Zulassung (?) von Anhänger

Diskutiere Zulassung (?) von Anhänger im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo! Bin neu hier und hab' gleich eine Frage: Zu mienem D25s habe ich einen "Multicar"- Anhänger erworben. Muss ich den anmelden, versichern...
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Gilbert

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Hallo!

Bin neu hier und hab' gleich eine Frage:
Zu mienem D25s habe ich einen "Multicar"- Anhänger erworben.
Muss ich den anmelden, versichern und zulassen oder was ist zu tun, um ihn auf der Straße mitnehmen zu können? Der Deutz ist angemeldet.

Es gibt zum Hänger keine Papiere.
Baujahr 1987
Typ ABO 2/3

Kann mich jemnd dahingehend aufklären?

Danke im voraus
Gilbert Staffler
 
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Christian...

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Wenn du an deinem Deutz ein grünes Kennzeichen hast, brauchst du den Anhänger nicht zulassen, darfst aber auch nicht schneller als 25 km/h fahren. Der Anhänger muss lediglich das Kennzeichen des Treckers haben.
Wenn du ein schwarzes Kennzeichen am Trecker hast, müsstest du den eigentlich zulassen.
 
Lars

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Genau wie Christian schreibt und: bei grünem Kennzeichen brauchst Du auch noch eine Betreibserlaubnis für den Hänger. Die ist fast immer verschwunden, aber oft nach vom Hersteller zu beziehen.

Gruß
Lars
 
Berndt

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Hallo,
bei schwarzem Kennzeichen:
muss man den Hänger zulassen, oder ist nur die Haftpflicht des Treckers nicht gültig für den Hänger?

Gruß Berndt
 
Lars

Lars

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Bei schwarzem Kennzeichen des Traktors läuft dieser als "normale" Zugmaschine. Der Anhänger muss dann ganz normal zugelassen, versteuert und versichert werden (eigenes Kennzeichen) und erfordert eine andere Fahrerlaubnis (Führerscheinklasse) und muss natürlich auch regelmäßig zum TÜV.

Gruß
Lars
 
H

HOPSA2007

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Hallo,
frag mal bei deiner örtlichen Zulassungstelle nach,mir wurde dort gesagt das ein Anhänger der von einem
landwirtschaftlichem Fahrzeug gezogen wird,das
bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt,zulassungsfrei ist.

Gruss

Helge
 
C

Christian...

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das ein Anhänger der von einem landwirtschaftlichem Fahrzeug gezogen wird,das
bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt,zulassungsfrei ist.

Das stimmt nur, wenn das landw. Fzg. ein GRÜNES Kennzeichen hat. Das Fzg. darf auch schneller als 25 km/h fahren, man darf es mit dem Anhänger dahinter aber nicht schneller als 25 km/h fahren.
 
C

Christian...

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Was kann es denn für Folgen haben, wenn man mit nem Trecker mit schwarzem Kennzeichen nen Anhänger fährt, den man weder zugelassen, versteuert und versichert hat und an dem man das gleiche (schwarze) Kennzeichen wie am Trecker hat?
Frei nach dem Motto: "Ich hab nicht gewusst, daß das nur bei grünen Kennzeichen zulässig ist".
 
Lars

Lars

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Also die Folgen sind doch recht heftig:
- fahren ohne Zulassung (Verstoß gegen StVZO und StVG)
- fahren ohne Versicherung (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz)
- Steuerhinterziehung
- ggf. auch noch fahren ohne Fahrerlaubnis

Dürfte
- erstmal eine Gerichstverhandlung einbringen
- dann saftige Geldstrafe
- dann Nachzahlung der Beträge
- und so einige Punkte in Flensburg

Und das immer nach dem Motto:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Übrigens: hier bei uns auf dem platten Land (Schläfrig-Holzbein) werden seit diesem Jahr insbesondere Traktoren mit Anhängern genauestens kontolliert. Das hat schon so manchen Landwirt gar heftig erwischt.

Gruß
Lars
 
C

Christian...

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Was wäre denn, wenn man einen Trecker mit schwarzem Kennzeichen zum ziehen eines Anhängers mit grünem Kennzeichen (ohne Zulassung etc.) nimmt und das ganze Gespann landw. nutzt?
Dann hat man ja eigentlich "zuviel" Steuern gezahlt - aber ist das auch legal?
 
