Wegfall der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Diskutiere Wegfall der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Morgen, Da streiten und diskutieren wir schon seit Jahren, was mit und ohne steuerbefreitem grünen Kennzeichen möglich ist in Bezug auf die...
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FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Da streiten und diskutieren wir schon seit Jahren, was mit und ohne steuerbefreitem grünen Kennzeichen möglich ist in Bezug auf die Teilnahme an Oldtimer- und Schleppertreffen. Da telefoniert man sich zwischen Zula und Regierungspräsidium die Ohren wund, um die Möglichkeit einer Besteuerung für den Zeitraum der Teilnahme an einem Treffen zu erhalten, Anträge zu stellen usw.. Das viel diskutierte Thema Brauchtumsveranstaltung in Bezug zum grünen Kennzeichen kommt noch hinzu. Oder kurz zusammengefasst, wie man seinen Schlepper mit grünem Kennzeichen legal zu Oldtimer- und Schleppertreffen fährt, Bundesland und Region und Wochentag unabhängig.

Laut Gerüchten fallen diese Diskussion bald ganz einfach weg. Es wird darüber diskutiert, diese Steuerbefreiung aufzuheben, die es seit 1922 gibt. Begründung: 1922 wollte man eine möglichst schnelle Motorisierung der deutschen Landwirtschaft erreichen. Diese Ziel sei schon lange erreicht. Das stimmt natürlich. Wollen wir nur hoffen, dass wir zumindest bei den Oldtimer Schleppern die originalen grünen Kennzeichen behalten dürfen. Vielleicht gibt es da so eine Art Bestandschutz. Man könnte ja Steuern zahlen und dennoch mit grünem Kennzeichen fahren. Sehe ich jetzt nicht so ein Problem. Die Rennleitung kann das ja per Funk schnell überprüfen, ob für einen Schlepper mit grüner Nummer auch beim Zoll seine Steuern gezahlt wurden. Dann heißt es "Freie Fahrt für freie Bürger"!8)
 
Pflugschmied

Pflugschmied

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Moin Friedrich

Woher hast du die Information, das die Steuerbefreiung wegfallen
soll ? Bisher konnte ich noch ohne Probleme auf grüner Nummer
anmelden, da ich noch aktiv Landwirtschaft betreibe.

Gruß Andreas
 
S

swd40

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Moin,

die Begründung war doch eher daß LoF-Fahrzeuge 90-99% des Diesels auf dem Feld verbrennen, daher sind die Steuern für Straßenbau da nicht angesagt ...

Aber wie Andreas schon schreibt: Gib mal Quellen. Ohne können wir diese Diskussion gleich irgendwo beim Stammtisch abladen.

Gruß,

Josef
 
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FahrM66Tfan

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Da gibt es etliche Quellen und findet man, wenn man bei einer Suchmaschine z.B. eingibt: Steuerbefreiung Traktor aufheben. Ich selber bin da bei youtube zufällig darüber gestolpert. Steht aber auch auf der homepage von z.B. Tagesschau, Profi, Agrar Heute, ...usw..

Ja, aber diese Gründe für den Wegfall der Steuerbefreiung muss man bislang beim Zoll schriftlich angeben. Die Steuer wird dann für mindestens 1 Monat fällig, auch wenn man ein z.B. Schleppertreffen nur für einen Tag besucht oder mit dem Schlepper in´s Kino oder nach Berlin fahren möchte. Nur für den Fall das man generell Steuern zahlen soll, könnten die Verantwortlichen ja auf die Idee kommen, dass grüne Kennzeichen komplett ein zu stampfen, um dafür ein schwarzes montieren zu müssen. Das wäre halt aus historischen und optischen Gründen schade.

Friedrich
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo,
zumindest würde der Wegfall der Steuerbefeiung auch den Wegfall einer ganzen Reihe von endlosen Diskussionen hier im Forum bedeuten.

Und außerdem gerecht, weil diejenigen, deren Schlepper steuerbefreit auf die Landwirtschaft vom Opa läuft, in der 1978 die letzte Kuh geschlachtet und 1982 die letzten Kartoffeln angebaut wurden, nun genauso Steuern zahlen müssen wie jeder andere Nicht-Landwirt und Hobbynutzer auch.

