Zulassung eines 8005 aus Kanada

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Hallo liebe Deutz-Gemeinde,

ich möchte einen 8005 aus Kanada zulassen, §21 Vollgutachten, neue HU, und einen "ordentlichen Kaufvertrag" habe ich vorliegen.
Jetzt verweigert meine Zulassungsstelle die Anmeldung.

Begründung: Sie brauchen die damaligen originalen kanadischen Zulassungsunterlagen, also vergleichbar mit unserem Fahrzeugbrief/Schein, ZBII und ZBI.

Der Trecker wurde aber meines Wissens in Kanada nie zugelassen, bzw. war dort gar nicht zulassungspflichtig.
Dort wurden die Schlepper ähnlich einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine betrachtet.
Sie wiesen auch weder eine Beleuchtungsanlage oder gar Fahrtrichtungsanzeiger auf.
Dies habe ich der Zulassungsstelle auch mitgeteilt.

Wenn dem so sei, meinte man, dann müsse ich halt eine offizielle Bescheinigung der kanadischen Behörden beibringen, dass der Schlepper mit entsprechender Fahrgestellnr. nie in Kanada zugelassen gewesen sei.
Nur, wie soll ich das denn bewerkstelligen? Ich habe zumindest bisher keine Kontaktmöglichkeit gefunden, an die ich mich in Kanada wenden kann.
An sich sehe ich auch gar keinen Sinn darin.

Dem Trecker ist von einer Prüfgesellschaft offiziell bestätigt worden, dass er nunmehr den technischen Voraussetzungen zur Zulassung für den deutschen Straßenverkehr genügt. Ich habe einen eindeutigen Eigentumsnachweis durch den Kaufvertrag, alle Daten liegen zur Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung vor.
Ich frage mich, mit welchem Recht mir die Zulassung weiterhin verweigert wird.

Selbst wenn nun noch einmal eine Aufbietung des Briefes zur Abklärung, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt notwendig wäre (was aber auch keinen Sinn macht, da nie in D angemeldet gewesen), dann wäre ich ja auch noch einverstanden, aber so?
Bin gerade ein wenig verzweifelt und frage mich, ob jemand von Euch auch schon einmal in einer ähnlichen Situation war, und wenn ja, ob und wie er das Problem dann gelöst bekommen hat.
Freue mich auf Eure Rückmeldung,

LG
Christian
 
K

Karel Vermoesen

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Hallo Christian,
Der damalige Importeur für Kanada war Canadian co-operative implements limitet. Es gibt eine Facebook-Seite unter diesem Namen. Vielleicht kann jemand hier helfen.
Mit freundlichen grüßen,
Karel Vermoesen
 
Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Hallo Christian,

erstmal freut es mich, dass Dein D 8005 nun fertig restauriert ist.

Du bist bestimmt nicht der einzige mit dieser Situation.
Wenn Du auf die Facebook Seite von D 8005 (NL,B,D) gehst, findest Du eine ganze Reihe
von Re-Import Schleppern aus Kanada und Kontaktdaten.
Vielleicht findest Du da einen hilfreichen User, der Dir Tipps geben kann, wie diese
Schlepper in Europa, bzw. Deutschland auf die Straße gebracht werden können.

Viel Erfolg wünscht Dir
Philipp

P.S. Du bekommst noch eine PN von mir.
 
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Vielen Dank Karel und Philipp für Eure Unterstützung!!
 
tante ute

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Moin
Deiner Zulassungsstelle fehlt wohl der Nachweis über den Tag der Erstzulassung.
Somit weiß die Dame nicht wie sie das FZG einordnen soll.
Theoretisch müsste sie die aktuellen Zulassung Vorschriften anwenden, was dein Traktor nicht erfüllen kann.
Mach dich Mal bei einem Amtlich Anerkannten Sachverständigen (AAS) beim TÜV schlau.
Da gibt es Möglichkeiten bei Fahrzeuge ohne Papiere (zB Scheunenfunde) den Tag der Erstzulassung zu Schätzen.
Wird dann als 1.1 oder 1.7 des etwaigen Baujahres eingetragen , was sich ja an Hand der Fahrgestellnummer ermitteln lassen müsste.
gruss nobi
 
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Hallo Nobi,

die EZ hat der Prüfer im Rahmen der §21 -Vollabnahme "definiert", es sind alle zur Erstellung einer neuen ZBII notwendigen Daten vorhanden.
Im Endeffekt hängt sich hier zunächst einmal alles am Begriff der "Verfügungsberechtigung" auf.
D.h., es reicht der Behörde nicht der Hinweis des Verkäufers im Kaufvertrag, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs uneingeschränkter Eigentümer des Verkaufsgegenstandes war.
So lange nicht auch noch dessen Erwerb des Treckers lückenlos "aufgeklärt" wird, und dass es v.a. auch keine weiteren Papiere in Bezug auf eine vorherige oder gar evtl. noch bestehende Zulassung im Ausland gibt, gibt es auch keine Zulassung bei meiner Behörde.

