DX80
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Hallo Thomas
Solange das zulässge Gesmtgewicht nicht über 7,49 Tonnen liegt darf man den Stabler auch mit dem alten 3er fahren. Wenn das zulässige Gesmtgewicht liegt braucht man den 2er oder die besagte Klasse L.
Das liegt an der Einstung dass ein Stabler eben keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sondern ein Flurförderfahrzeug ist.
Der Stabler dar anber auch nicht schneller als 25Km/h sein.
m.f.G.Harald
DX 80 warum darf ich mit dem grauen Lappen und der Klasse 3 einen Stabler, den man mit L fahren darf,nicht fahren?
Solange das zulässge Gesmtgewicht nicht über 7,49 Tonnen liegt darf man den Stabler auch mit dem alten 3er fahren. Wenn das zulässige Gesmtgewicht liegt braucht man den 2er oder die besagte Klasse L.
Das liegt an der Einstung dass ein Stabler eben keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sondern ein Flurförderfahrzeug ist.
Der Stabler dar anber auch nicht schneller als 25Km/h sein.
Führerschein-Klasse L: ab 16 Jahre Mindestalter Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
m.f.G.Harald