Zusatzbeleuchtung für Nachtfahrten

Diskutiere Zusatzbeleuchtung für Nachtfahrten im Forum Elektrik im Bereich Allgemeine technische Fragen - Mahlzeit, seit einiger zeit bin ich ja Besitzer und Fahrer eines 3006 Bj. 1968. Nun bin ich schon das ein oder andere Mal bei Dunkelheit/Nacht...
SimonS

SimonS

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Mahlzeit,

seit einiger zeit bin ich ja Besitzer und Fahrer eines 3006 Bj. 1968.
Nun bin ich schon das ein oder andere Mal bei Dunkelheit/Nacht unterwegs gewesen.

Ausgangssituation:
Meine Beleuchtung funktioniert, also hinten zwei "rote Lichter" während der Fahrt vorschriftsmäßig, der Rest (vorne) auch.
Eine angenehme Reisegeschwindigkeit ist circa 14 - 17 km/h, je nach Steigung/Gefälle.

Problem:
Auf normalen Landstraßen kommen andere Verkehrsteilnehmer (Pkw) mit Geschwindigkeiten jenseits der 70 km/h an.
Leider hatte ich genau hierbei schon zweimal eine "unschöne" Situation. Der andere Fahrer hat meine Geschwindigkeit völlig falsch eingeschätzt,
die Folge eine heftiges Bremsen hinter mit.

Fragestellung:
Habt Ihr Erfahrungen mit zusätzlicher legaler Ausstattung oder Verhaltensweise?
- Rundumleuchte (gelb) ist ja an sich unzulässig!?
- Reflektoren (Weis/Rot gestreift) verschandeln den Schlepper von hinten/abnehmbar?
- Warnblinker?

Schon jetzt vielen Dank für eure Rückmeldungen,

Simon.
 
Yohanz

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Moin,

ich für meinen Teil bevorzuge da die Rundumleuchte. Ja, es ist nicht immer zulässig aber doch am wirksamsten. Zum Beispiel wenn ich hinter meinem relativ schmalen Schlepper den Schwader fahre, habe ich den Eindruck, dass das Gespann viel eher/deutlicher wahrgenommen wird.
Dafür riskiere ich dann auch das Ordnungsgeld. Ich möchte aber auch anmerken, dass ich die RKL mit bedacht und keinesfalls dauerhaft einsetze.

Gruß, Johannes
 
Lausbua

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Servus Simon,

erste Frage: mußt du tatsächlich bei Nacht fahren? Das wäre der erst Punkt, an dem man was ändern kann. Falls ja,
zweitens: du hast vermutlich die originale Beleuchtung (Funzeln) dran. Kannst du keine moderne, helle, Stvo-konforme Beleuchtung nachrüsten? (weiß nicht wie es z.B. mit LEDs im Straßenverkehr ausschaut) und: sch... auf die Optik. Die Sicherheit geht vor.
drittens: ob jetzt Reflektoren die Optik versauen wäre mir wurscht, wenn ich nachts unterwegs wäre. Außerdem sieht man die angeblich verschandelte Schönheit ja nachts nicht;)

LG Emanuel
 
SimonS

SimonS

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Servus Emanuel,

ja, ich versuche es auch zu vermeiden, aber neulich war ich halt zu Kaffe & Kuchen, sowie Fachsimpeln beim Kumpel im Nachbarort. Dann redet man über Deutz, Deutz und noch mehr Deutz und um zack, es war dunkel. Vor zwei Wochen so gegen 17:30- 18:00 Uhr.
Im Sommer ist das hinfällig...
Das LED-Thema finde ich spannend, muss ich gleich mal prüfen - guter Tipp! Wobei auch die Rundumleuchte vielleicht eine Option ist. Die dürfte ich ja immer drann haben, solange nicht eingeschaltet.

Gruß Simon
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Die originale Beleuchtung ist hell genug, wenn an der Birne denn auch 12V ankommen. Eine eigenen Masseleitung wirkt da Wunder!
Die Geschwindigkeit wird oft falsch eingeschätzt, ob da LED Leuchtmittel nun den Unterschied machen weiß ich nicht...
 
T

Testfahrer1977

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Ich habe dieses Teil von Osram dabei und falls ich in die Dämmerung oder Nacht komme wird das hinten hingehängt und angeschalten. Erlaubt ? Weiß nicht aber fühle mich sicherer dabei.
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Das Thema finde ich auch interessant. Selber hatte ich auch schon einmal eine Vollbremsung hinter mir. War aber nicht bei Nacht.

In Frankreich sind diese gelben Rundumleuchten Pflicht beim Schlepper. Außerdem muss ein Atem Alkoholtest mitgeführt werden. Den gibt es in Frankreich an jeder Tankstelle.

Alles was mit Warnblinken zu tun hat darf nicht bei einem fahrenden Fahrzeug angewendet werden, dass eigentlich keine Panne hat oder im Begriff ist anzuhalten wegen einer Panne oder weil man nach dem richtigen Weg sucht oder aufgrund einer Pi...-Pause.