Lars

Lars

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Mensch Christian, werde bloss nicht spitzfindig :D

Also: der Anhänger müßte eine eigene Betriebserlaubnis haben und das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs und ein 25 km/h Schild und dürfe nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Ist m.E. nach zulässig, wenn nachweislich nur für land- oder forstwirtschaftlichen Zweck genutzt. Aber wie soll man das bei einer Kontrolle nachweisen können? Extremfall: ein Unfall, dann dürfte es wirklich haarig werden.

Gruß
Lars
 
Pumpe

Pumpe

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Hallo Leute....

ich besitze einen F1L514 mit schwarzem Saisonkennzeichen und Eigenbauanhänger (ohne Zulassung) für Holztransporte.

Der Schlepper fährt nicht schneller als 15 km/h.
Bewege ich mich noch im legalen Raum?? :)
 
C

Christian...

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Nein, mit schwarzem Treckerkennzeichen musst du den Anhänger versteuern, versichern, zulassen.

Ob das jemand von den Grünen weiß oder bemerkt, weiß ich nicht (kann ich nicht beurteilen).

Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie das ist, wenn du das Gespann für land- und/oder forstwirtschaftliche Zwecke einsetzt.
 
H

HOPSA2007

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Hallo zusammen,

das ganze Thema muss doch in irgendwelchen Gesetzen,Verordnungen oder ähnlichem geregelt sein.
Weiss viellleicht jemand wo das ganze geschrieben steht?

Gruss

Helge
 
Lars

Lars

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@Christian:
- soll durchblicken: ja
- ist aber doch etwas verworren dargestellt.

Unser "Dorfscherrif" hat im örtlichen Anzeigenblatt dazu einen kleinen Artikel geschrieben, werde mal nachfragen, ob ich den hier mal posten kann.

Gruß
Lars
 
Moorhorst

Moorhorst

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hallo
diese angelegenheit hat mich doch etwas beunruhigt.also heute morgen bei der zulassung in OHZ angerufen:.......wenn der trecker nicht schneller als 25km/h fährt,ist es unwichtig ob grünes oder schwarzes kennzeichen am zugfahrzeug(soll so im gesetz stehen),wichtig ist der hinweis(25km/h)auf dem anhänger und man sollte das kennzeichen vom trecker auch am anhänger zusätzlich haben.dieses wurde mir von einer mitarbeiterin der zulassungsstelle gesagt.frage der versicherung muss individuell geklärt sein.
ich hoffe zur verwirrung beigetragen zu haben.
gruss
horst :rolleyes:
 
H

HOPSA2007

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Hallo zusammen,

viele Interessante Beiträge zu diesem und anderen Themen findet man auf der Seite: www.verkehrsportal.de

Das Selbe wie Horst wurde mir auch aktuell von der Polizei selbst und unserer Zulassungstelle gesagt.

So lange der Hänger am Schlepper befestigt ist,ist er mit über den Schlepper versichert .

Gruss,
Helge
 
Berndt

Berndt

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Hallo,
Horst sagt lediglich, dass man einen Wagen nicht anmelden muss, solange der Schlepper nicht schneller als 25 km/h fährt. Man muss lediglich ein 25 km/h Schild an den Wagen hängen, um dies kenntlich zu machen. Auch sollte das Kennzeichen der Zugmaschiene am Wagen sein.
Mit der Versicherung ist es wieder was ganz anderes.
Früher war es so, dass der Wagen über die Haftpflicht der Zugmaschiene versichtert war (also eine feste Verbindung über den Anhängebolzen bestand).
Heutzutage reicht dies nicht mehr aus. Wenn man den Fall nimmt, dass der Wagen einen Unfall verursacht (zb man verliert ladung und verletzt dabei einen Fußgänger) ist der Wagen nicht mehr über die Zugmaschiene versichert.
Um die enstehenden Kosten nicht selbst tragen zu müssen, sollte sich jeder für seinen Anhänger eine Haftpflichtversicherung besorgen.
Ich würde jedem empfehlen zu der Züricher Versicherung zu gehen. Das ist die günstigste und Kompromißbereiteste.

Gruß Berndt
 
Thema: Zulassung (?) von Anhänger

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