Steib Ackeranhänger

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Tim_Tayler2

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Hallo Leute,

es ist vollbracht, in einer Nacht und Nebelaktion hab ich mir vom Staffelsee (schlappe 70 km einfach) einen passenden Anhänger für meinen Deutz geholt.

Es ist ein alter Steib 2,7 Tonner BJ '63 mit abnehmbarer Pritsche.
Er ist in sehr guten Zustand, sogar der originale Bremskeil baumelt noch unten drunter.

Ich will mit dem Teil morgen zum TÜV.
Jetzt meine Frage:

Die Auflaufbremse funktioniert recht gut, allerdings hat sie eine interessante Eigenheit.
Bei einer normale Bremsung funzt sie gut; bei einer starken Bremsung schiebt mir das Teil den Handbremshebel ganz nach vorne, und arretiert mir die Bremse.

Ist das im sinne des Erfinders?
Ich kann's mir eigendlich nicht vorstellen, das sie so wirken soll.
 
kohlemann

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Könnte es sein,daß der Weg der Auflaufbremse durch Verschleiß,etc. zu lang geworden ist und dadurch die Handbremse arretiert wird?Bei einer normalen Bremsung funktioniert`s,da der normale Auflaufweg benutzt wird.Bei einer stärkeren Bremsung geht Deine Bremse dann über den Auflaufweg hinaus.
Schau mal nach.
Gruß Ralf
 
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Tim_Tayler2

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Hat sich aufgeklährt.

Beim TÜV wurde festgestellt, daß das Feststellbremsgestänge verbogen war.
War von aussen nicht sichtbar; von zwei ineinandergleitenden Rohren war das Innere verbogen (kommt vom Deichsel fallen lassen) und in dem Äusseren verklemmt.

Sofort heim u. gebastelt.
2 Stunden später die Nachkontrolle mit "geringen Mängeln" bestanden.

> 1 Reflektor fehlt
> Rennleitung verlangt noch zwei Zusätzliche 20 Km/h Schilder links u. rechts.
 
kohlemann

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Klasse,dann geht`s ja wieder.Mit den 20km/h Schildern links und rechts sind die sich sicher?Ich kenne das nur so: ein Schild hinten und eins links.
Gruß Ralf
 
Tim_Tayler2

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Hallo Kohlemann,

ich hab's schwarz auf weiss.

Bloss über den Sinn der seitlichen Schilder bin ich mir nicht klar.

Vielleicht damit der PKW Fahrer, wenn ich über 'ne Kreuzung fahre sieht daß ich langsam bin. :D
 

Anhänge

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kohlemann

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Ich hab noch mal nachgeschaut und hab`s auch schwarz auf weiß,der Prüfer hatte nicht viel Ahnung von der Materie.
Paragraph 58 StVZO
Geschwindigkeitsschilder
Absatz 5
Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite angebracht werden.An lof-Anhängern genügt eins an der Fahrzeugrückseite,wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen,so muß ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.
Gruß Ralf
 
100 06A

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Hallo Ralf,
wie du schon schreibst, bei lof- Anhängern. Aber Tim Taylor2 hat ein schwarzes Schild, also gelten die lof Regeln nicht, sonst hätte der Hänger gar nicht zum Tüv fahren müssen. Oder hab ich dass falsch verstanden?

Darum meine Frage an Tim Taylor2:
Wie du schon öfter geschrieben hast, bist du doch der perfekte Oldie-Nutzer!? Bewegst dass Teil nur zum Spaß, nie zum Arbeiten. Da könntest du doch auch ein Oldie-Kennzeichen+Folgekennzeichen für den Hänger beantragen...?
-> Historischer Fahrzeugzug!!!

Gruß Ruben
 
Tim_Tayler2

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100 06A schrieb:
Da könntest du doch auch ein Oldie-Kennzeichen+Folgekennzeichen für den Hänger beantragen...?

Gruß Ruben

Da ich "schwarzfahrer" bin, gilt für mich die "Dreischilderregel".
Das Hintere is ja dran, deshalb hat er nur die fehlenden Zwei beanstandet.

Wegen dem Folgekennzeichen:

Hab telefonisch von der Zulassungsstelle die Zusage bekommen, daß ich ein Folgekennzeichen für meinen Hänger bekomme.
Hängt mit den 20 Km/h Topspeed von dem Steib zusammen.

H-Kennzeichen rentiert nich; die Pauschale ist teurer.

Aber warten wir erst mal ab, bis ich das (Nummern)Schild in Händen habe...
 