Eine gute Lösung wären eben gelbe Rundumleuchten. Mehr als ein Bussgeld wird es nicht geben. Aber lieber ein Bussgeld als ein Moped , PKW oder LKW das einem hinten rein knallt.

Ob Warntafeln etwas bringen? Man kann damit gut die Breite eines Fahrzeuges oder einer angehängten Maschine deutlich machen. Aber wie nah ist ein Fahrzeug dann schon hinter einem?

Friedrich
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo,

es gibt ja noch große orange reflektierende Dreicksschilder für langsame Fahrzeuge und auch noch große viereckige orange Schilder für Holztransporte.

Diese am Heck des Schleppers bei Nachtfahrten angebracht weisen darauf hin, dass hier kein normales (schnelles) Auto fährt.

Gruß
 
SimonS

SimonS

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Hallo,

oh ok, kannte ich gar nicht, bzw. jetzt wo ich so drüber nachdenke, auf so "elektrischen Rollstühlen" ist die Tafel hinten drauf.

Jetzt gehts um Peinlichkeit versus Sicherheit.

Aber alle Vorschläge sind schon echt gut - besten Dank derweil!

Gruß Simon
 
D6006A

D6006A

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Moin,
ich habe an meinen Schleppern hinten oben am Überrollbügel zusätzliche Rückleuchten angebracht, das gibt sehr viel Sicherheit auch beim Abbiegen. Bei dem jüngsten Schlepper habe ich LED-Leuchten genommen, die sehen natürlich nicht zeitgemäß aus, der Sicherheitsgewinn ist aber immens.
Bei meinem älteren Schlepper fahre ich schon über 20 Jahre so, bis jetzt hat das der TÜV-Prüfer immer wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Gruß
Frank
 
geessen

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Hallo,
wenn ich noch spät auf der Landstraße unterwegs bin schalte ich manchmal die Arbeitsscheinwerfer hinten ein. Die sind relativ kurz eingestellt und blenden keinen Nachfahrenden. Ob das erlaubt ist weiß ich jetzt nicht, aber es erscheint mir sicher.
Gruß
Bernhard
 
Hund08155

Hund08155

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Hallo,
bei längeren Fahrten auf viel befahrenen Straßen schaue ich persönlich ständig in den Spiegel und beobachte von hinten nähernde Fahrzeuge. Brenzlige Situationen sind bei 25km/h an der Tagesordnung.
Bei Dunkelheit habe ich auch schon manchmal einmal kurz mit dem Arbeitsscheinwerfer aufgeleuchtet um schnell nähernde Fahrzeuge zu warnen. Auch wenn das nicht der StvO entspricht, wie bereits genannt, immer noch besser als ein Fahrzeug im Nacken.

Gruß

Niklas
 
petergustl

petergustl

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Hallo Simon,
In der StVO steht zum gelben Blinklicht folgendes:

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Ich würde mal sagen das auf der Landstraße 14-17 km/h durchaus ungwöhnlich langsam ist.

Ich glaube auch nicht das dich deshalb die Polizei anhält und dich mit einem Bußgeld belegt. Zumindest habe ich persönlich noch keine derartige Erfahrungen gemacht.

VG Sven
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo,

Ihr habt noch vergessen, dass so ein Lalü-Lala Licht einen unheimlich wichtig macht. Ich hoffe jedenfalls, dass Euch die Polizei anhält und Euch Eurer gerechten Strafe zuführt.

Wenn nämlich jeder meint, er müsse mit dem gelben Rundumlämpchen herumfahren, dann stumpfen alle anderen Verkehrsteilnehmer ab und die Fahrzeuge die da führen dürfen bzw. müssen nimmt dann auch kein Verkehrsteilnehmer für voll, weil der sich denkt, bestimmt wieder ein so kleines wichtiges 25 PS Töf-Töf-chen und dann hängt der Verkehrsteilnehmer vor so einem richtig fetten Tieflader.

Die Reflektoren wie von mir oben angegeben erfüllen den Zweck - erkannt zu werden bei Nacht - bestens. Zusätzliche Rückleuchten am Kabiinenrahmen bzw. Überrollbügel sind sicher da auch hilfreich.

"
Hallo,

oh ok, kannte ich gar nicht, bzw. jetzt wo ich so drüber nachdenke, auf so "elektrischen Rollstühlen" ist die Tafel hinten drauf.

Jetzt gehts um Peinlichkeit versus Sicherheit. ... "


Sollen wir das jetzt so verstehen, dass es "peinlich" ist, mit einem übergroßen orangen Dreiecksrückstrahler am Schlepper herumzufahren, weil die auch schon mal an einem Rollstuhl zusehensind? Diskriminierend!

Diese übergroßen orangen Dreiecksrückstrahler kenne ich von Traktoren in den skandinavischen Ländern, die ja sicherheitstechnisch nicht gerade schlecht aufgestellt sind. Dort haben die Schlepper bzw. Landmaschinen diese übergroßen orangen Dreiecksrückstrahler schon vor Jahrzehnten am Heck angeheftet.

