Keine Papiere

Diskutiere Keine Papiere im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Freunde Ich weiß es gibt bereits ein oder mehrere Themen dazu.Aber; Es geht um folgendes Bin jetzt endlich soweit fertig mit meinem D15 und...
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André K.

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Hallo Freunde
Ich weiß es gibt bereits ein oder mehrere Themen dazu.Aber;
Es geht um folgendes
Bin jetzt endlich soweit fertig mit meinem D15 und möchte zum TÜV und ihn auch anmelden, habe aber leider keine Papiere.
Mir ist bekannt das ich eine eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer benötige die über den verbleib der Papiere Auskunft gibt.
Nun zu meiner Frage
Was wäre Plan B wenn ich den Vorbesitzer nun nicht mehr erreiche oder dieser mich hängen lässt?
Stehe langsam echt etwas unter Strom und habe Sorgen das mir das alles nicht klappt

LG André
 
D6006A

D6006A

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Moin,
dann machst Du mit einem guten Freund, dem Du vertraust, einen Kaufvertrag.
Gruß
Frank
 
Pflugschmied

Pflugschmied

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Moin Andre

Wenn du den Vorschlag von Frank umsetzen willst, ist ganz wichtig das
im Kaufvertrag steht ,, Der Schlepper Nr. xxxxx/xxx wird ohne Kfz.Brief
und Kfz. Schein verkauft, da diese nicht auffindbar sind." dann sollte
das so gehen.
Bedenken solltest du das dein ,,Guter Freund" richtig Ärger kriegen
könnte ,wenn der Schlepper mal als gestohlen gemeldet wurde.
(Diebstahl, Urkundenfälschung und so weiter)

Gruß Andreas
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Wenn Du zur Zula gehst wollen die bei fehlenden Papieren zuerst ein Bild vom Typenschild, auf dem die Fahrgestell- bzw. Seriennummer/Schleppernummer steht. Damit machen die eine Anfrage, ob genau dieser Schlepper schon mal irgendwo in Deutschland zugelassen war, also ob überhaupt ein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde. Das ist nicht die Abfrage an das KBA, womit man herausfinden will, ob das Fahrzeug als gestohlen oder vermisst gemeldet wurde.

Wenn die Zula feststellt, das für diesen Schlepper schon mal Papiere ausgestellt wurden können und werden die gleichzeitig auch in Erfahrung bringen, wo genau die Erstzulassung war.

Hast Du nun keinen Kaufvertrag mehr, weil unauffindbar oder der Vorbesitzer ist nicht mehr erreichbar weil z.B. verstorben, musst Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben über den nicht auffindbaren Kaufvertrag.

Muster:
Antrag auf Ausstellung eines neuen KFZ- Briefes, Zulassungsbescheinigung Teil 2, für eine LOF.-Zugm. Ackerschlepper des Herstellers (Name und Fahrzeugtyp).

Antragsteller:

Name:
Adresse:
Tel.:
Mobilnummer:
E-mail Adresse:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte ich eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben über den leider nicht mehr auffindbaren Kaufvertrag, den ich zusammen mit Herr/Frau (Name) am (Datum) in (Adresse) unterzeichnet habe. Herr/Frau (Name) ist leider verstorben (oder andere Gründe/nicht erreichbar), so dass ich über den/die Verkäufer/Verkäuferin keinen Ersatz Kaufvertrag anfordern kann.

Weiterhin möchte ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben darüber, dass mir weder der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) noch der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) beim kauf des Fahrzeuges (Hersteller und Typ) mit der Fahrzeugnummer (...) am (Datum) in (Adresse) übergeben wurden. Das der Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein unauffindbar waren, wurde mir von der/dem Verkäuferin/Verkäufer (Name) versichert und auch so im Kaufvertrag schriftlich festgehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Name Antragsteller

Beschreibung des Fahrzeuges:

Der am (Datum) in (Adresse) mit (Name) abgeschlossene Kaufvertrag handelt über nachstehendes KFZ:

Art des KFZ:
Fahrgestell Hersteller:
Typ:
Fahrgestellnummer:
Baujahr:
Antriebsmaschine:
Motortyp:
Motor Art:
Kraftstoff:
Kurzleistung:
Hubraum:
Aufbau:
Zahl der Sitzplätze:
Leergewicht:
zulässiges Gesamtgewicht:

Das gibt man zusammen bei der Zula ab mit zwei als Vordruck im Internet erhältlichen Dokumenten:

1. Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief

2. Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Erst jetzt erfolgt die Abfrage über das KBA.

