schwarzes vs. grünes Kennzeichen

Diskutiere schwarzes vs. grünes Kennzeichen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Ich weiß noch nicht, wie ich meinen D30S anmelden soll - mit schwarzem oder grünem Kennzeichen. Die Möglichkeit, den Trecker über nen Landwirt (in...
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Christian...

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Ich weiß noch nicht, wie ich meinen D30S anmelden soll - mit schwarzem oder grünem Kennzeichen. Die Möglichkeit, den Trecker über nen Landwirt (in der verwandschaft) zuzulassen hätte ich, aber der Deutz soll auch zum Umbau von nem Haus genutzt werden. Wie streng wird sowas gesehen? Ist das neben Steuerhinterziehung auch Versicherungsbetrug (weil die Versicherung für grüne Kennz. billiger ist)? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
 
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F1L514/51

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Hi,
unter www.deutz-traktoren.de findest du den Menüpunkt "TÜV & Co".
Dort werden die unterschiede der Kennzeichen gut erklärt.
Wie eng es dann bei einer Kontrolle gesehen wird liegt im Auge des Betrachters (Polizisten).
Das ist wie mit nem Sportauspuff am Auto.
Der eine ermahnt und der Andere schreibt ne Mängelkarte.
Gruss Det.
 
Lars

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Mit grünem Kennzeichen kann Hausbau ins Auge gehen: Kennzeichenmissbrauch, Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug. Aber der Hammer: wenn ein Unfall passiert geht es richtig zur Sache.

Gruß
Lars
 
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Wer sagt denn das ein grünes Kennzeichen billiger sein muss als ein schwarzes . Mein d25 ist mit 35Euro als Oldtimer versichert. Lediglich die Steuer schlägt mit 110Euro etwas höher zu buche. Gruss Dickworz
 
Lars

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Hallo Dickworz,
es sind nicht nur die Kosten. Wenn schwarzes Kennzeichen: keine Mitnahme von landwirtschaftlichen Geräten oder Anhängern zulässig. Das schränkt dann schon etwas ein....

Gruß
Lars
 
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Christian...

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Hmmm ... Oldtimerzulassung (H-Kennzeichen) bedeutet aber auch, daß man nur zu Treffen etc. fahren darf, aber nicht mit dem Trecker arbeiten (wenn ich das richtig verstanden habe). Die Steuern für ein H-Kennzeichen werden pauschal festgelegt, ich meine das waren 191 Euro!?!?!!
 
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Hallo Christian,
wenn sich da nicht in den letzten Wochen etwas geändert hat, kannst Du mit einem "H" Kennzeichen fahren, wohin Du willst. Der Vorteil ist die pauschale Besteuerung der Fahrzeuge mit 191 Euro. Der Nachteil: Du mußt beim TÜV (in den neuen Bundesländern bei der Dekra) ein Gutachten erstellen lassen, dass es sich bei Deinem Schlepper um ein Fahrzeug weitgehend im Originalzustand handelt.
Ich bezahle für meinen Hanomag Brillant 600 Bj.67 ca. 212 Euro Steuern im Jahr für ein schwarzes Kennzeichen. Da lohnt weder der Aufwand noch die Kosten für ein Gutachten.
@ Lars: Warum solltest Du mit schwarzem Kennzeichen kein Gerät transportieren dürfen? Das ist mir neu.

Viele Grüße
Stefan
**********
 
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Den Traktor als oldtimer bei einer versicherung anzumelden heist nicht das er ein h Kennzeichen bekommt es bleibt bei der normalen schwarzen Nummer.Erkundigen könnt ihr euch mal bei der Zuericher Versicherung weil absolut günstig. Die Steuer hingegen berechnet sich nach dem gewicht des Schleppers was bei einem d25 so um110 Euro liegt also günstiger als bei H kennzeichen (um190).Bei verschiedenen Traktoren besteht auch die möglichkeit des ablastens um Steuern zu sparen.
Gruss Dickworz
 
C

Christian...

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Was kostet denn so ein "Originalitätsgutachten" in etwa?
 
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Hallo Christian,
das kann Dir am besten die nächstgelegene TÜV Prüfstelle sagen. Da die Begutachtung aber im Rahmen einer Hauptuntersuchung stattfindet, kannst Du schon mal mindestens von dem Betrag dieser Prüfung ausgehen. Hinzu kommen noch die regionalen Kosten Deines Ordnungsamtes für Ummeldung, neue Kennzeichen und Kleinkram.
Bei einem Unterschied von 20 Euro für meinen Schlepper habe ich dazu nun wirlich keine Lust.

