Zulassung / Versicherung

Diskutiere Zulassung / Versicherung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich suche nach einer Möglichkeit, einen Traktor für das gelegentliche Holz holen zuzulassen. Regulär mit schwarzer Nummer ist das mit...
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Hallo,
ich suche nach einer Möglichkeit, einen Traktor für das gelegentliche Holz holen zuzulassen. Regulär mit schwarzer Nummer ist das mit Steuer und Versicherung ja so teuer (bei mir etwa 140 Euro Steuer und 250 Euro Versicherung), dass ich gleich Gas heizen kann.

Geht das mir einem H- Kennzeichen eventuell billiger? Oder bleibt nur das Saisonkennzeichen für den Winter? Wie komme ich an eine grüne Nummer?

Vielen Dank für alle Hinweise!

TIMM BRANDES
 
100 06A

100 06A

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Hallo,
Steuer über H-Kennzeichen ist teurer, ca. 191,--€
Versicherung ist Verhandlungssache, sie auch andere vergleichbare Themen im Forum.
Gruß Ruben
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Timm,

schau doch mal auf die Startseite unter "Tüv + Co."

Da sind die die verschiedenen Kennzeichen mit den bedingungen aufgeführt.
 
schpunk

schpunk

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Mir hat vor Kurzem das Finanzamt mitgeteilt, dass es ausreicht eine mit Holz zu heizende Heizung zu haben. Also für das "Anrecht" auf ein grünes Kennzeichen.
Ruf die doch einfach mal an. :)

Gruß

Stefan
 
G

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Hallo und vielen Dank für die Tipps.

Ich werde meinen Traktor nun auf schwarzer Nummer anmelden (rd. 130 Euro Steuer) und bei der VGH versichern. Die bieten einen Tarif für alte Traktoren, die weder landwirtschaftlich, noch gewerblich genutzt werden. Ein "H" Kennzeichen ist keine Voraussetzung. Das soll so etwa 39 Euro im Jahr kosten. Alle anderen Versicherer waren mindestens 90 Euro teurer.

Also noch einmal vielen Dank. Ich habe übrigens "nur" einen Hanomag R 324 S und muss nun mal den Frostschutz prüfen ;)

TIMM
 
Berndt

Berndt

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der hanomag ist ein klasse Schlepper haben wir auch. nur wie das so ist haben wir ihn 3mal auseinander nehmen müssen, weil sogar die Austauschpumpen nicht dicht waren. zum Glück sind unsere anderen Motoren luftgekühlt:).
Gruß Berndt
 
C

Christian...

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Herzlichen Glückwunsch zum schwarzen Kennzeichen.
Ich würde auch das schwarze (in den meisten Fällen) dem grünen vorziehen, da man mit grünem nicht mal einfsch so spazieren fahren darf. Man darf den dann nur für lof nutzen.
Also: schwarz zulassen, in paar Euro Steuern bezahlen und die Gewissheit haben, daß man IMMER auf der Sicheren Seite ist.
 
Meiko

Meiko

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Moin !

@TIMM: Der VGH-Tarif klingt gut, die Würtemmbergische kostet nur 32,-€ p.a. für den "Oldtimer-Tarif", heißt bei denen wirklich so.
Allerdings darfst Du eigentlich den Trecker bei beiden Verträgen nicht für´s Holzholen nutzen ! Denn in den Bedingungen steht "Oldtimertreffen und Brauchtumsveranstaltungen" als einzig erlaubte Nutzung ! Solange Du beim Holzholen keinen Unfall baust, wird da aber keiner nach Fragen....

@schpunk: Sicher, das die Holzheizung ausreicht ? In Niedersachsen muß man min. 0,4 ha Land haben (auch gepachtet) und Landwirtschaft angemeldet haben, d.h. in die Landwirtsch. Berufsgenossenschaft einzahlen, zumindest nach meinen Informationen..... ?(

@all: Wenn nun der Trecker schwarzes Kennzeichen hat, dürft Ihr keinen nicht zugelassenen Anhänger (d.h. Grüne Nummer) ziehen, oder ?
Mache ich ja auch, aber ob das in ´ner Kontrolle bestand hat ????

