Zulassung von Anhängebaggern ?

Diskutiere Zulassung von Anhängebaggern ? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, weis jemand von euch ob man einen Anhängebagger (Atlas AL 350) auch zulassen muß wenn man Ihn mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen...
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Gast300

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Hallo,

weis jemand von euch ob man einen Anhängebagger (Atlas AL 350) auch zulassen muß wenn man Ihn mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen auf Öffentlichen Straßen bewegt? Wie sieht es bei einem Dachdeckeraufzug aus wenn er nicht zugelassen ist und man Ihn Mit dem Traktor von A nach B tranzportieren will? Meine Schlepper haben alle schwarze Kennzeichen.
Bei einem Anhänger ist mir das klar daß er zugelassen sein muß. Ich sollte im Frühjahr die oben Besagten Geräte etwa 30Km weit transportieren hauptsächlich auf öffentlichen Straßen bewegen. Weis jemand von euch darüber Bescheid?

Gruß
Jürgen
 
Berndt

Berndt

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ich kenne mich damit zwar nicht so aus, aber da es sich hier um Anhänger handelt sage ich einfach mal, dass sie auf jeden Fall angemeldet werden müssen. Denn was du nun auf dem Fahrgestell drauf hast, was du hinter deinem Schlepper ziehst, ist ja erstmal egal. Tatsache ist, dass du Achsen mit was drauf durch die Gegend schleppst, und das muss angemeldet werden, da die Höchstgeschwindigkeit ja auch uninteressant ist.
Ich hab auch nen AL350 auf Lafette. Hat deiner ein Originales Gestell von Atlas mit Brief, bzw Schein?
Gruß Berndt
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Jürgen, schau mal unter Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern.

Es ist nur ein Auszug aus der umfangreichen StVZO.

Hier nochmal für Dich ein Auszug:

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
StVZO § 18 Zulassungspflichtigkeit

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind), die zu einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge
gehören,

6. folgende Arten von Anhängern:
d) Maschinen für den Straßenbau, die von Kraftfahrzeugen mit einer
Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden;
l) Arbeitsmaschinen;


Gruß Rüdiger
 
matthiasgennermann

matthiasgennermann

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moin
Da muß auch eine sonderregelung geben bei uns in der firma ziehen wir auch unsere Bau,Mannschafts Toiletten
und Waschwagen mit schwarzen Folgekennzeichen
(tief-und Straßenbau) Da müßte sich vieleicht mal rüdiger
zu äußern.
mfg
MG
 
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Gast300

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Hallo Rüdiger ,

danke für die schnelle Antwort. Also kann ich getrost auf der Straße fahren. Werde auch eine Lichtleiste anbringen.

@Berndt

Der Bagger gehört leider nicht mir er gehört einem guten Kumpel der mir das Teil nur leiht. das Fahrgestell ist schon orginal Atlas wegen den Papieren kann ich ihn ja mal fragen. Ich weis daß sein Vater den Lader neu gekauft hat vielleicht sind die Papiere ja noch da. Ich selber habe nur einen Krüger Mistbagger den man auch zum Bagger umbauen kann. Aber der Atlas ist um Welten besser.

Gruß
Jürgen
 
Lars

Lars

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Achtung Kramer,
das ist wie bei Radio Eriwan:
Im Prinzip ja, aber:
Es ist rechtlich so wie Rüdiger es schon erklärt hat, aber Du musst einen Nachweis für den Anhänger haben, das er als Arbeistmaschine im Sinne der StVZO anzusehen ist. Das ist üblicherweise ein Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis des KBA, sieht so ähnlich aus wie Mofa-Betriebserlaubnis.

Gruß
Lars
 
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Gast300

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Hallo,

@ Lars,

also für den Schrägaufzug gibts sicherlich keine Bescheinigung mehr. Und ob für den Bagger noch was da ist glaube ich auch nicht. Wenn man das so liest und wenn ich denke was ich schon alles gemacht habe(Bauschutt mit grüner Nummer transportiert, nicht zugelassene Hänger an einer Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen angehängt usw.) , bin ich schon öfters mit einem Bein im Knast gestanden. Mittlerweile ist es ja so das nun auch schon sehr stark Landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrolliert werden. Einen Kumpel von mir haben sie erst kürzlich drangekriegt, eben wegen nicht zugelassenem Hänger, an Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen(Steuerhinterziehung). Es gibt, so wie mir gesagt wurde hier im Landkreis einige Beamte die speziell auf Landmaschinen geschult sind und diese angehalten sind verstärkt solche Verfehlungen zu ahnden. Mir wirds langsam etwas mulmig. Darum frage ich neuerdings erst nach bevor ich wieder so eine Aktion starte.
Wirklich toll daß es dieses Forum gibt.
Gruß
Jürgen
 
Thema: Zulassung von Anhängebaggern ?

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