Lexikon zum Thema Zulassung

Diskutiere Lexikon zum Thema Zulassung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Ich hab mal versucht, alle Stichworte, die im Zusammenhang "Zulassung" fallen, etwas zu erläutern. Vielleicht können wir das ja alle zusammen...
C

Christian...

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Ich hab mal versucht, alle Stichworte, die im Zusammenhang "Zulassung" fallen, etwas zu erläutern. Vielleicht können wir das ja alle zusammen ergänzen und überprüfen, um dann am Ende eine perfekte FAQ/ Lexikon zu haben. Falls ihr noch mehr Themen oder Ideen habt, was da reingehört: her damit ;)

Hie meine erste Version:


*************
Z u l a s s u n g
*************


Zulassung
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Vorraussetzung für die Zulassung ist eine Versicherungsbestätigung). Man bekommt bei der Zulassung die

Zulassungsplakette aufs Kennzeichen geklebt und erhält den Fahrzeugschein. Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist,

müssen KFZ-Steuern gezahlt werden.


KFZ-Steuer
-----------------------
Die KFZ-Steuer wird an das Finanzamt gezahlt. Man bekommt nach der Zulassung ein Schreiben des Finanzamtes, in dem

alles weitere beschrieben ist. Die Höhe der Steuer richtet sich bei Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht.


Überrollbügel
-----------------------
Falls der Traktor ein grünes Kennzeichen hat, muss er einen Überrollbügel haben. Kontrolliert wird das NICHT beim

TÜV, sondern ausschließlich von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Wenn man einen Trecker mit schwarzem

Kennzeichen hat, ist man nicht gezwungen, einen Überrollbügel zu montieren. Allerdings ist dieser Bügel zum Schutz

des Fahrers gedacht, wenn der Traktor umkippen sollte, und das kann auch mit schwarzem Kennzeichen passieren.


Führerschein
-----------------------
Klasse L (neu) und Klasse 4 (alt:( Traktoren bis max. 32 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Anhängern (auch bei

schwarzem Kennzeichen???)
Klasse T (neu:( 16- und 17-jährige dürfen Traktoren bis max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Amhängern

fahren, sobald man 18 Jahre oder älter ist, darf man automatisch (ohne neue Prüfung) Traktoren bis max. 60 km/h

Höchstgeschwindigkeit fahren.
Klasse 2 (alt:( alter LKW-Führerschein, mit dem man alle Traktoren fahren darf (auch über 60 km/h

Höchstgeschwindigkeit.


Versicherung
-----------------------
Manche Versicherungen bieten spezielle Oldtimer-Versicherungen an, bei dennen evtl. die Nutzung eingeschränkt ist,

d.h. bestimmte Sachen sind nicht mitversichert. Diese Oldtimerversicherungen sind aber in der Regel günstiger als

eine reguläre Versicherung.


Fahrzeugschein
-----------------------
Im Fahrzeugschein sind der Halter, das Kennzeichen und die technischen Daten des Fahrzeugs angegeben. Man erhält den

Fahrzeugschein bei der Zulassung. Wenn man mit dem Fahrzeug auf öffentl. Straßen fährt, muss man den Fahrzeugschein

bei sich haben.


Fahrzeugbrief
-----------------------
Der Fahrzeugbrief enthält sämtliche Halter des Fahrzeugs (Personen, auf die das Fahrzeug zugelassen war/ist). Er ist

Eigentumsnachweis; wer den Brief in den Händen hält, dem gehört das Fahrzeug. Man kann ein Fahrzeug nicht zulassen,

wenn man den Brief nicht besitzt. Falls der Brief verloren gegangen ist, kann man einen Ersatzbrief vom

Kraftfahrtbundesamt erhalten.


Höchstgeschwindigkeit
-----------------------
im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeit; nicht die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug

tatsächlich fährt. Im Idealfall sollte die eingetragene und die tatsächliche Geschwindigkeit gleich sein.


