D 6206 er
Moderator
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Hallo,
Wenn ein Schlepper mit einem Zugpendel ausgestattet ist und bei der Straßenfahrt im Zugpendel ein Anhänger eingehängt werden soll, muß dann das Zugpendel im Fahrzeugschein eingetragen werden?
Das normale Zugmaul ist eingetragen.
Wer kennt sich da aus und kann mir eine Antwort geben?
Schon jetzt vielen Dank
Gruß Elmar
Wenn ein Schlepper mit einem Zugpendel ausgestattet ist und bei der Straßenfahrt im Zugpendel ein Anhänger eingehängt werden soll, muß dann das Zugpendel im Fahrzeugschein eingetragen werden?
Das normale Zugmaul ist eingetragen.
Wer kennt sich da aus und kann mir eine Antwort geben?
Schon jetzt vielen Dank
Gruß Elmar