Viele Grüße
Stefan
**********
 
Florian

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Hallo Christian & Co.,

mein Tipp:

melde den Schlepper mit den grünen Kennzeichen an.
Dann muss er halt den Vorschriften der landwirtschaftlichen (ldw.) Berufsgenossenschaft (BG), d. h. Überrollbügel, enstprechen, du darfst dann mit den zulassungsfreien "Bauernwagen" fahren.

Beim Haus(um)bau kannst du ja beim Finanzamt sagen, dass du z. B. vom 02.05.2005 - 31.08.2005 an deinem Haus baust. Dann musst du halt für diese 4 Monate die Steuer bezahlen, darfst aber die gr. Kennz. behalten.

Bei Besuch von Treffen + Umzügen: Regelung mit der Vers.

Mit H-Kennzeichen nur Probefahrten und Fahrten zu Treffen, Brauchtumsveranst., ... ABER nicht mit den Fahrzeugen arbeiten: Schlepper bei Arbeit auf Feld = ÄRGER.


MfG aus Oberschwaben
Florian
 
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Hubsi

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Ich zahle für meinen D 4005 normales schwarzes Kennzeichen, (kein H)137,00 Steuer als Zugmaschine
deklariert, und 38,00€ Versicherung (VGH)

Und aus welchem Grund sollte eine Zugmaschine keinen
gebremsten landwirtschatlichen 2Achs-Anhänger ziehen dürfen?

Im Fahrzeugschein...

Beim Transport lösbarer Arbeitsgeräte, einer Ladepritsche oder eines einachsigen Anhängers darf das Zul. ges Gewicht von 3200kg nicht überschritten werden.
 
Lars

Lars

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Alls Zugmaschinen, wie auch Pkw und LKW düren nur zugelassene, versteuerte Anhänger mit eigenem Kennzeichen führen (Áusnahme: Anhänger für Sportzwecke, für uns wohl eher uninteressant). Wenn Du an einer Zugmaschine (das kann auch ein Traktor sein) mit schwarzem Kennzeichen einen land- oder forstwirtschaftlichen Anhänger (der kein eigenes Kennzeichen und keine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis hat) ziehst, so kann das arge Folgen haben: kein Versicherungsschutz, Fahren ohne Zulassung, Steuerhinterziehung, ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis (LKW-Führerschein mit Anhänger erforderlich). Schau mal in die StVZO (Straßen Verkehrs Zulassungs Ordnung) § 18 und § 19.
Die erwähnten Eintragungen in Deinem Fahrzeugschein sind ein Versehen der Zulassungsstelle und werden nur dann eingetragen, wenn das Fahrzueg als lof-Zugmaschine, grünes Kennzeichen, zugelassen ist.

Lars
 
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Christian...

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Ich hab so einen Eintrag auch im Brief stehen (Schein habe ich (noch) keinen).
 
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HOPSA2007

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Habe gerade mit der Zulassungstelle bei uns telefoniert,die sagten mir das ein land/forstwirtschaftlicher Anhänger hinter einem Fahrzeug ( Schlepper) das bauartbedingt nicht schneller als 25km/h fährt, zulassungsfrei ist.
 
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Christian...

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Genau, aber wie sieht es mit Anhängern aus, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden aus? Dann muss man die doch zulassen, oder?
 
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Hubsi

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Als was sollte man einen land,- forstwirtschaftlichen Anhänger den nutzen sollen, das er nicht land oder forstwirtschaftlich, und zulassungspflichtig ist?
Ich brauche ihn ausschliesslich zum Transport von Holz, und Heu.
 
Lars

Lars

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Holztransport ist schon das erste Problem: bei einem pingeligen Wachtmeister (und sowieso in derRechtsprechnung) geht Holztransport nur, wenn für den landwirtschaftlichen Betrieb, also zum Stallbau. Zum Heizen des ggf. auch Bauernhauses nicht mehr.

Lars
 
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Reinhard

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Viele Fragen, und eigendlich keine Antworten ?(
Unterschiedliche Anwendungsfälle vorhanden!
Schwarz oder Grün ?(
LoF oder Privat ?(

Was ist richtig?

Man müßte eine Infoseite einrichten.

Das Thema ist "Hoch interesant und Wichtig"


Gruß Reinhard

D40 und Hänger "Schwarz"
 
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Johannes

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mit der Informationsseite bin ich auf www.Deutz-Oldtimer.de unter "TÜV & Co." schon mal angefangen.
Nur leider ist die noch unvollständig. Doch mehr wüsste ich zu dem Thema nicht und auch im Internet habe ich nicht mehr Informationen dazu gefunden !
Man müsste hier im Forum mal ein paar Informationen zusammentragen, die ich dann auch der TÜV & Co.-Seite übernehmen kann.
Kann sich hier jemand super mit dem Thema aus?
 
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Thema: schwarzes vs. grünes Kennzeichen

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