Für wirklich aktive Landwirte ist das natürlich nicht so schön.


Martin
 
Bauerfalk

Bauerfalk

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Grüne KZ sind kein landw. Sonderfall, sie zeigen generell nur die Steuerbefreiung an. Gilt beispielsweise auch im Lkw-Bereich bei Anhängern, Aufliegern und Zugmaschinen wenn der entsprechende Unternehmer immer nur mit einem Gefährt unterwegs ist, aber mehrere besitzt. Oder für selbstfahrende Arbeitsmaschinen z.B im Baugewerbe ...
 
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deutzmarc

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Grüne KZ sind kein landw. Sonderfall, sie zeigen generell nur die Steuerbefreiung an. Gilt beispielsweise auch im Lkw-Bereich bei Anhängern, Aufliegern und Zugmaschinen wenn der entsprechende Unternehmer immer nur mit einem Gefährt unterwegs ist, aber mehrere besitzt. Oder für selbstfahrende Arbeitsmaschinen z.B im Baugewerbe ...
Hallo

Bei den LKW und Zugmaschinen ist es so, dass zur Steuer des jeweiligen KFZ noch ein Anhängerzuschlag für den schwersten Anhänger/Auflieger hinzu kommt.
Die Anhänger/Auflieger laufen dann steuerfrei hinterher.
Ich meine, da gäbe es auch noch einen Sammel-Fahrzeugschein dazu, wo die Anhänger aufgelistet sind.
Das funktioniert genauso, wenn der Unternehmer beispielsweise 3 Sattelzugmaschinen und 5 Auflieger hat. Dann gibts eben dreimal Anhängerzuschlag zu entrichten.

LG Marc
 
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deutzmarc

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Alleine die Tatsache, dass die gewerbliche Landwirtschaft Sonderprivilegien geniesst, ist ein Grund bei besteuerten Fahrzeugen ein schwarzes Kennzeichen zu verlangen. Das wird hier bei uns im Kreis auch so gehandhabt.
Das grüne Kennzeichen in der Landwirtschaft zeigt ja auch, dass der Schlepper angehängte Anhänger bis 25Km/h zulassungsfrei bewegen darf.
Das fällt bei Steuerpflicht dann weg.
Und nur wegen der Teilnahme an einem Fackelzug würde ich dieses Privileg nicht auf Spiel setzen.

LG Marc
 
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GTfan

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Weder gibt es Pläne noch ernsthafte Diskussionen, das Ganze abzuschaffen. Das ist noch nichtmal aktuell, sondern eine ziemlich olle Kamelle.

Bundesrechnungshof: Landwirte sollen Kfz-Steuer zahlen | MDR.DE

KfZ-Steuer für Landwirtschaft? Landvolk lehnt die Pläne ab

Vor zweieinhalb Monaten hat der Bundesrechnungshof diese Forderung aufgestellt. Das Ganze wurde einmal als Sau durch jedes Dorf gejagt, alle Medien haben von berichtet, manche haben das gar als "Pläne" betitelt.
Welche Rollen, Rechte und Pflichten die Behörde hat, kann jeder bei Wikipedia nachlesen, Steueränderungen "zu planen" gehört jedenfalls nicht dazu.

Wer die gängigen Suchmaschinen entsprechend bedient, der kann sich auch einen Eindruck über andere Forderungen des Bundesrechnungshofes der letzten Jahre verschaffen. Und mal kurz überlegen, welche davon überhaupt ernsthaft weiter diskutiert wurde...

Anfang Februar gab diese Meldung einen großen Aufschrei, alle haben protestiert, sich wieder hingesetzt und seither ist Schweigen, nirgends war ein Wort von irgendwelchen Ansätzen zur Realisierung zu lesen.

