Wastegate
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Hallo liebe Deutz-Gemeinde,
ich möchte einen 8005 aus Kanada zulassen, §21 Vollgutachten, neue HU, und einen "ordentlichen Kaufvertrag" habe ich vorliegen.
Jetzt verweigert meine Zulassungsstelle die Anmeldung.
Begründung: Sie brauchen die damaligen originalen kanadischen Zulassungsunterlagen, also vergleichbar mit unserem Fahrzeugbrief/Schein, ZBII und ZBI.
Der Trecker wurde aber meines Wissens in Kanada nie zugelassen, bzw. war dort gar nicht zulassungspflichtig.
Dort wurden die Schlepper ähnlich einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine betrachtet.
Sie wiesen auch weder eine Beleuchtungsanlage oder gar Fahrtrichtungsanzeiger auf.
Dies habe ich der Zulassungsstelle auch mitgeteilt.
Wenn dem so sei, meinte man, dann müsse ich halt eine offizielle Bescheinigung der kanadischen Behörden beibringen, dass der Schlepper mit entsprechender Fahrgestellnr. nie in Kanada zugelassen gewesen sei.
Nur, wie soll ich das denn bewerkstelligen? Ich habe zumindest bisher keine Kontaktmöglichkeit gefunden, an die ich mich in Kanada wenden kann.
An sich sehe ich auch gar keinen Sinn darin.
Dem Trecker ist von einer Prüfgesellschaft offiziell bestätigt worden, dass er nunmehr den technischen Voraussetzungen zur Zulassung für den deutschen Straßenverkehr genügt. Ich habe einen eindeutigen Eigentumsnachweis durch den Kaufvertrag, alle Daten liegen zur Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung vor.
Ich frage mich, mit welchem Recht mir die Zulassung weiterhin verweigert wird.
Selbst wenn nun noch einmal eine Aufbietung des Briefes zur Abklärung, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt notwendig wäre (was aber auch keinen Sinn macht, da nie in D angemeldet gewesen), dann wäre ich ja auch noch einverstanden, aber so?
Bin gerade ein wenig verzweifelt und frage mich, ob jemand von Euch auch schon einmal in einer ähnlichen Situation war, und wenn ja, ob und wie er das Problem dann gelöst bekommen hat.
Freue mich auf Eure Rückmeldung,
LG
Christian
ich möchte einen 8005 aus Kanada zulassen, §21 Vollgutachten, neue HU, und einen "ordentlichen Kaufvertrag" habe ich vorliegen.
Jetzt verweigert meine Zulassungsstelle die Anmeldung.
Begründung: Sie brauchen die damaligen originalen kanadischen Zulassungsunterlagen, also vergleichbar mit unserem Fahrzeugbrief/Schein, ZBII und ZBI.
Der Trecker wurde aber meines Wissens in Kanada nie zugelassen, bzw. war dort gar nicht zulassungspflichtig.
Dort wurden die Schlepper ähnlich einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine betrachtet.
Sie wiesen auch weder eine Beleuchtungsanlage oder gar Fahrtrichtungsanzeiger auf.
Dies habe ich der Zulassungsstelle auch mitgeteilt.
Wenn dem so sei, meinte man, dann müsse ich halt eine offizielle Bescheinigung der kanadischen Behörden beibringen, dass der Schlepper mit entsprechender Fahrgestellnr. nie in Kanada zugelassen gewesen sei.
Nur, wie soll ich das denn bewerkstelligen? Ich habe zumindest bisher keine Kontaktmöglichkeit gefunden, an die ich mich in Kanada wenden kann.
An sich sehe ich auch gar keinen Sinn darin.
Dem Trecker ist von einer Prüfgesellschaft offiziell bestätigt worden, dass er nunmehr den technischen Voraussetzungen zur Zulassung für den deutschen Straßenverkehr genügt. Ich habe einen eindeutigen Eigentumsnachweis durch den Kaufvertrag, alle Daten liegen zur Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung vor.
Ich frage mich, mit welchem Recht mir die Zulassung weiterhin verweigert wird.
Selbst wenn nun noch einmal eine Aufbietung des Briefes zur Abklärung, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt notwendig wäre (was aber auch keinen Sinn macht, da nie in D angemeldet gewesen), dann wäre ich ja auch noch einverstanden, aber so?
Bin gerade ein wenig verzweifelt und frage mich, ob jemand von Euch auch schon einmal in einer ähnlichen Situation war, und wenn ja, ob und wie er das Problem dann gelöst bekommen hat.
Freue mich auf Eure Rückmeldung,
LG
Christian