Neureglung Rote 07er-Kennzeichen

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Rüdiger

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Moin, der eine oder andere hat vielleicht schon was gehört, die Richtlinien für das Rote 07-Kennzeichen haben sich etwas geändert.

Also in einer Sitzung vom Bundesrat am 10.02.06 wurde entschieden, die Altersgrenze für die Zuteilung des Roten 07er-Kennz. ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben. Ab diesem Zeitpunkt gibt es im Bezug auf die Baujahresgrenze keinen Unterschied mehr zwischen dem Roten 07er-Kennz. und dem H-Kennzeichen.

Eine Gleichstellung der Baujahresgrenze war unverzichtbar geworden, denn mit der Einführung des H-Kennz. wurde der Begriff Oldtimer auf 30 Jahre festgesetzt, was auch durch das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt wurde.

Noch ist die Zuteilung eines 07er-Kennz. möglich, das endgültige Aus wird erst für das Frühjahr 2007 erwartet. Bis dahin könnten Besitzer klassischer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 20 Jahren ein unbefristetes Rotes 07er-Kennz. beantragen.
Ein Unterschied zwischen 07er Kennz. und H-Kennz. besteht weiterhin in der Nutzung und der Zulassung von mehreren Fahrzeugen.

Fahrzeugbesitzer, welche ein unbefristetes Rotes 07er-Kennz. nach den jetzigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung besitzen, dürfen dieses auch weiterhin nach der Änderung auf 30 Jahre behalten, selbst wenn das Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist.

Es ist also zu empfehlen, wer ein Rotes 07er-Kennzeichen ins Auge gefasst hat, dies schnellstens zu beantragen.

07er-Kennzeichen:

Für Sammler und Besitzer mehrerer Fahrzeuge über einem Alter von 20 Jahren ist die 07er Nummer im Sinne der "Oldtimer-Verordnung" bzw nach der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO interessant. Man erhält zu günstigen Steuern von nur ca. € 192,- pro Jahr einen Satz Kennzeichen (vorne/hinten), darf damit aber mehrer Fahrzeuge bewegen. Es ist auch nur ein Versicherungsbeitrag für alle Fahrzeuge notwendig.

Das hört sich verlockend an, aber Vorsicht, denn Fahrzeuge dürfen damit nur zu Veranstaltungen, Probefahrten und Werkstätten gefahren werden. Wer beim Einkaufen oder beim Einparken am Arbeitsplatz erwischt wird, wird wegen Steuerhinterziehung nicht zimperlich verklagt. Auch eine Sonntagsspazierfahrt ist nicht gestattet. Damit ist der Bewegungsspielraum stark eingegrenzt und fast nur interessant für Fahrzeugsammlungen.

Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen müssen nicht zum TÜV und zur ASU. Auch dies hört sich verlockend an, aber die Fahrzeuge müssen diesen Anforderungen entsprechen und können von der Polizei zur Überprüfung diesbezüglich dort hinbeordert werden.


H-Kennzeichen:

Das H-Kennzeichen wurde vor einigen Jahren für historisch erhaltenswerte Fahrzeuge eingerichtet. Mit diesem Kennzeichen kann man ein Fahrzeug ganz normal zu jeder Zeit auf unseren Straßen bewegen - auch als Alltagsfahrzeug.

Dabei ist die Steuer mit nur € 192,- für Fahrzeuge und € 46,- für Motorräder pro Jahr und Hubraum-unabhängig sehr gering und das einzige Argument für eine solche Zulassung.

Das Fahrzeug muß dafür mindestens 30 Jahre alt sein, muß in einem befriedigenden Zustand sein (bis Note 3, keine Durchrostungen) und sollte weitesgehend dem Original entsprechen (z.B. keine Tieferlegung, kein leistungstärkerer typfremder Motor - es sei denn es handelt sich um 20 Jahre altes, bereits eingetragenes, historisches Tunning).

Mit einem unverändertem Fahrzeug ist das H-Kennzeichen selten ein Problem. Die Zulassung nur leicht veränderter Fahrzeuge obliegt manchmal aber auch einfach der Tagesverfassung eines Prüfers. Bedenken Sie aber immer: es handelt sich um ein Kennzeichen für "historische" Fahrzeuge.


So, das reicht.

Gruß

Rüdiger
 
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charly0880

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naja soooo viel hat sich da nun auch nicht getan !
 
Rüdiger

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Nun, für einige ist dies schon wichtig. Das Fahrzeug muß jetzt 30 Jahre alt sein um ein 07er-Kennz. zu bekommen. Die jetzige Regelung steht ab 20 Jahre. Für diese fällt das 07er weg, was natürlich sich natürlich auch beim Geld zeigt. Viele sogn. "YOUNGTIMER" fallen unter diese Regelung.

Gruß

Rüdiger
 
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deutz13006as

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Hallo,

da ja auch ich ein rotes Dauerkennzeichen habe muß ich dazu was sagen:

Es ist richtig, daß es verboten ist zur Arbeit zu Fahren, Arbeiten zu verrichten usw.

ABER: Als ich das Kennzeichen bekommen habe, wurde mir gesagt, daß außer Probefahrten und Fahrten zur Brauchtumsveranstaltungen auch sogenannte Bewegungsfahrten unternommen werden dürfen, d.h. das keine Schäden an Motor und Getriebe aufteten, darf das FAhrzeug auch gefahren werden. Und wieso so eine Fahrt nicht am Sonntag machen?? Allerdings mit Anhänger und der Stammtischrunde hinten dran ist das dann auch verboten.

Grüße
Thomas
 
charly0880

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die "07" kennzeichen solln leider ganz verschwinden ! ab 2007 werden die immer weniger ausgegeben, und irgendwas ab 2010 sollns di nimma geben!?! wobei ich mich frage, einziehn dürfen die doch die kennzeichen nicht oder?
tja der staat braucht geld :( viel spass nen us V8 ohne kat anzumelden bei 6,6 l hubraum
 
Berndt

Berndt

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nein, einziehen darf man sowas eigentlich nicht, da zu den Rechtsstaatsprinzipien der BRD die Rechtssicherheit gehört. Dh Gesetze dürfen eigentlich nicht Rückwirkend gemacht werden (zB nehmen wir einmal an, dass die Todesstrafe ab dem 1.6. auf Mord eingeführt wird. Wenn man vor dem 1.6. jemand umgebracht hat, muss man nach dem damaligen Gesetzen verurteilt werden und nicht mit der Todesstrafe belegt werden).
Aber sicher kann man sich da nie sein, weil es bestimmt Ausnahmen gibt, die dann hingebogen werden können;)
Gruß Berndt
 
Rüdiger

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Hallo,

Thema ist durch die neue Fahrzeug Zulassungs Verordnung neugeregelt.


NICHT MEHR GÜLTIG


Gruß

Rüdiger
 
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Thema: Neureglung Rote 07er-Kennzeichen

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