Bei manchen scheint die Meldung jedoch nun erst anzukommen. Statt die scheinbar ja tatsächlich gelesenen Artikel zu verlinken wird von "Gerüchten" gesprochen um es mysteriöser klingen zu lassen.
Alle Leser schreien auf und erklären sich gegenseitig ihr Verständnis der aktuellen Rechtslage, aber mal den Wahrheitsgehalt der Meldung prüft niemand. Der Starter des "Gerüchts" freut sich über die Aufmerksamkeit und die Fake-News starten in Stiller-Post-Manier ihre Reise.

Ein Modellfall für jeden Stammtisch, egal ob online oder in der Kneipe.

Ohne können wir diese Diskussion gleich irgendwo beim Stammtisch abladen.
Ich bitte darum!
 
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FahrM66Tfan

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Der "Meister" ist mal wieder nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge. Aber das ist ja nun auch nichts wirklich neues mehr. Nur zu Info: Die Grünen haben sich dem Vorschlag des Bundesgerichtshofes angenommen und das ist erst wenige Tage her und stand bei uns heute in der Tageszeitung. Was die bewirken können ist wohl mitlerweile Allen klar.
 
Kai6.05

Kai6.05

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Das grüne Kennzeichen in der Landwirtschaft zeigt ja auch, dass der Schlepper angehängte Anhänger bis 25Km/h zulassungsfrei bewegen darf.
Moun Marc,

da bist du falsch informiert. Der zulassungsfreie Anhänger benötigt ein Wiederholungskennzeichen eines auf dem Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldeten Schleppers. Die Kennzeichenfarbe ist da egal. Wenn der Trecker schwarz angemeldet ist, ist auch das Folgekennzeichen schwarz.

MfG Kai
 
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DX-Driver

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Moin Kai,

da muss ich Dir leider widersprechen.
Wenn ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen angemeldet ist, bedeutet das in der Regel auch,
das der versteuert ist, weil er nicht oder nur in geringem Umfang für LW-Zwecke genutzt wird.
In diesem Fall ist ein Folgekennzeichen nicht zulässig.
Anhänger müssen dann ein eigenes Kennzeichen mit entsprechender Zulassung haben.

Die Überlegung, die Steuerbefreiung für Traktoren aufzuheben hängt auch damit zusammen,
das immer mehr Traktoren für gewerbliche Zwecke ( Baustellen-Verkehr ) steuerpflichtig zugelassen werden.
Oftmals sind auch auf LW-Betrieben Traktoren fast nur auf der Straße für Transportarbeiten
unterwegs.
Das widerspricht dem ursprünglichen Gedanken der Steuerbefreiung, das Traktoren überwiegend auf dem Acker fahren.

Grüßle Reiner
 
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Stihl_026

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Guten Morgen,

es gibt kein Folgekennzeichen in schwarz, das MUSS grün sein.

Folgekennzeichen grün am Hänger dürfen an LOF Zugmaschinen mit schwarzem Kennzeichen gezogen werden, wenn diese einem LOF-Betrieb zugeordnet werden können und Zweck erfüllen. Die Höchstgeschwindigkeit bei grünem Folgekennzeichen ist 25 km/h (wird sehr oft nicht gemacht). Wird der Anhänger >25 km/h (auch im LOF-Betrieb) genutzt, muss er zum Tüv und hätte ein schwarzes Kennzeichen.
 
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deutzmarc

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Moun Marc,

da bist du falsch informiert. Der zulassungsfreie Anhänger benötigt ein Wiederholungskennzeichen eines auf dem Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldeten Schleppers. Die Kennzeichenfarbe ist da egal. Wenn der Trecker schwarz angemeldet ist, ist auch das Folgekennzeichen schwarz.

MfG Kai
Moin
Aber so ein Gespann welches kein Kreissiegel auf dem Folgekennzeichen trägt, das fällt im Verkehr gleich auf und wird wahrscheinlich öfter mal rausgezogen und kontrolliert. Versicherte Schlepper, welche weiterhin ein grünes Kennzeichen tragen, könnten unbehelligt weiter zulassungsfreie Anhänger ziehen, ohne dass das jemandem auffällt.

