TÜV und Lichtanlage?

Diskutiere TÜV und Lichtanlage? im Forum Elektrik im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo zusammen! Bei der Restaurierung meines Deutz F2L/612,Bj. 1956,bin ich nun bei der Neuinstallation der Elektrik angekommen,dabei stellt sich...
H

HOPSA2007

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Hallo zusammen!

Bei der Restaurierung meines Deutz F2L/612,Bj. 1956,bin
ich nun bei der Neuinstallation der Elektrik angekommen,dabei stellt sich mir folgende Frage:
Was verlangt der TÜV (Vollabnahme) hinsichtlich der Beleuchtung,konkret geht es mir darum ob ich den Schlepper mit Blinkern (Warnblinker),Bremslicht und Begrenzungleuchten ausrüsten muss?Der Schlepper wurde 1956 lediglich mit Abblendlicht und Rücklicht ausgeliefert.
Vielen Dank im voraus!

Gruss
Helge
 
Lars

Lars

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Hi Hopsa,
also vorgeschrieben ist, unabhängig vom Baujahr:
- Standlicht
- Abblendlicht
- Rücklicht
- Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Warnblinklicht
- Kontrollampen für Blinker und Anhänger 1 und
Anhänger 2
- Hupe
- Kennzeichenbeleuchtung
- 2 Rückstrahler Durchmesser min. 5 cm

Fernlicht und Bremslicht sind bei Deinem Deutz nicht erforderlich.

Gruß
Lars
 
voepi

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Eine Warnblinkanlage braucht man auf jeden Fall. Bremslichter waren bei den alten Deutz nicht vorhanden. Ich hatte selbst mal einen D 40.1S, Bj. 1961, ohne Bremslicher dem TÜV vorgeführt. Ob auch die Positionsleuchten ergänzt werden müssen, entzieht sich meiner Kenntnis. Einfach den TÜV anrufen und nachfragen. Ich würde einfach erklären, dass bei Auslieferung keine Poitionsleuchten und Fernlicht vorhanden waren. Die TÜV-Leute haben im Regelfall von alten Traktoren wenig Ahnung. Sollte der Traktor beim letzten TÜV-Termin die Plakette auch ohne Pos.-Leuchten erhalten haben, dürfte es erst recht kein Problem sein. Falls der letzte TÜV-Termin allerdings schon Jahre zurück liegt und / oder auch keine Papiere mehr vorhanden sein, braucht man eine Vollabnahme. Dann wird der Traktor intensiver durchgecheckt. Falls man einen neuen Brief braucht, kann man sich das Formular für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kraftfahrtbundesamt in FLensburg unter www.kba.de downloaden.
 
C

Christian...

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Wie erkennt man, ob der Trecker damals Bremslichter hatte? Bei meinem D30 Bj. 1962 sind alle Kabel vorhanden, aber es kommt kein Kabel vom Bremslichtschalter am Blinkerschalter an. Wo sitzt der Bremslichtschalter? Muß mein Deutz überhaupt Bremslichter haben?
 
F

F1L514/51

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Hi Christian,
schraub doch einfach einmal eine der Rückleuchten auf und schau hinein was für Glühbirnen dort verbaut sind.
Wenn du nur Blinker und Standlicht Birnen hast und die Leuchten originale sind, gabs bei dir halt kein Bremslicht.
Aber achte bitte darauf das es auch zwei Glühfäden in einer Birne geben kann (sogenannte BiLux Birnen -Bi=zwei und LUX=Lichtstärken ).
Dann hättest du Standlicht und Bremslicht in einer Kammer.
Ein Bremslichtschalter muss wenn er vorhanden ist mit dem Pedal oder dem Bremsgestänge verbunden sein!
Gruss Det.
 
Lars

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Positionslichter sind erforderlich, Fernlicht nicht, schadet aber nicht, wenn möglich, anschließen.
Bremslicht ist definitiv nicht erforderlich bei dem Baujahr, das wissen die TÜV'ler aber. Beim DEUTZ, selbst meinem etwas neuern D 40 L aus 1964 sind zwar teilweise Bremnslichtschalter eingebaut worden, teilweise nicht. Das Problem besteht aber darin, dass das Blinklicht zugleich Bremslicht ist, wenn also gebremst und gleichzeitig geblinkt wird, arbeitet der Blinker auf der einen Seite (gelbes Licht) auf der aneren (Rückseite) ist als Bremslicht das gelbe Licht dann ständig an. Das anzuschließen ist etwas fummelig. Da nicht erforderlich, einfach Bremslichtschaltung weglassen.

Gru
Lars
 
reggie92

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Also brauche ich für meinen F2L514 EZ Januar 1951 definitiv kein Bremslicht? Ich will am Wochenende mit der Elektrik anfangen und finde einfach keinen Platz für den Bremslichtschalter.
 
C

Christian...

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es gibt da meines Wissens eine km/h-Grenze: bis 20 (oder 25???) km/h brauchst du kein Bremslicht. Mein D30S hat 20 km/h in den Papieren stehen und braucht KEIN Bremslicht.
 
reggie92

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Tja, von den km/h lieg ich genau dazwischen, meiner steht mit 23 km/h in den Papieren. Am besten papp ich mir ein 6km/h Schild dran und gut is 8)
 
Lars

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Auch hier steht mal wieder alles in der StVZO, wenn man es denn dort findet, etwas verklausuliert:

Bremslich zulässig (und damit nicht erforderlich) wenn Fahrzeug vor dem 01.01.1988 erstmlas zugelassen und Höchstgeschwindigkeit kleiner gleich 25 km/h
s. § 53 (Abs. 2 und9)

Lars
 
C

Christian...

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einfach ein 6km/h-Schild dranpappen is nich ... du musst auch tatsächlich eine Sperre/Drossel etc. einbauen damit dein Fzg wirklich nur max. 6 km/h fährt.
 
reggie92

reggie92

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Christian... schrieb:
einfach ein 6km/h-Schild dranpappen is nich ... du musst auch tatsächlich eine Sperre/Drossel etc. einbauen damit dein Fzg wirklich nur max. 6 km/h fährt.

Ich weiß, würde ich ja ausser zu Probefahrten nie machen, das sieht einfach fürchterlich aus 8o
 
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