Schwierigkeiten bei der Zulassung eines restaurierten Same Oldtimer 240,vom Vorbesitzer aus den Niederlanden importiert !

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hermanndeutz

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Hallo, war gerade bei der örtl. Zulassungsstelle, wollte oben Schlepper zulassen! Einzelbetriebserlaubnis dabei, selbst erfolgreiches Oldtimer Gutachten auch dabei!
Leider hatte ich den Kaufvertrag, vergessen, dachte aber wenn ich die Unterlagen dabei hab,könnte es klappen.Nun soll der Vorbesitzer aus Schleswig-Holstein ,auch noch mitteilen warum der Brief verloren gegangen ist ,hatte schon wieder nen dicken Hals ! Tüv hat er noch bis 8.3.23,war vom Vorbesitzer immer mal mit roter Nummer zu Oldtimer Treffen bewegt worden, also nicht zugelassen!
Ansonsten müsste ein KBA Auszug angefordert werden, wobei ich diesen kleinen seltenen Same ,jedenfalls in Deutschland kaum vermute, das er in Flensburg in der Liste steht !

Nun in der Einzelbetriebserlaubnis steht sogar die Erstzulassung vom 1.71960 drin,und alle nötigen weiteren techn. Daten, selbst ein Typenschild ist am Schlepper, mit korrekten Daten im Abgleich mit der Einzelbetriebserlaubnis! Nun wollen die bei der Zulassung ,zusätzlich zum Kaufvertrag, den ich vergessen hatte, einen schriftlichen Nachweis,ob das Fahrzeug aus den Niederlanden kommt,und warum der KFZ Brief verloren gegangen ist ! Bin in so einer lockeren Neugründung von einem Trecker Oldtimer Club ,und möchte den kleinen exoten auch vorstellen und mitfahren bei Ausfahrten ,hier ganz in der Nähe ! Mfg.H.Sch.
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Moin. Das ist doch ganz normal das du eine eidesstattliche Erklärung vom Verkäufer benötigst. Da brauchst du auch keinen dicken Hals kriegen denn das kann man überall nachlesen.
Sonst könnte ja jeder gestohlene Fahrzeuge ummelden.
 
Yohanz

Yohanz

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Moin,

ich werde immer nervös, wenn jemand so nachlässig interpunktiert und einen Text derart unübersichtlich verfasst.

Manchmal muss man sich bei verschiedensten Sachen einfach mehr Mühe geben.

Gruß, Johannes
 
H

hermanndeutz

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Nun, zur ersten Antwort ,nein ich brauchte keine eidesstattliche Erklärung, es reichte die normale Bestätigung des Vorbesitzers ,das er in den Niederlanden gesagt bekommen hat,das für diesen Schlepper nie ein Brief existiert hat !!

Zur zweiten Antwort, danke ,ich wollte aber eine Antwort zum Problem ,sorry ,ich wollte keine Belehrung, eigentlich gebe ich mir schon Mühe beim erstellen solcher umfangreicher Fragestellungen und Erklärungen .
:.

Ich bin bald 67 und habe in verschiedenen Foren geschrieben, seit meinem 50zigten,aber das man dabei nervös wird ,beim lesen, sorry ,Sie sind vielleicht die dritte Person (User),von 600 !!
 
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FahrM66Tfan

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Guten Morgen Hermann,

Es klingt jetzt ein wenig plump, aber Du musst einfach das machen was Dir die Zulassungsstelle sagt.

Wichtig ist das im Kaufvertrag steht, dass der Schlepper ohne Brief und eventuell auch ohne Fahrzeugschein gekauft wurde. Dazu schreibt man in den Kaufvertrag "Der Halter, gleichzeitig auch Verkäufer des Fahrzeuges, erklärt: "Fahrzeugbrief- und Schein sind unauffindbar"."

Bei einem nicht vorhandenen Brief ist die KBA Abfrage ganz normal. Da will Dich Niemand ärgern. Die Zula will nur ganz sicher gehen, dass Du bzw. der Verkäufer auch wirklich der Halter des Fahrzeuges war bzw. ist und der alleinige Verfügungsberechtigte war bzw. ist. Die Zula muss ja das glaube was Jemand bei einer Zulassung angibt. Man könnte sich die Geschichte mit dem Verkäufer schließlich auch ausgedacht haben und das Fahrzeug irgendwo entwendet sein.

