Steuerbefreiung für Oldtimertraktoren

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voepi

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Ich habe meinen 5506 A (Bj.1971) als Oldtimer von der Kfz-Steuer befreit bekommen. Das Fahrzeug hat ein grünes Kennzeichen, ist aber nícht in Lof-Nutzung. Der 5506 A ist bereits der 4. Traktor, den ich auf diese Weise angemeldet hatte. Das Finanzamt hat lediglich ein Schriftstück gefordert, in dem ich folgendes bestätige:

"Ich versichere, dass das Fahrzeug ausschließlich zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen und zu Treffen mit gleichgesinnten Sammlern benutzt wird."

Das Thema ist sicherlich nur für die interessant, die ihre Taktoren nicht mehr landwirtschaftlich nutzen. In Verbindung mit einer Oldtimerversicherung für wenig Geld ist dies die günstigste Möglichkeit am Wochenende gemütlich über die Lande zu fahren.

Das Problem bei der Versicherung ist allerdings, dass der Traktor auch nur für Veranstaltungen und Fahrten im o.a. Sinne genutzt werden darf.


Sind die Hühner platt wie`n Teller, war der Deutz mal wieder schneller.
 
Berndt

Berndt

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was darf man sich denn unter dem Begriff "Brauchtumsveranstaltungen" vorstellen?
Heißt das, dass er nich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden darf?
Gruß Berndt
 
voepi

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Mit Brauchtumsveranstaltungen sind alle Dinge gemeint, die mit der Pfelge des alten Kulturgutes "Traktor" etc. verbunden sind, wie Oldtimertreffen.
 
Moorhorst

Moorhorst

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hallo
habe diese idee aufgegriffen und mit meinem zuständigen finanzamt gesprochen.waren sehr freundlich und versprachen sich in die materie einzulesen.habe daraufhin formloses anschreiben hingefaxt:....versichere an eides statt usw...
bin jetzt mal gespannt auf die post vom finanzamt.werde dann hier darüber berichten.
gruss
horst ;)
 
Tommi Deutzfahrer

Tommi Deutzfahrer

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Klingt gut. Nur doof das ich mit dem grünen Kennzeichen so geknebelt bin. Darf zwar auf ein Treffen, aber noch nichtmal mit einem Hänger zum Baustoffhändler um 'ne Fuhre Splitt nach Hause zu schleppen. :(

Das muss allen klar sein, die mit einer grünen Nummer herumfahren. Man ist schnell auf dünnem Eis ... ;)

Tommi un sein Deutz
 
H

Heidjer

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Tommi Deutzfahrer schrieb:
aber noch nichtmal mit einem Hänger zum Baustoffhändler um 'ne Fuhre Splitt nach Hause zu schleppen.
gehört die instandhaltung von hofflächen/wirtschaftswegen/wirtschaftsgebäuden/umzäunungen nicht zur landwirtschaftlichen tätigkeit? ?(
 
Moorhorst

Moorhorst

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hallo
habe heute meine geänderten steuerbescheide bekommen.somit fahre ich jetzt steuerfrei mit schwarzen kennzeichen und 25Km/h aufkleber durch die gegend.anhänger dahinter natürlich als persönliches risiko,was ich aber eingehe,da ich nur selten(10-12 im Jahr)so fahre.wer fragen zur steuerbefreiung hat,kann mich gern anmailen.
gruss
horst ;)
 
B

bima

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Mit welchen Kenzeien ist dein Schlepper Zugelassen, und Bei wecher Zulasungsstelle
Danke im Voraus M.BILLER
 
graf-deutz

graf-deutz

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Hallo Voepi,

am Wochenende gemütlich über die Lande zu fahren.

und genau das fällt auch nicht unter Brauchtumsveranstalltung.

Frei nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" :D

Gruß Carsten
 
thomas66

thomas66

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Man muß eigentlich alles nur fleißig veröffentlichen, und darauf warten das es plötzlich für die die danach kommen nicht mehr möglich ist.

Warum nur ???????
 
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Thema: Steuerbefreiung für Oldtimertraktoren

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