Wieder so ein EXperte beim TÜV. Natürlich müssen die Scheinwerfer NICHT mit einem E_Prüfzeichen versehen sein, denn als Dein Schlepper gebaut wurde, gab es diese Vorschrift noch gar nicht.
Was sein muss: eine bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtung, hört sich komisch an, ist aber so

das bedeutet nichts anderes, als z.B. ein orischinool-Scheinwerfer. Der muss zum Nachweis, das er bauartgenehmigt ist, ein Prüfzeichen haben, dieses besteht bei den älteren Lampen immer aus einer Wellenline und einer anschließenden Bezeichnung wie z.B. ~~~ K 11126 oder ~~~K1041 (das müßten die orischinool Lampen "drauf" haben). Es ist aber auch zulässig, andere bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen anzubauen, die müssen dann auch eine solche Bezeichnung aufweisen oder können auch das erst später eingeführte E-Prüfzeichen haben.
Gruß
Lars