Friedrich
 
E

Eduard_1956

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Also ich hab den ganzen Kram frisch hinter mir
als erstes eine Aufbietung bei der ZULa machen ob der Trecker nicht geklaut ist
wenn das negativ ist mit allem was du an Unterlagen hast dahin. Wichtig (bei mir war es so ) die wollen ein Bild von der gut sichtbaren Fahrgestellnummer die irgendwo am Trecker eingeschlagen ist. Das Typenschild sollte die gleiche Nummer haben ist aber zweitrangig. Dann bekommst du einen Auftrag für den TÜV zur Vollabnahme. Der TÜV bestand auf ein Datenblatt das du online über den TÜV Süd beantragen muss( 150€ ) dann mit den ganzen Papieren zum Tüv zum Vorgespräch was sonst noch alles fehlt. In meinem Fall das aktuelle bescheinigte Gewicht das Traktors (Bei der Raiffeisenzentrale gemacht ). Termin zu HU machen. Mit der TÜV Bescheinigung zur ZULA und anmelden...... Alles in Allem ca 500 €
Gruß Edi
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Das kann so nicht stimmen. Erst die Aufbietung machen? Womit denn, wenn keine Daten vorhanden sind? Bei mir wollten die eben kein Bild von der Fahrgestellnummer auf dem Rahmen, aber ein Bild des Typenschildes.

Du gehst überhaupt nicht auf die Frage des Fragestellers ein. Die Zula will definitiv einen Kaufvertrag und wenn der nicht vorhanden ist, die entsprechenden eidesstattliche Erklärungen dazu haben. Vorher geht da mit Aufbietung überhaupt nichts.

Das Datenblatt hat sich der TÜV bei mir selber organisiert.

Friedrich
 
Kiesler

Kiesler

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Also Fakt ist: Es ist überall etwas anders.

Ich war erst mit meinem Kaufvertrag(In dem die Historie und Verlust der Fahrzeugpapiere aufgeführt ist) bei der Zula. Mit der dort angegebenen Fahrgestellnummer haben sie dann die Aufbietung gemacht.
Danach wollten die nur den Kaufvertrag und vor allem das Dokument der 21er Abnahme vom TÜV interessiert!
Zulassung erfolgreich.

Der TÜV Süd hat bei mir vorab nach Typengenehmigungen und Infos/Daten zum Schlepper herrausgesucht. Dann die Abnahme inklusive Fotodokumentation der Typenschilder und Fahrgestell-/Motor-nummer etc. gemacht. Fertig.

Ach ja Gewicht konnte er glücklicherweise auch aus Datenblättern entnehmen.
Wenn nicht hätte ich auch Wiegen müssen.
Grüße
Marcel
 
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André K.

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Hallo
Das klingt ja ganz schön kompliziert alles.
Ich fasse noch mal kurz zusammen was ich habe und bereits getan habe:

1.Ich besitze einen Kaufvertrag indem drin steht das er ohne Papiere verkauft wurde

2. Ich war bei der Polizei und habe es prüfen und schriftlich bestätigen lassen das er nicht als gestohlen gemeldet wurde

3. Ich habe bei der Zulassungsstelle nachgefragt und denen die Fahrgestellnummer vom Typenschild genannt, sie konnten nichts finden wann und wo er irgendwann mal angemeldet war.
Ich bekam die Info dass ich eine eidesstattliche versicherung vom Verkäufer benötige das er die Papiere verloren hat

4. Ich habe bisher erfolglos versucht diese vom Verkäufer zu bekommen
 
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FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Du musst jetzt nur noch eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass Dir beim Kauf des Fahrzeuges (Hersteller und Typ ) mit der Fahrgestellnummer (xxx) am (Datum) in (Adresse) weder der Fahrzeugbrief, noch der Fahrzeugschein übergeben wurden. Das der Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein unauffindbar waren, wurde Dir von der/ dem Verkäuferin/Verkäufer (Name) versichert.

Weil die Zula nicht ausschließen kann, dass Du die Papiere von der Verkäuferin oder dem Verkäufer doch erhalten und die Papiere doch selber verbummelt hast, benötigen die noch die beiden schon erwähnten Vordrucke über den Verlust von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Da steht z.B. auch drin, dass Du Dich bei der Zula umgehend meldest und über den Fund der Originalpapiere informierst.