Das Thema versteuerte Zugmaschinen in landwirtschaftlichen Betrieben wurde mal im Unimog-Forum beackert, allerdings ohne abschliessendes Ergebnis. Wenn ein Schlepper nicht ausschliesslich für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird (z.B. Landwirte, welche neben der Landwirtschaft noch ein Transportunternehmen betrieben), dann trägt der ja zwangsläufig ein schwarzes Kennzeichen und es steht in der FZV bzw. StVZO nirgends etwas über die Farbgebung des Folgekennzeichens bei angehängten landwirtschaftlichen Anhängern in diesem Fall.
Das wäre mal eine Anfrage bei der Behörde wert.

LG Marc
 
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deutzmarc

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Hier noch etwas zum grünen Kennzeichen bei besteuerten Zugmaschinen:

Zitat aus Zoll Online:

Land- und Forstwirtschaft

Antrag und Verfahrenshinweise​

... ,,Stellt das Hauptzollamt fest, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen oder werden angeforderte Unterlagen von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird die Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festgesetzt. Ein gegebenenfalls von den Zulassungsbehörden vorab zugeteiltes grünes Kennzeichen wird in diesem Fall wieder eingezogen."

Demnach müsste das grüne Kennzeichen auch eingezogen werden, wenn die Steuerbefreiung entfällt.

LG Marc
 
egnaz

egnaz

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Guten Morgen,

es gibt kein Folgekennzeichen in schwarz, das MUSS grün sein.

Folgekennzeichen grün am Hänger dürfen an LOF Zugmaschinen mit schwarzem Kennzeichen gezogen werden, wenn diese einem LOF-Betrieb zugeordnet werden können und Zweck erfüllen. Die Höchstgeschwindigkeit bei grünem Folgekennzeichen ist 25 km/h (wird sehr oft nicht gemacht). Wird der Anhänger >25 km/h (auch im LOF-Betrieb) genutzt, muss er zum Tüv und hätte ein schwarzes Kennzeichen.
Wie so oft bei diesem Thema werden 2 verschieden Sachen durcheinander gebracht.
Es gibt die Steuerbefreiung für Lof Fahrzeuge (und auch andere) und es gibt die zulassungsfreien Lof Anhänger bis 25km/h (und auch noch einige andere zulassungsfreie Fahrzeuge).
Das Eine hat mit dem Anderen aber gar nichts zu tun.
Wie Marc schon schrieb: zu der Farbe des Folgekennzeichen steht nichts geschrieben. Wer etwas anderes behauptet, soll auch angeben wo das steht.
 
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DX-Driver

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Hallo zusammen,

habe noch was vergessen.
Ich habe vor längerer Zeit mal was gelesen, weiß leider nicht mehr wo, das mit einem Traktor
mit versteuerter Zulassung ( schwarzes Kennzeichen ) auch ein Anhänger mit Folgekenn-zeichen ( grün, steuerfrei ) gezogen werden darf, wenn:
Der Traktor, eventuell auch mit dem Eigentümer als Fahrer, an den LW-Betrieb verliehen wurde.
Dafür muß aber ein entsprechender Vertrag vorliegen.
Umgekehrt wäre das auch bei einem zugelassenen Anhänger möglich.

Kennt das von euch jemand genauer ?

Grüßle Reiner
 
Ackerfahrer

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Hallo
Mir ist letztes Jahr folgendes passiert.
Habe im Aufrtag eines Bauern eine Fuhre Strohballen befördert. Das über hunderte Kilometer.
Der Anhänger hatte ein Folgekennzeichen seines Traktors in grün.
Wir hatten einen fornlosen Schrieb aufgesetzt, daß ich in seinem Auftrag Strohballen befördere. Also LoF.
Natürlich wurde ich kontrolliert. Konnte den Schriebsatz sowie die Betriebserlaubnis des Anhängers vorlegen. Was ihn verwunderte war das die Kennzeichen so weit auseinanderlagen.
Aber sonst war er zufrieden. (Motorradstreife).
Das ich den Anhänger gekauft hatte und ich ihn zu mir nach hause fuhr, ist natürlich eine andere Sache.
 
Thema: Wegfall der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

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