Trecker ablasten?

Diskutiere Trecker ablasten? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Nabend ich habe mal eine Frage. Kann man einen Trecker ohne weiteres ablasten? Es geht um den 6005. Leergewicht: 2610 Kg Zu...
DX80

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Hallo Thomas


DX 80 warum darf ich mit dem grauen Lappen und der Klasse 3 einen Stabler, den man mit L fahren darf,nicht fahren?


Solange das zulässge Gesmtgewicht nicht über 7,49 Tonnen liegt darf man den Stabler auch mit dem alten 3er fahren. Wenn das zulässige Gesmtgewicht liegt braucht man den 2er oder die besagte Klasse L.
Das liegt an der Einstung dass ein Stabler eben keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sondern ein Flurförderfahrzeug ist.
Der Stabler dar anber auch nicht schneller als 25Km/h sein.

Führerschein-Klasse L: ab 16 Jahre Mindestalter Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.




m.f.G.Harald
 
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Hallo DX 80,
Klasse 3 schließt Klasse L ein.

Gruß
Thomas
der sich jetzt ausklinkt.
 
DX80

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Hallo Thomas


Klasse 3 schließt Klasse L ein.

Irrtum die Klasse B schleißt die Klasse L ein, die Klasse L entspricht dem alten 5er Schein.

In der Klasse L gibt es nur die Geschwindigkeitsbegrenzung und keine Gewichtsbegrenzung. Demnach könnte man zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine umgebauten LKW ( z.B Getreidemühle ) auf 25 Km/h drosseln und dürfte den dann mit der Klasse L fahren. Nur wer würde das machen?

m.f.G.Harald
 
jomi

jomi

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Hi alle zusammen,

nach langer Zeit melde ich mich auch nochmal wieder zu Wort. Ich möchte hier nicht auf die Führerscheinklassen eingehen, da wie gesagt, die schon zu genüge behandelt wurden. ABER das eigentliche Thema von Tim (egal, ob wg. Führerschein oder Steuer) würde mich auch sehr interessieren.
Wenn ich die bisherigen Beiträge rekapitulier, verstehe ich, dass es prinzipiell wohl kein Problem ist. Ich kann z.B. (weil ich mir gerade sowas anschaffe) einen D50.1S von seinen max. 3,9t auf 3.4t ablasten. Wie hängt denn die Stützlast von dem max. zul. Gesamtgewicht ab? Was ändert sich denn dann?
Also, wenn hier noch jemand was zum Thema Ablasten, TÜV, etc. weiss - ich bin ganz Ohr

Gruß
Micha
 
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ericcoma

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Hallo zusammen,

also die Stützlast vom Zugmaul bleibt eigentlich die gleiche , jedoch müßt ihr dann auf das Zul. Gesamtgewicht achten wenn ihr nen Einachsanhänger dran hängt bzw was in die Hydraulik hängt.
 
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Hallo Harald,
ich klink mich doch noch mal ein.
Klasse 3 schließt 4 und 5 ein.Wenn L der Klasse 5 entspricht,dann schließt 3 auch L ein.Oder?
Mit Klasse 3 darf man mehr fahren als mit B.B schließt L ein.
Ist denn hier keiner von der Polizei,der Auskunft geben kann?

Gruß
Thomas
 
DeutzTim

DeutzTim

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Du hast recht Thomas trotzdem hängt alles an diesem Satz

Führerschein-Klasse L: ab 16 Jahre Mindestalter Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 
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Hallo Tim,
der nach ihrer Bauart für.....Dieser Satz hat mit grünem oder schwarzem Kennzeichen nichts zutun.
Wenn man mit Klasse L zb.Steine oder Müll für jemand anderes fährt,der keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat,wird es eng mit der Legalität.(Ich kann nur dazu raten keine Angaben bei einer Kontolle zumachen.Ich sage immer freundlich wenn eine Anzeige droht"Schicken sie mir alles zu,ich werde mich schriftlich äußern".Bei grünem Kenzeichen ist das Finanzamt auch nicht weit.
Fürs Hobby ist eine Ablastung sicher kein Problem da ja selten schwere Einachser gezogen werden.

Gruß
Thomas
der damit kein Problem hat.
 
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Allerhand

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Hallo Malte.

Nicht nur das das Thema von Anfang an ein Witz war, nein es ist sogar noch schlimmer geworden.

Übrigens, mein Hamster hat Husten.. Nur mal so nebenbei um das Thema wieder einmal in eine völlig neue Richtung zu lenken... :rolleyes:

Zur Erinnerung:
Es geht hier um das ablasten eines Schleppers.

Gruß

Friedhelm
 
DeutzTim

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f.mannecke schrieb:
Hallo Malte.

Nicht nur das das Thema von Anfang an ein Witz war.....