TÜV
-----------------------
Der TÜV überprüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Neufahrzeuge müssen das erste mal nach 3 Jahren zum TÜV,

danach muss ein Fahrzeug alle 2 Jahre untersucht werden. Man kann an der TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen

erkennen, wann das Fahrzeug das nächste mal zum TÜV muss. Falls man erst später zum TÜV fährt, bekommt man keine 2

Jahre TÜV; der Termin wird auf den Ablauf zurückgerechet, d.h. wenn man 3 Monate überzieht, bekommt man auch 3

Monate weniger TÜV.


grünes Kennzeichen
-----------------------
An der grünen Schriftfarbe erkenn man, daß für dieses Fahrzeug keine KFZ-Steuern bezahlt werden.


schwarzes Kennzeichen
-----------------------
An der schwarzen Schrift erkenn man, daß dieses Fahrzeug normal zugelassen ist, d.h. daß für dieses Fahrzeug

KFZ-Steuern gezahlt werden.


H-Kennzeichen
-----------------------
Ein Kennzeichen mit einem hinten angestellten "H" erhalten Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten und bestimmte

Vorraussetzungen erfüllen. Für diese Fahrzeuge wird dann eine KFZ-Steuer-Pauschale erhoben, statt die Steuer

abhängig vom Hubraum, Schadstoffausstoß oder dem zulässigen Gesammtgewicht zu erheben. Für kleinere alte Traktoren

lohnt sich diese Art der Zulassung meist nicht, da die Pauschale höher ist als die regulär zu zahlende KFZ-Steuer.


rotes Kennzeichen
-----------------------
???


Anhängerbetrieb
-----------------------
???


Verbandskasten
-----------------------
???


Berufsgenossenschaft
-----------------------
???


Warndreieck
-----------------------
???
 
Berndt

Berndt

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Gut Idee, ich hab da ein paar sachen, die zwar zuerst nich den Tüv interessieren, die man aber trotzdem beachten sollte.

Zulässiges Gesamtgewicht
----------------------------------
ist das Gewicht, das ein Schlepper maximal mit allen Anbeugeräten (Frontlader, Geräte in der Hydraulik,..) haben darf.

Anhängelast
------------------
Ist die Last, die man maximal hinter einen Trecker hängen darf
 
Lars

Lars

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Mensch Christian, da hast Du Dir aber was vorgenommen:
Bezüglich Zulassung und zusätzlich noch für technische Vorschriften ist die StVZO mit ca. 1500 Seiten maßgebend. Zusätzlich noch z.B. das Kfz-Steuergesetz, die Richtlinie zum Fahrzeugbrief und eine Unmenge von Erlassen des Bundesministers für Verkehr, TÜV-Merkblätter usw.

Das sprengt absolut den Rahmen!

Nur als Anmerkung: einen neuen Fahrzeugbrief gibt es nicht vom KBA, sondern von der Zulassunsgstelle. Diese fragt aber in der Regel ab, ob der Brief nicht anderweitig eingezogen oder als Sicherheit hinterlegt wurde (sogenannte Aufbietung im Verkehrsblatt)

Höchstgeschwindigkeit: ist die ermittelte höcshtmögliche Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges auf ebener Bahn ohne Windeinfluss. Diese Höchstgeschwindigkeit hat beim Traktor eine entscheidende Bedeutung:
Wird sie überschritten, weil z.B. eine andere Übersetzung (schnellerer höchster Gang) montiert wurde, erlischt die Betreibserlaubnis des Fahrzeuges, die Versicherung wird bei Unfall dan auch nicht zahlen, Fahren ohne Fahrerlaubnis (da andere Klasse) usw... das sollten sich die Spezis mal überlegen, die da so entsprechende Umbauten vornehmen.