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kohlemann

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@Ruben
Ich will nicht spitzfindig sein und Tim kommt es garantiert nicht auf die paar Cent für zwei Geschwindigkeitsschilder an.Aber ich wiederhole nochmal er braucht es nicht!
Wenn man sich den Text nämlich richtig durchliest,steht dort:
An land-oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern........Tim`s Traktor ist und bleibt eine landwirtschaftliche Zugmaschine,ob grün,H,rot oder schwarzes Kennzeichen.Da steht nicht,das er auch landwirtschaftlich genutzt werden muß. ;)
Gruß Ralf
 
charly0880

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stell doch bitte mal fotos vom hänger rein :)

da im eck wartet auch schon mein zukünfitger schlepper MIT heckhydraulik :D
 
Laubfrosch

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Hallo Tim Tayler2,

gratuliere Dir zu Deinem extrem tollen Anhänger. =) =) =)
Habe Deine Beiträge gelesen und nun ein paar Fragen, mit denen ich mich gerne direkt an Dich wenden möchte. :rolleyes:

Ich bin auch "Schwarzfahrer" und möchte mir evtl. auch einen Gummiwagen, Ackerwagen ect. zulegen. Jetzt sagt ja das Finanzamt "Schwarze Nummer am Fahrzeug = schwarze Nummer am Anhänger"!!! :rolleyes:
Wenn also im Brief des Traktors 20 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen sind, darf ich dann einen Gummiwagen mit Folgekennzeichen fahren? Oder braucht der eine eigene Zulassung?
Dann braucht er ja auch seinen Segen vom TÜV, logisch.
Warum warst Du denn beim TÜV mit Deinem Anhänger? Brauchst Du denn für den Anhänger eine Zulassung weil Du "schwarz" fährst?
Wenn ja, woher hast Du dann die Papiere? Werden die neu ausgestellt? ?( ?( ?( Eigentlich musst Du ja irgendwelche Papiere haben, oder mit was wurde das Kenneichen ausgestellt, das auf den Bildern zu sehen ist?
Braucht so ein Anhänger generell TÜV, nee oder?

USW., USW.; USW., .....

JA, ICH WEISS, es gab schon Beträge zu diesem Thema, aber auch wenn ich das alles gelesen habe, richtig Bescheid weiß ich dadurch auch nicht. ?( Auch gibt es anscheinend Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Ich wäre Dir wirklich sehr dankbar, wenn Du mir die Sachlage nochmal ausführlich erklären könntest. ?( :rolleyes: :P =) ;)
Du kannst es mir ja auch als PN zukommen lassen.

VIELEN DANK !!!
 
Tim_Tayler2

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Hallo Frosch,

also erst mal - ich bin, was Anhängerzulassung angeht nicht wirklich fit, aber ich geb's mal so weiter, wie ich die Auskunft der Zulassungsstelle bekommen habe.

> Bei Anhänger bis 20 Km/h Topspeed ist ein Folgekennzeichen möglich. Auch für Schwarzfahrer. Verlangen aber, daß der Topspeed in den Papieren v. Hänger irgendwo drinsteht.

> Da ich gar keine Papiere von dem Hänger hatte, hab ich eine Einzelabnahme $21 gemacht (mit €130 sind sie dabei), um wieder an welche zu kommen; warte jetzt bloss noch auf den Schrieb vom KBA.

> Das Schild, das auf den Bildern zu sehen ist, ist ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen). Gilt 5 Wochentage, man braucht nur eine Doppelkarte dafür; keine Fahrzeugunterlagen.
Die DoKa gibt's (je nach Tagesform v. Versicherungsfritzen) entweder unsonst od. für €110, die dann beim Anmelden wieder gutgeschrieben werden.

Ansonsten:
*Zitat* "Aber warten wir erst mal ab, bis ich das (Nummern)Schild in Händen habe..."

Dann kann ich dir mehr sagen über die Vorgehensweise (in Bayern - bzw. München).

Jetzt muß ich bloss noch den Breissn auf der Zulassungsstelle überzeugen, daß bie "uns" ein Handschlag ein Rechtsgültiger Vertrag ist (da hamm 'se nämlich auch gemeckert, weil ich nix schriftliches hab). 8) ;(
 
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Laubfrosch

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Hallo Michael,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. ;)

Was für Papiere hätte denn der Steib nach Meinung der Zulassungsstelle haben sollen? So eine Art ABE? Ein richtiger Brief hat ja wohl nie existiert, da Landwirte sowieso mit Folgekz. fahren und über den Schlepper versichert sind.
Du sollst Dir um Kosten (Steuern) zu sparen was eintragen lassen, dass Dokument in das der Eintrag gemacht wird, aber teuer kaufen (Einzelabnahme, Kurzzeitkz., usw.) Aber dass ist typisch Deutschland!
?( 8o ?( 8o ?( 8o ?( 8o ?( 8o ?( 8o ?( 8o ?( 8o

Hast Du Dir also nur Papiere ausstellen lassen, damit Du die 20 km/h in diejenigen eintragen kannst, weil die Zulassungsstelle das so sagte? Willst Du denn dann den Steib auch versichern, oder sagt Dein Versicherer daß der Anhänger mit dem Zugfahrzeug versichert ist?

