Hallo Deutz-Jo,
die Debatte um die Dokumente, die der TÜV zur Vollabnahme nach längerer Abmeldung benötigt, wird hier mitunter leidenschaftlich geführt. Ich gebe dir gerne meine Informationen, die bei meinem F1L514 ohne Papiere relevant waren, ich hab's nämlich gerade hinter mir:
- Für meinen Traktor waren alle Papiere abhanden, daher erst Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) über die Zulassungsstelle. Danach bekommt man Post, das alles passt und der TÜV eine Vollabnahme machen soll/darf. Dazu bekommst du ein Formular für den TÜV mit der Bitte um Erstellung einer Abnahme nach §21.
- Der TÜV (die TÜV Meisterwerkstatt) hat absolut kein Interesse an von außen eingereichten Dokumenten. Andere/Ähnliche, auch typengleiche Zulassungen interessieren sie nicht! Die richten sich ausschließlich nach technischen Dokumentationen ihrer (TÜV) Datenbank.
- Es wurde also eine Datenabfrage an (in meinem Fall) den TÜV Süd gestellt und diese haben ihm die Daten zugeschickt. Diese Abfrage kostet eine kleine Gebühr, die er dir in Rechnung stellt. Welche Daten abgefragt werden, ermittelt der TÜV anhand des Typenschilds am Schlepper.
- Wenn die Daten vorhanden sind, wird dir seitens des Prüfers ein kleiner Bericht erstellt, in dem praktisch deine neuen Papiere in einer ähnlichen Tabelle eingedruckt sind, mit SIegel und Unterschrift versteht sich.
- Mit diesem guten Stück Papier (insgesamt hat es mich keine 100€ gekostet) gehst du zur Zulassungsstelle und bekommst deine Papiere/Zulassung.
So und nur so haben es mir 1 TÜV und ein 1 Dekraprüfer und 2 Zulassungsstellen bestätigt.
Der Weg oben ist der, den ich selbst gegangen bin.
Frohes Schaffen und steck keine Zeit in die Beschaffung "fremder Dokumente". Sie helfen dir nicht. So, jetzt darf jeder seine ganz eigene Geschichte ergänzen
Falls du noch Fragen hast, gerne per PN
Viele Grüße,
André