unbek. (514) Zulassung Deutz f4l514

Diskutiere Zulassung Deutz f4l514 im Forum FL 514 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo zusammen ich bin neu hier im Forum. Ich habe hier mal eine Frage. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen. Ich habe vor kurzen...
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AADeutz f4l514

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Hallo zusammen ich bin neu hier im Forum.

Ich habe hier mal eine Frage. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen.

Ich habe vor kurzen einen Deutz f4l514 gekauft zum Restaurieren. Den habe ich erst durch den Tüv gebracht. Bei der zulassung ist aufgeploppt das in Frankreich für diesen Traktor noch ein Brief exestiert und ich den deswegen hier nicht zulassen kann. Wir haben rausbekommen das der erstbesitzer auf den der Brief läuft aber leider verstorben ist. Das heist es muss dort in Frankreich eine Austragung des Traktors im System erfolgen, um die Zulassung hier über die Bühne zu bringen. Wäre für jede Hilfe sehr dankbar
 
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ackerschiene

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Der theoretisch einfachste Weg wäre, Kontakt zu den Erben aufzunehmen und sich den Brief zuschicken zu lassen. Dann müsste nichts ausgetragen werden, sondern es müsste nur ein neuer deutscher Brief ausgestellt werden. Es wäre dann eine einfache Anmeldung eines gebrauchten EU-ausländischen Fahrzeuges in D, mit dem Vorteil, dass die Erstzulassung bekannt wäre, das ist ja gerne mal ein Problem. Aber auch nur theoretisch einfach, da ich natürlich nicht weiß, ob die Erben bekannt sind, ob der Brief noch existiert und ob die Erben bereit sind, ihn dir zu schicken.
Das "Austragen aus dem System" hier in D, obwohl ein Fahrzeugbrief existiert, kenne ich nicht,, deshalb weiß ich auch nicht, ob dieser Weg in F existiert. Bekannt ist, dass Fahrzeug- und Zulassungsdaten nach ein paar Jahren hier beim KBA gelöscht werden, offenbar ist das bei dir noch nicht der Fall.
Gruß, Uwe
 
N

niedersasse

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Kann sich um die Papiere nicht Dein Händler, von dem du den gekauft hast, nicht kümmern?
Letztendlich gehören die Papiere zum Fahrzeug.

Grüße

Richard
 
Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Hallo AADeutz f4l514,

von wem hast Du den Schlepper denn gekauft ?
Wenn der Erstbesitzer/Ersteigentümer verstorben ist, muss doch der nachfolgende
Eigentümer dieses Dokument ("Certificat d ` immatriculation" = Zulassungsbescheinigung)
und den Schlepper gehabt haben. `(Erben, Privatleute, Händler ?)
Auf diesem Dokument ist der Eigentümer ("proprietaire du vehicule") mit Adresse vermerkt.

Wenn der Schlepper ohne Papiere bei einem Händler gelandet ist, muss sich dieser,
wie Richard schon gesagt hat, darum kümmern.
Ich gehe davon aus, dass Du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

Wenn kein Dokument mehr auf zu finden, ist eine Anfrage/Mitteilung bei der Vorort "Prefecture" bzw. "Sous-Prefecture" des Departements bestimmt sinnvoll.

Gruß, Philipp
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Bevor man da willkürlich eine Anfrage an den Erstbesitzer nach Frankreich mit Bitte um die Herausgabe des Briefes erfolgt, sollte man sich eine Eidesstaatliche Erklärung vom Verkäufer einholen. Diese sagt aus, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs rechtmässiger Eigentümer des Scheppers war und gleichzeitig keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden waren, also unauffindbar. Sonst kann es passieren das der Erstbesitzer in Frankreich oder Diejenigen die den Brief mit der Bitte um Herausgabe des KFZ- Briefes erhalten, den Schlepper Ihrerseits als gestohlen melden und dann die Herausgabe des Schleppers fordern.

Friedrich
 
A

ackerschiene

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Diese Sorge ist nicht ganz unbegründet, allerdings eher einschlägig bei Ferrari, Rolls Royce und Porsche. Für einen mittelalten Deutz-Schlepper würden die Transportkosten zum vermeintlich rechtmäßigen Eigentümer nach F schnell den Fahrzeugwert übersteigen, was auch die geldgierige Erbengemeinschaft rasch feststellen dürfte.

Gruß
 
M

MarkusMonschau

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Hallo zusammen,

Ich habe auch eine Frage bezüglich Zulassung eines Deutz Schleppers aus Frankreich .
Weiß zufällig jemand seit wann in Frankreich eine Zulassungspflicht bzw. Registrierungsplicht für Traktoren besteht? Ich meine mal gehört zu haben das das dort ähnlich wie in den Niederlanden erst recht spät der Fall war. Habe bis jetzt aber nirgends was darüber gefunden.

Hintergrund ist das ich einen Traktor in Frankreich gekauft habe wo es laut Verkäufer keinerlei Papiere zu gibt. Der hat aber auch nachweislich mehrere Jahrzente gestanden und nicht am Verkehr teilgenommen.
Falls jemand was weiß bin ich um jeden Hinweis dankbar. Vielleicht kann ich das dann bei Erstellung des Kaufvertrages berücksichtigen.

Viele Grüße
Markus
 
Thema: Zulassung Deutz f4l514

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