Ich interessiere mich dafür, weil ich mir in dieser Hinsicht keine Flöhe in den Pelz setzen möchte ;)
 
Tim_Tayler2

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Guten Morgen,

hier mal der aktuelle Stand in "Amtsschimmel kontra Gummiwagen" wie ich den Vorgang mittlerweile nenne ;( :

-> Den Zahn mit dem Folgekennzeichen hat mir der Häuptling unserer Zulassungsstelle gezogen - ist nicht wegen geht nicht. Schwarzfahrer kriegen keines.

-> Zulassen konnte ich ihn noch nicht, O-Ton Zulassung: "Die Eigentumsverhältnisse unklar sind".
Auf deutsch: Da ich die Kiste ohne Papiere gekauft hab, kann ich nicht nachweisen, daß ich der rechtmässige Besitzer/Eigentümer bin; der Vorbesitzer kann's auch nicht. Der Kaufvertrag, den ich mittlerweile hab, zählt nicht.

-> Zur Zeit bin ich dabei den Vorbesitzer meines vorbesitzers zu kontakten, um über ihn an den Verkäufer zu kommem (ist ein Nachlassverwalter eines verwirrten Bauern), um von dem eine Bestätigung zu erhalten, daß die Kiste damals rechtmässig erworben wurde.

Auf meinen vorsichtigen Hinweis auf der Zulassung, daß ich keinen Ferrari zulassen will, der "vom LKW gefallen ist", sondern einen 43 Jahre alten landwirtschaftlichen Anhänger meinte der Häuptling der Zulassung: "Deswegen begnügen wir uns ja mit einer Bestätigung des nachlaßverwalters". :rolleyes: ;( 8o

Falls ich jemals nochmal ein Fahrzeug ohne Papiere kaufe, laß ich die Kiste zuerst in Timbuktu auf meinen Namen zu, oder kauf mir in Polen Papiere. ;)
 
Laubfrosch

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Hallo Michael,
da kannst Du ja von Glück reden, dass Du den Wagen über einen Nachlassverwalter gekauft hast. Ist ja schliesslich eine "vereidigte" Person. Da wird man es dann schon glauben, dass Du den Wagen ordnungsgemäs erworben hast. ;)
Frag den Chef der Zulassung doch mal, wer den rechtmäßigen Besitz bezeugen soll, wenn nicht ein Nachlassverwalter im Spiel wäre??? ?(

Was wäre denn, wenn du den Wagen vom Erstbesitzer ;) hättest, der aber den damaligen Kaufvertrag logischerweise längst nicht mehr hat?
Andere Frage: Woher weiß den die Zulass., dass der Verkäufer NICHT der Erstbesitzer ist?
Wenn keine Papiere vorhanden sind , kann er auch nicht nachvollziehen wieviele Vorbesiter es gab, oder??? ;) Der Anhänger war noch NIE zugelassen, also hat KEINE Zulass. in Deutschland irgendwelche Daten des Anhängers gespeichert!!! 8)

Wenn der Kaufvertrag nicht als "Besitzurkunde" zählt, ja was denn dann??? Papiere die es vielleicht schon seit Jahrzehnten nicht mehr gibt, weil vom "Erstbesizter" nicht auffindbar??? ?(


Wenn´s der Chef von der Zulass. so genau wissen will, dann weiss er ja auch sicher, was vor 43 Jahren für einen landwirtschaftlichen Anhänger für Papiere ausgestellt wurden, oder??? ;)

Frag doch mal den Häupling ob´s noch geht...!!!
 
Tim_Tayler2

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Laubfrosch schrieb:
...dass Du den Wagen über einen Nachlassverwalter gekauft hast.

Nich ganz, der war 3 Stationen vor mir.

Vom Nachlassverwalter nach Ohlstatt, von Ohlstatt zum Staffelsee, von dort nach München zu mir.

Als "Plan B" währe noch eine eidesstattliche Versicherung möglich.

Timbuktu wird immer reizvoller... :D
 
Laubfrosch

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hallo Michael,
es ist mir schon klar, dass nicht der Nachlassverwalter der direkte Verkäufer war. Ich meinte: Zum Glück hast Du in der Kette der Verkäufer einen Nachlassverwalter. ;)
 
Thema: Steib Ackeranhänger

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