Schwarzes Kennzeichen und

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bjois

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Hallo und Moin Moin,
Ich hab ma ne frage, und zwar:
Ich bin vor kurzem immer mit Trecker zur Schule gefahren mit grünem Kennzeichen, das hat die Polizei auch mitbekommen und zu mir gesagt das ich das nicht darf, is klar, war mir auch irgendwie schon vorher bewusst. jetzt habe ich ein schwarzes kennzeichen und den Führerschein "L", darf ich den Trecker noch fahren oder nicht, denn in meiner schule meinten sie ich dürfe das nicht aus irgendwelchen Gründen.Stimmt das? Irgendwie muss ich ja zur Schule kommen, ich besitze keinen Rollerführerschein und ein Bus fährt hier nicht. Ich fahre jetzt jeen morgen um die 25 km zu Schule. Meine Mofa ist auch nicht mehr zulässig und wäre aukßerdem auch viel langsamer.
ich hoffe ihr kennt Euch da ein wenig aus.
Nochmal die Frage: Darf ich mit dem Führerschein Klasse "L" und schwarzem Kennzeichen am Trecker fahren?
Danke schonmal im voraus.
Gruß Björn.
 
B

bjois

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Ja Danke, aber Mist, demnach darf ich ja nicht fahren, aber warum nicht? Was haben die davon? Ich meine es ist immer noch der gleiche Trecker, und mit dem Schwarzen Kennzeichen zahle ich jetzt sogar Steuern bzw. meine Eltern. Warum brauche ich dann jetzt für einen Trecker, der auf 25km/h zugelassen ist nen anderen Führerschein? Was kann ich dann noch machen? ich muss doch nur noch ein halbes Jahr fahren, bis ich Autoführerschein hab. Und das alles nur weil mich einer verpetzt hat bei der Polizei. Die meinten nämlich das sie das bis jetzt nicht interessiert hat, aber jetzt wo einer nachgefragt hat müssen sie dem Nachgehen. Dann holt man sich schwarze Kennzeichen und nun? Darf ich damit auch nicht fahrn. Son Quatsch. das gibts doch nicht. Gibts dann keine Möglichkeit das ich weiterhin mit Trecker zur Schule fahren kann?
Gruß Björn
 
maltesdeutz

maltesdeutz

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Moinsen,

willkommen in dem deutschen Vorschriftendschungel.

Lass doch wieder ein grünes Kennzeichen ranmachen, und pack dir einen Heuballen mit auf den Schlepper. Dann sagtst du einfach, das du den nach der Schule noch zu einem Kunden bringen musst. Die Schule lag da günstiger Weise auf dem Weg.
Musst dir aber auch jemanden suchen ,der dich ´erwartet`, das falls die netten Herren in Grün Weiß doch bei ihm Nachfragen er von nichts weiß.

Ich denke, das du dann ja einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllst. Ist aber nur eine Vermutung meinerseits. Ist bestimmt ein Graubereich.

Gruß
Malte
 
Ö

Ölhand

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Hallo,
wieso sollst du nicht fahren dürfen?
Dein Schlepper läuft doch nur 25 Km/h. Die Einschränkung für die Landwirtschaft gilt doch nur für Schlepper bis 32 Km/h.

Klasse L : Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h
beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Da steht doch Zugmaschinen Komma bla bla bla jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und bla bla bla.
Ich lese das so, das die Schlepper mit grüner Nr. bis 32 Km/h mit L gefahren werden dürfen und die ohne bis 25 Km/h
Gruß, Achim
 
nobi

nobi

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Zur Schule fahren ist aber kein land oder forstwirtschaftlicher Zweck

und die Klasse L gilt bis zur Volljährigkeit nur dafür bzw darf nur Grünr Nr.
gefahren werden und keine scwarze

nobi
 
B

bjois

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Genauso ist es. Ich hab ma inner Fahrschule Nachgefragt und die meinten auch man darf nicht zur schule fahren. Dann hat mein Vadder bei der Polizei angerufen und die wussten das erst nicht, die mussten dann selbst erst Nachfragen woanders und dann kamen sie auch auf das gleiche. Son shit. Das mit dem Heuballen is ne jute Idee, das könnt vielleicht klappen, sonst häng ich mir den 2- Schar Plug hinter und muss irgendwo schnell nen Stück umpflügen. Müsste ja auch gehen. da könn sie mir eigentlich nichts, wenn ich mich mit jemandem gut abgesprochen habe. Naja muss mal sehen. Jetzt wird erstmal mein Vadder den trecker zur Schule hinfahren und ich kann dann, weil ich ja dann was machen muss, den Trecker von der Schule "abholen", da es ja ein öffentlicher Parkplatz ist, und wie sollte ich sonst an den Trecker kommen? Ok danke für eure bemühungen und infos.
 