Gruß
 
Kai6.05

Kai6.05

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Diese übergroßen orangen Dreiecksrückstrahler kenne ich von Traktoren in den skandinavischen Ländern, die ja sicherheitstechnisch nicht gerade schlecht aufgestellt sind. Dort haben die Schlepper bzw. Landmaschinen diese übergroßen orangen Dreiecksrückstrahler schon vor Jahrzehnten am Heck angeheftet.
In der Niederlande übrigens ebenfalls!
 
Yohanz

Yohanz

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Moin,

wenn sich schon über die gelbe Blinkleuchte wieder so aufgeregt wird...

Justitia sagt:... "7Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. 8Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

Somit ist der Sicherheitsgewinn aus Skandinavien und den Niederlanden dann auch nur durch eine Ordnungswidrigkeit zu erlangen.

Und wer auf ne Tieflader Bretter, weil schonmal eine Rundumleuchte an nem Trecker gesehen hat, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

Gruß, Johannes
 
Rodge

Rodge

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Hallo,

Ihr habt noch vergessen, dass so ein Lalü-Lala Licht einen unheimlich wichtig macht. Ich hoffe jedenfalls, dass Euch die Polizei anhält und Euch Eurer gerechten Strafe zuführt.
...

Also dass es ums Wichtigmachen ging, das hatte ich hier noch nicht rausgelesen.

Mag sein, dass der Einsatz von Rundumleuchtem nicht ganz konform ist. Aber ist das denn wirklich so schlimm?
Ehrlich gesagt schätze ich die Gefahr eines Auffahrunfalls, auf einen langsamen Traktor, bei Dunkelheit, deutlich höher ein als z.B. auf den genannten "fetten Tieflader".
Höhere Gefahr des Auftretens - die Langsamkeit des Treckers ist bei Dunkelheit schwerer einzuschätzen als die Übergröße des "fetter Tiefladers". Und die Auswirkungen eines Unfalls - Verletzungsgefahr bei Auffahrunfall auf den Oldie Traktoristen sind sicher auch schlimmer, da weniger Knautschzone von hinten als beim "Tieflader".

Die Erkennbarkeit der Situation (= sehr langsames Fahrzeug) ist ja hier das Problem.
Besonders bei Dunkelheit, da ein Trecker hier schwer von einen "normalen" Fahrzeug zu unterscheiden ist. Zusätzliche Warnschilder und Rücklichter erhöhen die Sichtbarkeit, aber nicht unbedingt die Erkennbarkeit der viel geringen Geschwindigkeit.
Ein blinkendes Licht suggeriert immerhin eine Gefahr - im Allgemeinen.
Was ich mir auch vorstellen könnte wäre ein Arbeitsscheinwerfer, der die Rückseite des Traktors anleuchtet. Sicher ebenfalls verboten, damit würde man aber erkennen, dass es ein Trecker ist.

PS:
Ich persönlich überlege mir derzeit Maßnahmen für meine erste Fahrt mit Wohnwagen hinter dem Deutz. In meinen Fall geht's nicht um Dunkelheit. Dh wird es in meinen Fall wohl ein Übergroßes 20kmh Schild am Wohnwagenheck.
 
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FahrM66Tfan

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Guten Morgen

Hier wird glaube ich das orangene dreieckige Warnschild, dass vor langsamen Fahrzeuge warnt, mit den allgemein bekannten roten Dreieck Rückstrahlen verwechselt, die an Anhängern Verwendung finden. Diese sind am Schlepper nicht zulässig. Das orangene Warndreieck aber schon. Es ist auch von den Maßen deutlich größer. Das ist ein guter Tipp und habe ich auch prompt bestellt.

Bleibt zu hoffen, dass sich der Fahrer..in des von hinten nähernden KFZ mit der Bedeutung des Warndreieckes auskennen. :)

Friedrich
 
buddyholly

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Mich würde mal interessieren, um wieviele km Strecke es im konkreten Fall geht, und wie oft kommt das vor? Selbstverständlich ist es für die gesetzliche Zulässigkeit völlig irrelevant. Aber wenn es darum geht, 2x im Jahr 5km zu fahren würde ich persönlich die Kirche im Dorf lassen, mit "irgendwas" kenntlich machen, die fahrgeschwindigkeit auf maximal erhöhen und gut isses.

Wenn natürlich jede 2. Nacht durchgefahren wird, muss das Hand und Fuß haben.

Gruß Holger
der gerne pragmatisch an Sachen herangeht
 
Yohanz

Yohanz

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Moin,

ja ich hatte da etwas verwechselt. Die Warntafeln sind wohl erlaubt, zumindest konnte ich noch nichts Gegenteiliges lesen. Ich bleibe aber bei meinem Standpunkt bzgl. Beleuchtung: Viel hilft viel! Und damit meine ich auch Umrissleuchten, Seitenmarkierungsleuchten usw.

Mit Wichtigtuerei hat das auch wenig zu tun. Mir ist lieber jemand Kennzeichnet sein langsames KFZ mit einer RKL als einen normalen Tieflader der in der Regel mit 60, respektive 80 km/h über die Landstraße rollt.

Gruß, Johannes
 
Thema: Zusatzbeleuchtung für Nachtfahrten
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