Zulassung

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Heiso

Heiso

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Hallo, zusammen!
Mein 5006 aus '68 hat eine Zulassung als Zugmaschiene. Ich würde ihn gerne als landwirtschaftliche Zugmaschiene zulassen.
Laut Gesetz darf eine landwirtschaftliche Zugmaschiene in die grüne Zone-oder eben mit H-Zulassung. Leider ist der TüV bzw. die Dekra in der grünen Zone.
Ich wohne in der Nähe von Frankfurt/Main.
Und eine H-Zulassung brauche ich nicht unbedingt, da die Steuer gerade mal 5.-€ mehr kostet. Es geht mir eigentlich nur darum, das ein übereifriger Angestellter
der örtlichen "Rennleitung" sich nicht daran hochzieht. Natürlich weis jeder das ein Traktor eine landwirtschaftliche Zugmaschiene ist. Aber wir wissen ja wie's oft läuft. Ich selbst fahre ihn nur als Hobbyfahrzeug--zum Einkaufen und für Spazierfahrten. Habe kein Gewerbe oder Ähnliches.
Vielleicht kann mir ja jemand mal 'nen Tip geben.
LG
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

wie willst du den Trecker denn als landw. Zugmaschine zulassen, wenn du da keine landw. Tätigkeiten mit ausführst? Bzw. wie soll man das von außen erkennen?

MfG Kai
 
Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Hallo Heiso,

es ist nicht klar, ob ein Traktor eine landwirtschaftliche Zugmaschine ist und deswegen weis das auch nicht jeder.
Die Traktoren fahren bei Bauunternehmen, Fuhrunternehmen etc. als gewerbliche Fahrzeuge.
Wenn Du einen landw. Betrieb hast ( wenn Du landw. BG Beiträge bezahlst), kannst Du den Traktor als landw. Zugmaschine mit grünem Kennzeichen zulassen.

Gruß, Philipp
 
M

michiwi

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Hallo, reine Hobbynutzung wiederspricht aber wieder dem grünen Kennzeichen -> steuerbefreit und bei Nutzung außerhalb lof wäre das leider Steuerhinterziehung. Bleibt nur H Kennzeichen oder es so lassen
 
W

Werder014

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Moin und halt, @Heiso, welche Nummern stehen in deinem Fahrzeugschein unter Feld J und 4?

Wenn du es genauer (bzw. rechtssicherer) wissen möchtest empfehle ich dir, eine kurze Mail an das örtliche Straßenverkehrsamt zu schicken, dafür bezahlen wir die Leute dort.
In etwa sowas wie:

"Hallo Straßenverkehrsamt,
Ich habe einen Trecker der Fahrzeugklasse [hier Feld J, Feld 4 und Feld 5 aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einfügen] und Erstzulassung 01.07.1968, darf ich damit in die Frankfurter Umweltzone fahren?
MfG
Heiso"

Dann kann man sich die Antwort ausdrucken und hat es schwarz auf weiß aus seriöser Quelle. Im Fall der Fälle hat das mehr Aussagekraft als "Das habe ich in einem Onlineforum erfragt" :D

Grüße
Henrik
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Mit einem Ackerschlepper darf man doch sowieso in die Umweltzone fahren, egal ob grünes Kennzeichen oder schwarzes, egal ob schwarz mit oder ohne H- Kennzeichnung. Von daher würde ich mir da überhaupt keine Gedanken machen. Der Schlepper muss zur Hauptuntersuchung. Das ist keine Spaß oder Hobbyfahrt im eigentlichen Sinne. Zudem kann ja der Halter des Schleppers nichts dazu, dass die die Prüfstation in die Umweltzone gebaut haben oder eine Umweltzone aus der Gegend gemacht haben, wo die Prüfstation liegt. ;)

Friedrich
 
Jann

Jann

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Hallo zusammen,

Ich habe Euch mal das Merkblatt "Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr 2020" von Martin Vaupel angehängt, evtl. klärt das ein wenig den Unterschied zwischen den verschiedenen Zugmaschinen.

VG
Jan
 

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Werder014

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"Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr 2020" von Martin Vaupel
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Moin,
demnach darf ich z.B. mit unserem Porsche-Diesel (Feld J: 87 = Zugmaschine, Ackerschlepper) nicht in die Umweltzone, mit unserem Güldner (Feld J: 89 = LoF Zugmaschine, Ackerschlepper) jedoch schon. :S Danke...