Soweit mein Frühstücks-Senf dazu.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Also, ich zahle für schwarzes kennzeichen 160€ Steuern und das gleiche an Versicherung,

versicherung zu teuer?

Gruß
 
C

Christian...

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Ja
Ich bezahl ca. 70,- € pro Jahr ohne Einschränkungen (Provinzial, besonderer Oldtimertarif, bei dem die Kilometerleistung pro Jahr eine Rolle Spielt. Da Trecker im Allgemeinen keinen Kilometerzähler haben und du ja wahrscheinlich nicht jeden Tag 10 Std. auf'm Trecker sitzen wirst, ist das ja egal).

Steuern: pro 200 kg zGG ein bestimmter Betrag. Also großer Trecker = mehr Steuern
 
C

Christian...

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Nein, ich hab ein "normales schwarzes".

Beim H-Kennzeichen bezahlst du ne pauschl-Steuer von 191,- € pro Jahr, bei nicht-H-Kennzeichen einen best. Betrag pro angefangene 200 kg zGG. Bei Treckern mit wenig zGG (wie dem D30) würde man mit H-Kennzeichen mehr Steuern zahlen als mit normalem schwarzen Kennzeichen
 
Rüdiger

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Also muß ich schnellstens mal bei Versicherungen nachfragen. Wollte Deine versicherung irgendeinen Nachweis (Gutachten usw.) ?
 
C

Christian...

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Nein, das Fzg. muss nur älter sein als ?( 20 ?( Jaher (bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher.
 
schpunk

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Meiko schrieb:
@schpunk: Sicher, das die Holzheizung ausreicht ?
Nee, bin mir ja nie sicher :( ;) .
Das hat mir die Trulla vom Finanzamt gesagt. Man soll das formlos zum angeforderten Antrag schreiben- keine langen Statements. Ich denke aber, dass das genauso wie in anderen Threads beschrieben von Land zu Land (wenn nicht sogar von FA zu FA und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter) unterschiedlich gehandhabt wird.
Ja klar, nach dieser Aussage hätte ja auch jeder Stadtbewohner, der mit Holz heizt, das Recht zum Trecker mit grünem Kennzeichen. Das wird keiner wollen, also von den Oberindianern. :D
 
zettelmeyer

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@ meiko



@schpunk: Sicher, das die Holzheizung ausreicht ? In Niedersachsen muß man min. 0,4 ha Land haben (auch gepachtet) und Landwirtschaft angemeldet haben, d.h. in die Landwirtsch. Berufsgenossenschaft einzahlen, zumindest nach meinen Informationen.....

Dann habt Ihr es im Kreis UE ja noch gut, das Finanzamt Lüchow will mindestens 2ha ..

Gruß Jens
 
boatman

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Meiko schrieb:
... @all: Wenn nun der Trecker schwarzes Kennzeichen hat, dürft Ihr keinen nicht zugelassenen Anhänger (d.h. Grüne Nummer) ziehen, oder ?
Mache ich ja auch, aber ob das in ´ner Kontrolle bestand hat ???? ...

Moin,

und da finde ich, ist der Gesetzestext nicht vollständig oder auslegbar.

Es geht doch um Steuer und Subventionsbetrug, wenn ich für Privat z. B. einen Hänger Kies durch die Gegend fahre.

Wenn ich aber doch dem Landwirt sein Heu vom Feld in die Scheune fahre, dann betreibe ich doch den Hänger genau dafür, wofür er steuerlich angemeldet wurde. Das kann doch nicht an der Anmeldung der Zugmaschine liegen, dass ich dieses nicht darf.

Ich vermute eher, dass dieser Spezialfall einfach nicht in den Gesetzestext mit aufgenommen wurde.

Wo ich eher ein Problem sehen würde, dann wäre das versicherungstechnischer Natur. Ob die bei ihrer Oldtimeranmeldung für den gewerblichen Nutzen haften, weis ich nicht.

Grüße, Thomas
 
Thema: Zulassung / Versicherung

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