TÜV (wiederkehrende technische Prüfung:( für unsere Traktoren alle 2 Jahre, nur bei neuen PKW zum ersten Mal nach drei Jahren, alle andere Fahrzeugarten: alle 2 Jahre

Warndreick: ja
Verbandkasten: nein

Gruß
Lars
 
Moorhorst

Moorhorst

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@christian
frage:was tut christian,wenn er nicht am pc sitzt? ?(
aber spass beiseite.es sprengt wohl doch den rahmen hier alles erklären zu wollen,weil ja anscheinend regional gravierende unterschiede auszumachen sind,wenn man hier einmal öfter reinliest.vor allem zum thema zulassung und kennzeichenfarbe.meine meinung:jeder sollte sich bei seiner zulassungsstelle bzw.seinem finanzamt kundig machen.
gruss
horst
 
Stoss30

Stoss30

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Da stimme ich Moorhorst voll und ganz zu.
Ist zwar eine gute Idee von Christian, alle Infos zusammentragen zu wollen, um ein Schriftstück mit allen erdenklichen Variationen zum Thema Zulassung, technische Ausführung, mit oder ohne Spiegel, etc. in der Hand zu haben.

Da aber in der Tat regionale Unterschiede, schon allein beim Landratsamt, gemacht werden, ist es sinnvoll, sich in seinem Landstrich zu informieren, was geht und was nicht geht. 8)
 
C

Christian...

Threadstarter
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Ich hab auch nicht vor, alles zusammenzutragen, sondern nur die wichtigsten "Denkanstöße" schriftlich festzuhalten.
Schon klar, daß man nicht alles abhandeln kann, da könnte man genausogut den gesammten Gesetzestext abdrucken ;)

War nur mal ne spontane Idee, aber vielleicht wird ja trotzdem was draus.
 
Moorhorst

Moorhorst

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@christian
sollte keine kritik sein,sondern dich nur vor sehr viel arbeit bewahren.du merkst ja an den verschiedenen reaktionen,daß jeder meint etwas zu wissen aber keiner weiß etwas genaues.also hast du insofern recht,daß denkanstösse helfen können auf den richtigen weg zu kommen.so wie ich mit meiner steuerbefreiung bei schwarzen kennzeichen(hatte ich hier auch irgendwo gelesen und nachverfolgt ,hat ja letztlich auch geklappt).
gruss
horst ;)
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Christian

Da hast Du Dir wirklich viel Arbeit gemacht.Das Problem sehe ich aber in der Richtigkeit der Angaben,zb sagt ein grünes Nummernschild nur etwas über die Steuerbefreiung aus und nicht ob Überrollbügel oder nicht.Das ganze Zulassungsverfahren ist besonders bei Traktoren so vielfältig,von Stadt zu Stadt verschieden und so uneinig,da teilweise vom Sachbearbeiter abhängig,das hierfür wohl kein allgemeingültiges Regelwerk erstellt werden kann.

Gruß Ralf
 
Stoss30

Stoss30

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Kohlemann spricht mir aus der Seele.
Und dann gehts ja weiter: Nicht die Steuerbefreiung schreibt den Überrollbügel vor, sondern die Berufsgenossenschaft, der man beitreten muss, wenn man mehr als 50 ar Landwirtschaftl. Fläche hat (so ists bei uns im Raum KA).
Woanders gelten wieder andere "Maßstäbe" :rolleyes:
 
T

Trakehnerstar

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Vielleicht auch ein kleiner Beitag:

Berufsgenossenschaft (landwirtschaftl.)
Gesetzliche Unfallversicherung. Laut entsprechender Satzung der BGs ist Mitgliedschaft abhängig von Mindestgrösse einer bewirtschafteten landw. Fläche (meist 1500qm in alten BL). Bei Wald besteht immer Pflichtmitgliedschaft. Beitragspflicht ist i.d.R der Bewirtschafter.
Nachteil: Beiträge
Vorteil: Unfallschutz bei landw. Arbeiten, etvl. Vorteile bei Schlepper (grünes KZ) und Auto
 
Thema: Lexikon zum Thema Zulassung

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