Ö

Ölhand

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Hallo,
lest doch mal richtig!
Bis 32 Km/h bei Land und Forstwirtschaft und bis 25 Km/h bei Zugmaschinen egal ob in der landwirtschaft eingesetzt oder nicht. Da steht ein Komma hinter der Zugmaschine. Zur Schule fahren darf ich nicht mit grüner Nr. aber mit schwarzer und bis 25 Km/h.
gruß, Achim
 
kohlemann

kohlemann

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Wo liest Du das denn,Achim? ?(
Zugmaschinen,die nach ihrer Bauart......
Das Komma steht aus Grammatikgründen da und nicht als Unterteilung,die 25 Km/h gelten bei Zugmaschinen mit Anhängern.
Ist auch schon ausführlich hier behandelt worden Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?
Klasse L gilt nur noch für Landwirtschaft ansonsten muß man den PKW Schein haben,ist zwar totaler Schwachsinn aber bei der Gesetzgebung hat wohl niemand daran gedacht,daß es Verrückte gibt die mit einem Traktor spazieren fahren. ;(
Gruß Ralf
 
Ö

Ölhand

Guest
Hallo,
lest doch mal bis unten durch!
Da steht doch:
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Das "jeweils" bezieht sich meiner Meinung auch auf die oben genannten Zugmaschinen wenn sie nicht für Land oder Forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Die 32 km/h gelten für die Schlepper mit grüner Nr. und die 25 Km/h auch für Zugmaschinen mit schwarzer Nr.
Gruß, Achim
 
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Berndt

Berndt

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irgendwie fehlen da enige Verben. ich kann den text so nicht eindeutig verstehen.
Aber ich verstehe es so, dass alles, was nach dem "wenn" folgt sagt, dass man mit Zugmaschinen und Hängern nur 25 km/h fahren darf und diese Gespanne dann auch so gekennzeichnet werden muss, wenn die Hänger nicht gesondert angemeldet sind. Dh heißt, um legal 32km/h fahren zu dürfen, müssten die Hänger angemeldet werden. Von nicht landwirtschaftlicher Nutzung steht da meiner Meinung nach nichts.
Gruß Berndt
 
Ö

Ölhand

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Hallo Berndt,
mit der Klasse L darfst du Schlepper bis 32 Km/h fahren, wenn sie Land oder Forstwirtschaftlich eingesetzt werden. Mit Anhänger darfst du aber nur 25 Km/h fahren, egal ob angemeldet oder nicht und sie müssen mit einem 25 Km Schild gezeichnet werden. Dabei ist es egal ob ich einen kleinen 1 Achser ziehe oder zwei große 20Tonner Dreiachser.
Der ganze Spass der nach "Zugmaschinen" steht bezieht sich auf Land oder Forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Alles was nach "sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen" usw. steht bezieht sich auf nicht landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche genutzte Fahrzeuge und die Zugmaschine. D.h. mit grüner Nr. Schlepper lose=32 Km/h, mit Anhänger=25 Km/h.
Mit schwarzer Nr., lose Schlepper oder auch mit Anhänger=25 Km/h
Gruß, Achim
 
maltesdeutz

maltesdeutz

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Moinsen,

ich will mal eben aufgeklärt werden.

Zwei Dreiachsanhänger???
Hintereinander auf der Straße???
Ich glaube das ist nicht erlaubt. Auch schon wegen des Gesamtgewichtes.

Mag mich aber auch täuschen.

Zur Führerscheinfrage:
Geh am besten mit deinem Führerschein zum Verkehrsamt, und schildere den netten Menschen da dein Problem. Wenn sie es erlauben, lass es dir schriftlich geben, und gebe diesen Zettel niemals wieder aus der Hand. Die haben doch meistens einen relativ guten Durchblick, den ich nicht mehr habe.

Falls nicht frage sie welche Alternativen du hast um mit deinem Führerschein legal zur Schule zu kommen.

Gruß
Malte
 
Ö

Ölhand

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Hallo Malte,
glaub mir, das ist erlaubt. Aber eben nur Land und Forstwirtschaft. Schau dir mal die großen Züge mit Zuckerrüben oder ähnliche an. Natürlich müssen der Schlepper und Hänger passen.
Gruß, Achim
PS: Die am Strßenverkehrsamt haben nur teilweise Ahnung, wenn es um Landwirtschaft und Trecker geht zucken die meisten auch nur mit den Schultern oder erzählen Blödsinn, wie ich es selbst schon erlebt habe.
 
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maltesdeutz

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Moinsen,

Einigen wir uns auf unentschieden.

