Ist mein Überrollbügel original ?

Diskutiere Ist mein Überrollbügel original ? im Forum FL 514 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - An meinem F1L514/51 ist ein Ü-Bügel in GELB aus rundrohren dran. Ist der normalerweise nicht aus Vierkantrohren ?
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Deutzländer

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An meinem F1L514/51 ist ein Ü-Bügel in GELB aus rundrohren dran. Ist der normalerweise nicht aus Vierkantrohren ?
 
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Johannes

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Original hatte der 15er früher keinen Überrollbügel.
Es gibt natürlich verschiedene Firmen, die diese nachgerüstet haben. Bislang habe ich nur runde Überrollbügel gesehen und die mit den Vierkantrohren waren Marke Eigenbau, aber festlegen will ich mich da nicht!
 
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Nils_Heinen

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Es gibt genug eckige Bügel, die von Firmen hergestellt wurden.

An meinem Dieselross z.B. "System Binger Seilzug" nennt sich das Teil und wurde massig an Schleppern verbaut. ;)
 
D

Deutzländer

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Servus Nils ! (Ich heisse übrigens Niels)

Ich hab die letzte Stunde in auf deiner HP im Forum gestöbert. Ist höchst interessant ! Gute Site, Lob !

Angeblich hast Du auch nen riesen Fundus an Schleppis.
Hast nicht zufällig die Deutz-Sitzschale und Feder irgendwo rumfliegen ? Und eine Haube vom F1L514 die noch in Form ist ?
 
Lasca34

Lasca34

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Typgeprüfte Umsturzbügel gabe es für den F1L 514/51 (wie auch für viele andere Deutz bis 50 PS) in zwei Ausführungen:

1. System Binger Seilzug, bestehend aus Rechteckrohren, Farbe orange. Diese Bügel wurden von einer Vielzahl von Herstellern gefertigt.

2. System Fritzmeier, bestehend aus runden Rohren, Farbe ganz helles Grau, fast weiß. M.W. wurden diese Bügel nur von Fritzmeier gefertigt.

Gruß
Michael Bruse
 
C

Christian...

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@ Deutzländer:

Diese Überrollbügel wurden erst ab 1970 (???) Pflicht. Vorher waren sie nicht vorgeschrieben und die Trecker wurden ohne Bügel gebaut und ausgeliefert.
Um die Unfallzahlen beim Umkippen zu verringern, hat die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben, daß ab einem bestimmten Datum alle neu ausgelieferten Trecker einen Umsturzbügel haben mussten. Ein paar Jahre später kam die Vorschrift, daß alle alten Trecker mit einem Bügel nachgerüstet werden mussten.

Dein F1L514/51 hatte, als er ausgeliefert wurde, garantiert keinen Bügel dran. Selbst die D06-Serie hatte zu Beginn noch keine Bügel. Die wurden alle nachträglich drangebaut. Original ist also kein Bügel an einem so alten Trecker.

Der Bügel ist nur von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben, also nicht vom TÜV, StVo oder sonstigem. Und die Berufsgenossenschaft hat nur Einfluss auf landwirtschaftliche Trecker, d.h. mit grünem Kennzeichen. Wenn du deinen Trecker mit schwarzem Kennzeichen zulässt, darfst du ganz legal ohne Bügel fahren (trotzdem habe ich meinen drangelassen, der Sicherheit wegen).
 
Lars

Lars

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Zum Thema Umsturzschutzvorrichtung (das ist die offizielle Bezeichnung für den Bügel) ist im Schlepperjahrbuch von 2002 (oder 2003?) ein interessanter, sehr ausführlicher Artikel.
Dort sind die gestzlichen Vorschriften (wann eingeführt, ab wann Nachrüstung usw.) wie auch die verschiedenen Typen und Hersteller gut beschrieben.
Die Fa. Binger Seilzug hat wohl die meisten gefertigt bzw. entsprechende Lizenzen weitergegeben. Diese Firma hatte aufgrund der Produktion von Nachrüstseilwinden alle erforderlichen Schleppermaße und konnte so groß in die Produktion einsteigen.

An meinem D 40 L z.B. ist ein Rechteckrohr-Bügel mit einer Alu-Herstellerplakette "Binger Seilzug, Nr...." und ein Aufkleber des Herstellers "Tritschler, Aschaffenburg", dort wurde der Bügel dann wohl in Lizenz hergestelt.

Gruß
Lars
 
N

Nils_Heinen

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Zum Glück hab ich von meinem Dieselross noch alle Unterlagen. Sogar die Bescheinigung als der Bügel montiert wurde.

Dies geschah (natürlich naträglich) am 27.6.1976

Gruß Nils

@ Deutzländer : ich selbst habe keinen Fundus. Hatte nur in Frankreich mal nen Sammler gefunden, welcher allerdings noch keine Schraube rausrückt...
Wir hätten ja auch noch einiges gebrauchen können was der so hat, aber ist nix zu machen X(
 
C

Christian...

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Muss so ein Bügel eigentlich eingetragen werden? Oder darf man den dran- und abmachen, wie man lustig ist (abgesehen von der Berufsgenossenschaft)?
 
C

Christian...

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Ich hab noch mal nachgesehen:

ab 1972 musste jeder neue Trecker mit einer Umsturzschutzvorrichtung ausgerüstet sein (wurde ausschließlich von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben).

ab 1977 musste JEDER Trecker, auf den dei Berufsgenosscenschaft "Einfluss" hatte, mit einer Umsturzschutzvorrichtung versehen sein.

Wenn also ein Trecker mit Bj. vor 1972 seit 1977 ausschließlich nichtlandwirtschaftlich eingesetzt wurde, ist das total legal, wenn der nie einen Bügel gehabt hat.
 
Thema: Ist mein Überrollbügel original ?

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