Na das erklär mir mal, denn wenn ich schon ein Witzbold bin möchte ich auch wissen warum. Wenn du meinst du müsstest mich indirekt so ansprechen will ich auch eine Erklärung !!! :rolleyes:
 
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Allerhand

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Hallo Tim.

Habe ich dich einen Witzbold genannt?

Das liegt mir völlig fern..

Und wenn du denkst, dass ich dieses hier im Forum ausdiskutiere, liegst du wieder daneben. :P

Du bekommst gleich eine PN.

Gruß

Friedhelm
 
DeutzTim

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Nabend

Friedhelms Beitrag und auch die PN ändert nichts daran das ich zu dem Thema stehe und es am Leben halten möchte.

Ich bitte jetzt noch einmal darum das die Diskussion um Führerscheine hier ein Ende hat.
 
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Deutz TTV630

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@ tim,noch was letztes zum thema führerschein:Mach halt einfach den LKW führerschein,den kann man immer wieder gut gebrauchen.

Wenn ich das richtig verstehe,hast du keine landwirtschaft,und deine fahrzeuge dürfen daher nichtm it den klassen L oder T gefahren werden,da diese nur bei landwritschaftlichen einsatz gelten.
Eine weitere möglichkeit wäre das du dir so ne art "alibi Landwirtschaft" zulegst,vielleicht so 2-3 ha wiese oder wald,dann kriegst du u.u ein grünes kennzeichen.

Hallo Tim, der nach ihrer Bauart für.....Dieser Satz hat mit grünem oder schwarzem Kennzeichen nichts zutun. Wenn man mit Klasse L zb.Steine oder Müll für jemand anderes fährt,der keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat,wird es eng mit der Legalität.(Ich kann nur dazu raten keine Angaben bei einer Kontolle zumachen.Ich sage immer freundlich wenn eine Anzeige droht"Schicken sie mir alles zu,ich werde mich schriftlich äußern".Bei grünem Kenzeichen ist das Finanzamt auch nicht weit. Fürs Hobby ist eine Ablastung sicher kein Problem da ja selten schwere Einachser gezogen werden. Gruß Thomas der damit kein Problem hat.

Das thema,so glaube ich zumindest, ist dieses jahr einmal ausführluch in der PROFI behandelt worden.
Ich glaube man muss die für die arbeiten die steuer entrichten,die bei der gewerblichen nutzung angefallen ist,dann kann man auch mit grünen kennzeichen zb steine fahren oder dergleichen.

mfg DeutzTTV630
 
DeutzTim

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Nabend

Wenn du mir das Geld für den Führerschein und für das Land sponserst mache das sofort. Das dass wohl nicht passiert fällt das aus.
 
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Deutz TTV630

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DeutzTim schrieb:
Nabend

Wenn du mir das Geld für den Führerschein und für das Land sponserst mache das sofort. Das dass wohl nicht passiert fällt das aus.

war nur mal so ein denkanstoß,vorallem der führerschein wär absolut bezahlbar,wenn auch (zu) teuer.

Zum land:Es muss ja nicht super ackerland für 30000 Euros pro ha ,oder gar Bauland sein,vielleicht nur feuchtwiesen oder dergleichen,ich glaub das du da für5000-10000 euro pro ha was bekommen kannst.
war nur ne Idee.

mfg DeutzTTV630
 
Holz Deutz

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Ich wecke dieses Thema nochmal zum Leben.
Mein Führerschein lässt auch nur ein Fahren mit 3,5t zu.
Ich möchte neben meinen paar Arbeiten im Wald auch Fahrten ausserhalb LoF machen.
Somit müsste ich den Trecker ablasten, da dann der Führerschein mit 3,5t gilt.
Den Anhänger würde ich allerdings nur für LoF nutzen, da dies dann ein LoF Einsatz ist, dürfte ich den Anhänger auch ziehen.
Das ist doch so richtig zusammengefasst, oder?

Das ist nur mal ein Gedankengang.
 
Deutz45nullfuenf

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Moin,

hast du einen lof-Betrieb?

Bzw. dann die Frage: Ist dein Anhänger zugelassen mit schwarzer Nummer?
 
Deutz5006A

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Hallo,
L und T sind nur für LOF Zwecke. Für nicht LOF Zwecke darf man mit B nur bis 3,5 t fahren. Mit der Führerscheinklasse BE dürfen Anhänger bis 3500 Kg gezogen werden.
Gruß
Johannes
 
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michiwi

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Hallo, mit dem alten Führerschein gilt für Klasse L keine Zweckbindung!
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Hallo Michi, da der Themenersteller sagt das er nur 3,5t fahren darf bin ich erstmal von BE ausgegangen...
Aber vielleicht sagt uns der Holz Deutz noch welchen Führerschein er hat.
 
Thema: Trecker ablasten?

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