N
Naesch
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Hallo,
ich bin seit kurzem stolzer Besitzer eines sehr gut erhaltenen Deutz 3006S Schleppers geworden, der momentan jedoch leider noch kein Verdeck besitzt.
Daher spiele ich derzeit mit dem Gedanken in Kürze noch ein solchiges inkl. Frontscheibe zum hochklappen, vor allem für Fahrten im Winter und ggf. bei Regen, nachzurüsten.
Der Sicherheitsrahmen, woran das Verdeck befestigt wird, war beim Kauf bereits vorhanden und ist auch soweit mit in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Meine Frage ist nun muss ich das Verdeck anschließend ebenfalls wieder vom TÜV abnehmen und anschließend mit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen oder nicht?
Der Schlepper ist mit einer schwarzen Nummer zugelassen und wird zwar überwiegend, jedoch nicht ausschließlich zu LOF Zwecken eingesetzt. Hin und wieder fahre ich u.a. auch Kies u.ä. damit, sofern das für die Beantwortung meiner Frage eventuell eine Rolle spielen sollte?
Als ich kürzlich meine selbst angebaute und nachgerüstete Kugelkopf Anhängekupplung beim TÜV habe abnehmen lassen, habe ich ebenfalls auch bezüglich der Eintragung des Verdecks beim Sachverständigen des TÜVs nachgefragt und er meinte, da der Rahmen ja bereits eingetragen sei, durch den Anbau des Verdecks die Leermaße des Traktors nicht wesentlich verändert werden würde, und sofern die Frontscheibe eine schwarz eingelassene Nummer, wie bei den Seitenscheiben beim Auto auch, besitzen würde, würde keine Eintragungspflicht für das Verdeck bestehen und es dürfe in dem Fall dann einfach so, auch ohne TÜV Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere, angebaut und legal betrieben werden.
Meine Frage ist nun aber, ob das so auf die Art auch richtig ist und den derzeit gültigen Vorschriften entspricht?
Ich hoffe, dass ihr mir hierbei weiterhelfen könnt, weil irgendwie kann ich das in einem Land wie Deutschland nicht so ganz glauben, wo man ja für fast alles mittlerweile eine Bescheinigung bzw. Eintragung benötigt um etwas tun oder legal betreiben zu dürfen. Ich möchte halt auf jeden Fall, wie wohl jeder hier sicherlich verstehen und einsehen wird, vermeiden, dass durch solch eine Aktion womöglich hinterher dann mein Versicherungsschutz o.ä. verfällt und erlischt!!
Für hoffentlich zahlreichen Antworten und Meinungen zu meiner Frage bereits im Voraus besten Dank!
Gruß
Naesch
ich bin seit kurzem stolzer Besitzer eines sehr gut erhaltenen Deutz 3006S Schleppers geworden, der momentan jedoch leider noch kein Verdeck besitzt.
Daher spiele ich derzeit mit dem Gedanken in Kürze noch ein solchiges inkl. Frontscheibe zum hochklappen, vor allem für Fahrten im Winter und ggf. bei Regen, nachzurüsten.
Der Sicherheitsrahmen, woran das Verdeck befestigt wird, war beim Kauf bereits vorhanden und ist auch soweit mit in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Meine Frage ist nun muss ich das Verdeck anschließend ebenfalls wieder vom TÜV abnehmen und anschließend mit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen oder nicht?
Der Schlepper ist mit einer schwarzen Nummer zugelassen und wird zwar überwiegend, jedoch nicht ausschließlich zu LOF Zwecken eingesetzt. Hin und wieder fahre ich u.a. auch Kies u.ä. damit, sofern das für die Beantwortung meiner Frage eventuell eine Rolle spielen sollte?
Als ich kürzlich meine selbst angebaute und nachgerüstete Kugelkopf Anhängekupplung beim TÜV habe abnehmen lassen, habe ich ebenfalls auch bezüglich der Eintragung des Verdecks beim Sachverständigen des TÜVs nachgefragt und er meinte, da der Rahmen ja bereits eingetragen sei, durch den Anbau des Verdecks die Leermaße des Traktors nicht wesentlich verändert werden würde, und sofern die Frontscheibe eine schwarz eingelassene Nummer, wie bei den Seitenscheiben beim Auto auch, besitzen würde, würde keine Eintragungspflicht für das Verdeck bestehen und es dürfe in dem Fall dann einfach so, auch ohne TÜV Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere, angebaut und legal betrieben werden.
Meine Frage ist nun aber, ob das so auf die Art auch richtig ist und den derzeit gültigen Vorschriften entspricht?
Ich hoffe, dass ihr mir hierbei weiterhelfen könnt, weil irgendwie kann ich das in einem Land wie Deutschland nicht so ganz glauben, wo man ja für fast alles mittlerweile eine Bescheinigung bzw. Eintragung benötigt um etwas tun oder legal betreiben zu dürfen. Ich möchte halt auf jeden Fall, wie wohl jeder hier sicherlich verstehen und einsehen wird, vermeiden, dass durch solch eine Aktion womöglich hinterher dann mein Versicherungsschutz o.ä. verfällt und erlischt!!
Für hoffentlich zahlreichen Antworten und Meinungen zu meiner Frage bereits im Voraus besten Dank!
Gruß
Naesch