich musste eine Erklärung unterschreiben ,daß der Schlepper sich seit geraumer Zeit in meinem Besitz befindet.
Darauf hin hat sie dann eine Unbedenklichkeit´s Bescheinigung ausgestellt ,daß der Schlepper nicht als gestohlen gemeldet ist .
Ausserdem habe ich eine Kopie mit Daten bekommen, die im ursprünglichen FZ Brief eingetragen waren .
Diese Daten kann Ottonormal verbraucher seit einiger Zeit direkt beim Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg erfragen ,ist wohl neu ?
Das sei nach ihrer Aussage evtl hilfreich für den Tüvprüfer .

Beim Tüv wird nun ein Gutachten erstellt
(Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO )

Mit diesem Gutachten geht es dann wieder Zur Zulassungstelle und dort wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw Teil 1 ausgestellt .



Gruß Michel
 
Thema: F1l514/50 Zulassen ohne Brief

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