Grüße
Henrik
 
A

agp8x

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So siehts aus. Es zählt nur, was in dem Feld steht. Und das ist leider nicht einheitlich. Z.B. hat mein Güldner im orginalen Pappbrief die 87 stehen, trotz schwarzem Kennzeichen im neuen Schein die 89. Laut meinem TÜV-Menschen ändern andere Zulassungsstellen das auf 87 mit schwarzer Nummer.
Genauso wird häufig im Freitextfeld das zGG/zGM unter Bedingungen erhöht, wodurch manche Schlepper dann über die magischen 3,5 to für die Klasse B rutschen.

Grüße,
Clemens
 
Heischniggl

Heischniggl

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Hallo zusammen,
man sollte sich das Leben doch nicht unnötig schwer machen.
Wenn ich die ursprüngliche Frage richtig verstehe, geht es ja nur darum, zum TÜV/Dekra in die Umweltzone zu fahren.
In der Regel interessiert es keinen der Kollegen mit den blauen Hütchen auf dem Auto, wenn da ein Traktor in der Zone fährt. Aber wenn doch, kann es durchaus Probleme geben. Wenn ich da aber einen Zettel habe, dass ich TÜV Termin habe, sollte es ja zwingend notwendig sein, und im Gesetzt steht ja..."in der Regel..." Und in der Regel ist das ja nicht.
Aber mal anders gedacht. TÜV/Dekra/KÜS kommt bei jeder Autowerkstatt, Lama Händler etc vorbei. Wäre doch das Einfachste dort hinzufahren und nicht in die Umweltzone, oder?

Grüße Christoph
 
Heiso

Heiso

Threadstarter
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Danke für die vielen Antworten. Es geht mir nicht nur um die Durchfahrt zum TüV in die grüne Zone, sondern allgemein.Ich habe eine Antwort bekommen,nachdem ich diesen Herrn direkt angeschrieben habe von.:
Martin Vaupel
LWK-Niedersachsen

"Guten Tag Herr Odorfer,
das ist schon selten, dass so ein Traktor nur als Zugmaschine zugelassen ist. Eine Umschlüsselung dürfte allerdings kein Problem sein. Sie müssen den Traktor einem entsprechenden Sachverständigen (TÜV, Dekra) vorführen und eine Änderung der Bauart in lof Zugmaschine Ackerschlepper (Schlüssel Nr. 89 1000) fordern. Der Sachverständige stell ihnen ein Gutachten aus. Mit diesem Gutachten gehen Sie zu ihrer Zulassungsstelle und dann bekommt der Traktor die Zulassung als lof Zugmaschine.
Bei Fragen melden Sie sich gerne!"
Mit freundlichen Grüßen

Martin Vaupel
LWK-Niedersachsen
Geschäftsbereich Landwirtschaft
Fachbereich 3.9
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg
Tel. 0441 801 691

Und nochmals,besten Dank an Alle. ;)
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Oder bei einer eventuellen Kontrolle einfach behaupten, man habe den Fahrzeugschein nicht dabei. Was nicht vorhanden ist kann auch nicht kontrolliert werden.

Alternativ 1 Punkt und 40 bis 80 Euro. Auch kein Drama. Der Punkt ist in 3 Jahren wieder weg.

Friedrich
 
Blumenmann

Blumenmann

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Wenn du zum TÜV willst,wird es schwierig glaubhaft erklären zu können,dass du den Fahrzeugschein nicht dabei hast.
Gruß Jürgen
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Den hat man dann tatsächlich vergessen. Kann doch vorkommen.

Friedrich
 
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agp8x

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Spätestens wenn du ihn dann nach der Kontrolle nachreichen darfst, wird das "nicht bekannt" im Feld Schadstoffklasse auffallen. Besonders wenn die Lösung so einfach ist, wie der TE erfahren hat, ist es gradezu lächerlich, hier noch mit Vorsatz täuschen zu wollen. Für die 100€ bei einmal erwischt werden kann man ein Schlepperleben lang als LoF Zugmaschine unbeschwert fahren…

Grüße,
Clemens
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Wenn es doch so einfach ist, warum nicht einfach machen?

Friedrich
 
Heiso

Heiso

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Hallo an Alle!
Habe jetzt eine Zulassung als LoF.ZUGM.Ackerschlepper in der Spalte 5.
War bei der Zulassung alles kein Problem,Papiere vom TüV hatte ich dabei.
Habe auch gleich die Kugelkopfkupplung von der Fa.Dübbert mit eintragen lassen.
TüV/Zulassung-Gebühren zusammen 150.-€.
 

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