Friedrich
 
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André K.

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Hallo Friedrich
Die Zula will ja aber unbedingt ne eidesstattliche versicherung vom Verkäufer, nicht von mir
Wenn ich das richtig verstanden hab
 
buddyholly

buddyholly

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Steht im Kaufvertrag drin, das keine Papiere dabei waren? Wenn nicht, sag du hast sie selbst verloren, Hund gefressen, sonstiges.

Im Zweifelsfall, verbrenn den Kaufvertrag und sag einfach du hast vom schwippschwager 7. Grades geerbt, Vorbesitzer verstorben. Solange du nicht rot dabei wirst, soll erstmal einer das Gegenteil beweisen....
 
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FahrM66Tfan

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Also ich habe das genau so gemacht wie beschrieben. Verkäufer war auch nicht mehr erreichbar. Habe dann die eidesstattliche Versicherung selber geschrieben, genau wie oben als Beispiel angegeben. Zula war damit einverstanden, wollten aber zusätzlich noch die beiden Vordrucke ausgefüllt und unterschrieben. Das ist ja kein Drama.

Probiere es einfach.

Viel Erfolg!

Friedrich
 
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Oberwesterwälder

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Moin!

Erzählen kann man den Mitarbeitern der Zulassungsstelle sicher vieles.

Aber bewusst eine falsche eidesstattliche Erklärung abgeben?
Das ist schon ne Nummer!

Gruß Martin
 
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FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Wer hat wann und wo eine falsche eidesstattliche Erklärung abgeben?

Vorsicht mit irgendwelchen Anschuldigungen!

Friedrich
 
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Oberwesterwälder

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Friedrich, wieso glaubst du eigentlich, es ginge immer um dich?
Was du wann machst oder nicht, geht mir persönlich komplett am Allerwertesten vorbei.

Es geht um die Anfrage von André.
Er hat der Zulassungsstelle bereits mitgeteilt, daß er den Trecker ohne Papiere gekauft hat.

Und wenn man die Tips in den Antworten so liest, könnte man meinen, der Eine oder Andere Rat zielt darauf ab, beim nächsten Gang zur Zulassungsstelle den Sachverhalt anders darzustellen, und mit einer eidesstattlichen Erklärung zu belegen, dass er selbst die Papiere verloren hat.

Davor möchte ich warnen.

Gruß Martin
 
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FahrM66Tfan

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Martin, So wie Du auf meinen Beitrag geantwortet hast muss doch Jeder denken, ich hätte da eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben. Ehrlich gesagt wusste ich vorher überhaupt nicht, dass man so eine selber schreiben darf. Die Mitarbeiterin der Zula hat mir gesagt, dass ich das so oder ähnlich schreiben soll. Geschrieben, unterschrieben, vorgelegt und die Sache war erledigt. Ich will hier auf keinen Fall Jemanden dazu animieren, da irgendetwas ohne vorherige Absprache mit der Zula selbst zu machen.

Ist vielleicht falsch verstanden worden. Na gut. Denke viel mehr Tipps kann man jetzt nicht mehr geben.

Friedrich
 
buddyholly

buddyholly

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Martin bezog sich sehr wahrscheinlich auf meinen Beitrag. Ja ich gebe zu das Vorgehen ist sicher nicht 100% korrekt, und ich habe das selbst so auch nicht gemacht. Aber letztlich, wer berechtigt denn den Vorbesitzer einen Kaufvertrag oder die Erklärung auszustellen? Er hat ja schließlich auch selbst auch keinen Eigentumsnachweis.

Ich möchte das aber auch nicht weiter tiefer legen, nicht das ich noch als Anstifter zu einer Straftat gelte...

Viel Erfolg, und lass uns wissen wie es ausgeht!
 
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André K.

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Das werde ich tun
Naja Donnerstag werde ich erst mal zur Dekra fahren und hoffen dass fie vollabnahme klappt
 
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FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Klar!:) Das ist nicht viel dramatischer als eine normale HU. Kostet nur etwas mehr...😉

Aber kannst uns ja mal auf dem laufenden halten, wie Du das mit der Zula letztendlich geregelt hast. Scheinbar gibt es da in Deutschland wieder mal keine überall gleiche Regelung.

Friedrich
 
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