Viel Erfolg!

Friedrich
 
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hermanndeutz

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Nun die Bestätigung ,handschriftlich unterschrieben, mit der Restzahlung der Schleppers und Kaufvertrag habe ich jetzt !
Es wird vom Vorbesitzer bestätigt, das er in den Niederlanden mitgeteilt bekommen hat, das der Schlepper nie einen KFZ Brief hatte.
Der Vorbesitzer war erstaunt ,das ich nicht den Schlepper angemeldet bekommen habe ,hier in Niedersachsen, in Schleswig-Holstein hat er bei der Zulassung eines anderen Same Oldtimers, nur gesagt , das der Schlepper ,nie einen Brief hatte !
Und nach Vorlage der Einzelbetriebszulassung nach §21 (immerhin 250Euro ,hat er dafür bezahlt), hat das problemlos geklappt.
Nun die Zulassungsstelle hier will eben die Bestätigung sehen, dann werde ich mal am 16.2,mein Glück versuchen .Mfg .H. Sch.
 
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niedersasse

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Die Kreisverwaltung in OHZ ist in vielerlei Hinsicht anders...
 
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hermanndeutz

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Das vernehme ich jetzt auch schon mal vom Treckerfreunde Club ,mit der Erbsen Zählerei der OHZ Zulassung !
 
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FahrM66Tfan

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Ja, dass Zulassungsverfahren ist in Niedersachsen einfacher bzw. unbürokratischer. Man kann auch ein Fahrzeug ohne Brief von einem Bekannten in Niedersachsen zulassen lassen , wenn vorhanden. Dann braucht man das Fahrzeug nur noch entsprechend auf den eigenen Namen ummelden. Willkommen in Deutschland.

Friedrich
 
514er Häns

514er Häns

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Hallo in die Runde,
Ihr könnt froh sein, dass Ihr nicht in Trier zulassen müsst. da muss der Briefverlierer persönlich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, damit der Neue zulassen kann.

Gruß Häns
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Moin!
Ich kann das manchmal alles nicht verstehen, dass diese ganze Zulassungsgeschichte regional so dermaßen unterschiedlich gehandhabt wird.
Teilweise kommt es ja wirklich zu sehr großen Problemen, wie im Falle des Themenerstellers.

Ich habe Anfang des Jahres meinen 6206 erstmalig zugelassen.
Ebenfalls eine "NL Maschine", ohne jegliche Papiere etc.

Zur Zulassung benötigte ich hier bei uns in Niedersachsen folgende Unterlagen:
- 21er Vollabnahme
- Kaufvertrag (Vermerk der n.v. Fzg.papiere, Beide Unterschriften, Personalausweisnummer von Käufer/Verkäufer etc.)
- EVB Nummer
- Bankverbindung

Danach ging alles völlig problemlos. Die Dame auf der Zulassungsstelle hat anhand der Fahrgestellnummer einen Abgleich gemacht (KBA), das dauerte ca. 5 Minuten.
Insgesamt war ich begeistert, wie problemlos alles vor sich ging.

Auch wenn ich dir in deinem fall nicht explizit weiterhelfen kann, wollte ich mal mitteilen, dass es auch völlig problemlos funktionieren kann.

Gruß aus dem Norden,
Lukas
 
D

DX-Driver

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Hallo zusammen,
mein DX kommt ja auch aus Holland und hatte ebenfalls keine Papiere.
Der Verkäufer hat mir angeboten, sollte es Probleme bei meiner Zulassungsstelle geben,
den Schlepper auf sich, mit einer Tageszulassung, zu zulassen.
In seiner Region, nahe Holland, ist das überhaupt kein Thema.
Brauchte ich glücklicherweise nicht, könnte aber eventuell ein gangbarer Weg sein.

Grüßle Reiner
 
Thema: Schwierigkeiten bei der Zulassung eines restaurierten Same Oldtimer 240,vom Vorbesitzer aus den Niederlanden importiert !

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