Alternativ, so sie denn glauben sollen dass der Schlepper tatsächlich in Kanada zulassungsfrei war, fehlt denen dann halt der offizielle Nachweis (über eine kanadische Behörde), dass der Schlepper nie in Kanada zugelassen war-haha!

Meine Zulassungsbehörde glaubt sozusagen nicht an den Beschaffungsweg, an die Herkunft und das "erste Leben" des Schleppers sowie an die Möglichkeit zur Erlangung des uneingeschränkten Eigentums vom Verkäufer, bzw. dann mir als Käufer.
Also kann jetzt noch zusätzlich der Händler, bzw. Verkäufer in Kanada mit einbezogen werden, sowie auch noch die Zollpapiere vorgelegt werden, wenn ich den Schritt so weiter verfolgen will, bzw. muss.

LG
Christian, der weiter berichten wird....
 
tante ute

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Sowas ginge eigentlich immer über eine Eidesstattliche Erklärung ,wenn zum Beispiel die Papiere abhanden gekommen sind.
Ob diese Anwendung bei Reimport nicht gestattet ist kann ich nicht sagen..
Weiß auch nicht was sich da in den letzten Jahren geändert hat.

gruss nobi

Den Nachweis über die Korrekte Verzollung musst natürlich erbringen.
 
Wastegate

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Hallo liebe Kolleg(inn)en,

ich habe den Trecker nun zugelassen bekommen.
Folgende Vorgehensweise bzw. folgende Rahmenbedingungen haben dazu beigetragen:

Mein Verkäufer hatte den Schlepper bei einem Niederländischen Importeur gekauft, was ihm aber selbst nicht mehr so bewusst war, da er die meisten Schlepper direkt bei einem kanadischen Bekannten kauft.
Das war im Endeffekt mein Glück.
Der Händler hatte die Zollpapiere dann noch einmal an ihn weitergeleitet und er hat sie mir dann wiederum übermittelt.
Somit war zumindest die korrekte Einfuhr und Verzollung nachgewiesen.
Dann hat die Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle in einem sog. REGINA-Verfahren von den niederländischen Behörden prüfen lassen, ob dort ein Schlepper unter dieser Fahrgestellnr. zugelassen oder evtl. als gestohlen gemeldet war- also ähnlich dem Aufgebotsverfahren beim KBA.
Auch sie hatte zunächst nach dem eigentlichen Verbleib der kanadischen Zulassungspapiere gefragt. Ich habe ihr erklärt, dass diese Schlepper in Kanada zulassungsfrei waren, was ja auch den Tatsachen entspricht.
Und anstatt das ewig zu hinterfragen oder aber auch nicht zu glauben oder gar noch schriftliche Nachweise darüber einzufordern (wie ein anderer Sachbearbeiter), hat sie dann gesagt "na wenn das so war, dann war das halt eben so, und tut auch eigentlich nichts zur Sache".
Ihr reichte dann der Nachweis zur Verzollung, der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis und die Sicherheit, dass der Schlepper im primären Einfuhrland nicht als gestohlen gemeldet war, bzw. es doppelte Papiere geben könnte zu dieser Fahrgestellnr..
Natürlich war noch die §21-Abnahmne und HU nötig, aber die war ja schon erledigt.

Resümee für mich ist:

Am besten kein Fahrzeug ohne deutsche Zulassungsbescheinigung kaufen, daraus kann sich durchaus ein "Drama" entwickeln- je nachdem an welche Sachbearbeiter man gerät.
Mein Verkäufer war ja von Anfang an kooperativ und hat keine unlauteren Absichten beim Verkauf des Schleppers gehegt.
Gerät man aber an einen, der zumindest "link spielt" hat man schlechte Karten, ohne wiederum selbst "kreativ" zu werden.
Eine Idee wäre in diesem Zusammenhang:
Lieber vom Verkäufer das Fahrzeug erst abnehmen, wenn eine Tageszulassung oder dergleichen zuvor auf den Verkäufer erfolgt ist, dann hat man eine Deutsche ZBII und alles ist "in Butter".
Werde an anderer Stelle den Schlepper mal vorstellen (mit Bildern) bis bald, und noch einmal vielen Dank an alle, die sich um mein Problem Gedanken gemacht haben und Lösungsansätze diskutiert haben.

LG
Christian.
 
Thema: Zulassung eines 8005 aus Kanada

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