Vollabnahme

Diskutiere Vollabnahme im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Leute, was kostet einen Vollabnahme für nen Traktor, der 15 jahre net mehr getüvt ist und dementsprechen saniert...
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D-15-Freak

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Hallo Leute, was kostet einen Vollabnahme für nen Traktor, der 15 jahre net mehr getüvt ist und dementsprechen saniert wurde?(Bremse,Kupplung,Elektrik,etc) Es ist mein D-15
 
Gurke

Gurke

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Hallo, mein Trecker hatte auch eine Vollabnahme nötig, ich meine, dass ich zwischen 60€ und 80€ bezahlt hatte. Das Problem ist ja, dass dein alter Brief verfällt, bzw. er wird dir abgenommen. ( oder du musst einen hohen Betrag zahlen, damit du deinen alten Brief behalten kannst). Dir wird ein neuer ausgestellt.
Die Abnahme an siche ist innerhalb von 8 min abgelaufen. Ich musste ein Bremstest machen, die Lampen wurden kontrolliert( Bremslicht, Blinker und Frontlampen. ) dann musste ich einmal lenken, um zu sehen, wie viel Spiel die Lenkung hat. Das war es auch schon. Außerdem werden noch die angaben vom Trecker mit dem Brief verglichen. (Fahrgestellnummer, Reifengröße.)
Ich habe einen F1L612 also den 11er! War kein Problem, hatte es mir schlimmer vorgestellt! ;)

mfg Jan
 
Ö

Ölhand

Guest
Hallo,
wie lange ist der Schlepper denn abgemeldet?
wenn er die 15 Jahre nur nicht abgenommen wurde aber angemeldet war, ist keine Vollabnahme nötig. Vollabnahme ist erst nötig wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war.
Gruß, Achim
 
D40.2 Frontlader

D40.2 Frontlader

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Hallo. Ich habe 75,-€ bezahlt und durfte den alten Brief behalten, da ich auf der Zulassungsstelle eh die neuen Papiere erhielt.
gruß Leif
 
Berndt

Berndt

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Ölhand schrieb:
wenn er die 15 Jahre nur nicht abgenommen wurde aber angemeldet war, ist keine Vollabnahme nötig. Vollabnahme ist erst nötig wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war.
Gruß, Achim
bist du dir sicher, dass dann keine Vollabnahme nötig ist? Ich meine zu wissen, dass eine Vollabnahme immer dann nötig ist, wenn man mehr als 24 Monate nicht mehr bein TÜV war. Ob das Fahrzeug während dieser Zeit angemeldet war oder nicht, ist unrelevant.
Gruß Berndt
 
Ö

Ölhand

Guest
Hallo Berndt,
da bin ich mir 100%ig sicher. Ausschlaggebend ist die Dauer der Abmeldung. Ich habe schon einige Schlepper bei mir gehabt die länger als 15 Jahre abgelaufen waren. Den Rekord hält einer mit 30 Jahren abgelaufener Plakette. Das einzige Problem ist, das die Plaketten heute zurückdatiert werden. Und bei Fahrzeugen welche länger als 24 Monate abgelaufen sind wird nur für einen Monat geklebt oder man zahlt zweimal und bekommt seine 2 Jahre. Habe ich vor einer Woche noch einen von dagehabt.
Gruß, Achim
 
D

D-15-Freak

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Also meines wissen ist er net abgemeld worden sondern halt vor 15 Jahren getüvt worden
 
Rüdiger

Rüdiger

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Moin, Du solltest erst mal nachsehen, ob der "D" abgemeldet war oder nicht. Das findest Du normalerweise auf dem Fz.Brief, dort ist auf der Rückseite vermerkt wann der "D" ab- und wieder angemeldet wurde. Das ist wichtig, danach richtet sich die weitere vorgehensweise.

Stillgelegt = Abgemeldet = Fz. welche länger als 18 Monate aus dem Verkehr gezogen wurden.

Gruß

Rüdiger
 
Thema: Vollabnahme

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