
Rüdiger
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Hallo, hier ein Gerichtsurteil über eine Mitnahme von Personen auf einem Anhänger.
Mitfahren auf Traktor meist auf eigenen Gefahr
- Urteil: Fahrer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit -
Wer freiwillig auf dem Anhänger eines Traktors mitfährt, kann bei einem Unfall nur im Ausnahmefall Schadensersatz vom Fahrer verlangen. Während einer so genannten Gefaälligkeitsfahrt haftet der Fahrer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt auch dann, wenn die Art des Transports zwar verboten war, aber alle Beteilligten einverstanden gewesen sind.
Das Gericht hob mit seinem im "OLG-Report" veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Fulda auf und wies die Klage einer Krankenkasse ab. Diese hatte den Traktor-Fahrer wegen der Behandlungskosten eines Versicherten in Anspruch nehmen wollen. Auf dem Weg zu einer Feier hatte der Fahrer auf seinem Anhänger mehrere Persnen mitgenommen. Der Anhänger kippte um, mehrere Personen verletzten sich.
Anders als das Landgericht sah das Oberlandesgericht für die Schadensersatzforderung der Kasse keine rechtliche Grundlage. Die Betroffenen seien freiwillig mitgefahren und hätten sich der erhöhten Verletzungsgefahr bewusst sein müssen.
(Az.: 14 U 120/04)
Gruß
Rüdiger
Mitfahren auf Traktor meist auf eigenen Gefahr
- Urteil: Fahrer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit -
Wer freiwillig auf dem Anhänger eines Traktors mitfährt, kann bei einem Unfall nur im Ausnahmefall Schadensersatz vom Fahrer verlangen. Während einer so genannten Gefaälligkeitsfahrt haftet der Fahrer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt auch dann, wenn die Art des Transports zwar verboten war, aber alle Beteilligten einverstanden gewesen sind.
Das Gericht hob mit seinem im "OLG-Report" veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Fulda auf und wies die Klage einer Krankenkasse ab. Diese hatte den Traktor-Fahrer wegen der Behandlungskosten eines Versicherten in Anspruch nehmen wollen. Auf dem Weg zu einer Feier hatte der Fahrer auf seinem Anhänger mehrere Persnen mitgenommen. Der Anhänger kippte um, mehrere Personen verletzten sich.
Anders als das Landgericht sah das Oberlandesgericht für die Schadensersatzforderung der Kasse keine rechtliche Grundlage. Die Betroffenen seien freiwillig mitgefahren und hätten sich der erhöhten Verletzungsgefahr bewusst sein müssen.
(Az.: 14 U 120/04)
Gruß
Rüdiger