Bei zwei Dreiachsanhängern ist das nicht mehr zulässig, das liegt dann aber nicht an der Achsenanzahl, sondern am zulässigen Gesamtgewicht oder an der Gesamtlänge des Zuges.

Einzelfahrzeuge dürfen nicht länger als 12 m sein. Bei Zügen darf die Gesamtlänge unter Beachtung der Vorschriften über die Einzelfahrzeuge 18,0 m nicht überschreiten (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 StVZO), in den neuen Ländern verkürzt sich somit die zulässige Gesamtlänge im Regelfall um 4 m (Ausnahme möglich). Hinter lof-Zugmaschinen dürfen höchstens zwei Anhänger mitgeführt werden.

Zulässige Gesamtmasse

(§ 34 StVZO)
Die zulässige Gesamtmasse des Zuges, d.h. des ziehenden Fahrzeugs einschließl. der Anhänger darf unter Beachtung der Vorschriften für Achslasten und Einzelfahrzeuge insgesamt 40,0 t nicht überschreiten - vgl. Betriebserlaubnis oder Fahrzeugbrief. - (§ 34 Abs. 2 und 3. StVZO).

Gruß
Malte
 
Lars

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Es geht nicht, bzw ist eindeutig nicht zulässig:
Klasse L nur für Landwirtschaft mit grüner Nummer (da sind wir uns einig?) und für:
"sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern."

Also zusätzlich zur Landwirtschaft:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen: das sind genau festgelegte Fahrzeugarten, wie z.B. Radlader, Bagger usw
- Stapler
- andere Flurförderzeuge (ähnliche Fahrzeuge wie Stapler, z.B. Elektrokarren wie auf dem Bahnhof usw.)

aber: keine Zugmaschinen!
Und ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen ist eine Zugmaschine.

Gruß
Lars
 
maltesdeutz

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Moinsen,

also doch der Heuballen oder Pflug. Und auf dem weg zur Arbeit kurz in der Schule vorbeigeschaut.

Gruß
Malte
 
kohlemann

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Lars hat völlig recht,das jeweils bezieht sich nur auf die Arbeitsmaschinen,Flurförderfahrzeuge und Stapler.Da liegst Du ausnahmsweise mal falsch,Achim.Ich habe mich auch schon mal näher mit diesem Thema befasst und habe mit unserer Führerscheinstelle,sowie mit dem Kraftfahrtbundesamt gesprochen,der Gesetzestext ist eindeutig formuliert.Da jetzt auch die landwirtschaftliche Nutzung vorgeschrieben ist,gilt der L-Führerschein nur für Landwirtschaft.Die Farbe der Nummer ist egal,wenn der Traktor mit schwarzer Nummer landwirtschaftlich benutzt wird,darf ich ihn ebenfalls mit Klasse L fahren.
Deutschland,Deine Vorschriften. :(
Was die Dreiachser angeht,hat malte es schon auf den Punkt gebracht.
Gruß Ralf
 
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Ölhand

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Hallo,
ich nehme das jetzt mal so hin. Für mich ist der Text aber nicht eindeutig und kann unterschiedlich interpretiert werden.
Was die Anhänger angeht, wollte ich eigentlich mehr auf die Größe des Zuges heraus und nicht auf die Gewichte. Ich hätte besser die Tonnen weggelassen. Ich könte auch so argumentieren: Die Anhänger brauchen ja nicht voll beladen werden aber ich darf sie ziehen wenn ich die Maße und Gewichte einhalte. Beim Schlepper in der LoF darf ich eben 2 Anhänger ziehen ohne irgendwelche Genehmigungen. Beim normalen LKW darf ich es nicht.
Aber noch mal auf das Fahren mit Klasse L zurück, am besten mit einem Mähdrescher oder Rübenroder zur Schule fahren, wenn ich schon nicht mit einem z.B. 11er auf schwarzer Nr. fahren darf, dann wenigstens mit einer Maschine die nicht nur einen Parkplatz belegt sondern gleich eine ganze Reihe :D
Oh man was bin ich froh das ich noch die alten Klassen 1 und 2 habe.
Gruß, Achim
 
kohlemann

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Das kannst Du laut sagen,Achim.Ich mache auch drei Kreuzzeichen,daß ich noch den alten "großen"2`er habe. :P
Das mit dem Mähdrescher geht ohne weiteres,da sieht man ja den ganzen Schwachsinn dieser Regelung. X(
Wenn ich einem Bauern helfe,darf ich mit 40 Tonnen Rüben und zwei Anhängern zur Fabrik fahren,will ich Ihn mit einem 11 er Deutz nur besuchen,muß ich den PKW-Schein haben. ?( ?( ?(
Gruß Ralf
 
Thema: Schwarzes Kennzeichen und

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