F2L 612/6 F2L612/6N als Selbstfahrende Arbeitsmaschine

Diskutiere F2L612/6N als Selbstfahrende Arbeitsmaschine im Forum FL 612 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach jemanden, der einen F2L612/6N als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen hat. Die Zulassungsstelle...
Deutz Kai

Deutz Kai

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Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach jemanden, der einen F2L612/6N als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen hat.
Die Zulassungsstelle verweigert mir die Zulassung meines Traktors da ich nicht nachweisen kann wer der Verfügungsberechtigte ist.
Wenn ich jedoch nachweisen kann ( Kopie Fahrzeug Papiere ) das der Traktor als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zu sehen ist,
spielt das keine Rolle mehr. Er benötigt dann keinen Brief und folglich keinen Nachweis der Verfügungsberechtigung.
Ich habe hier schon andere Beiträge gelesen, die Schwierigkeiten mit der Zulassung hatten, wenn kein Brief vorhanden ist.
Habe alles ausprobiert, Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrsministerium, Regierungspräsidium, hat alles nichts genutzt.
Hier die Antwort der Zulassungsstelle:

"Der von Ihnen übersandte Kaufvertrag kann nicht als Nachweis einer Verfügungsberechtigung nicht anerkannt werden, da Sie das Fahrzeug bereits ohne Fahrzeugdokumente nachweislich erworben haben.
Da Sie keinerlei Nachweis besitzen, dass Sie das Fahrzeug mit Fahrzeugdokumenten erworben haben, sondern wissentlich das Fahrzeug ohne Dokumente erworben haben – sind Sie nicht die verfügungsberechtigte Person, sondern nur der Eigentümer.
Nur die verfügungsberechtige Person, darf die Erklärung an Eides statt bzgl. der Beantragung des Ersatzdokuments abgeben."

Leider hatte der Vorbesitzer auch nie Papiere zu dem Fahrzeug, da er ihn nur als Ersatzteilspender erworben hat.

Grüße Kai
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Moin. Du brauchst doch "nur" eine eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer.

Hier ist eigentlich alles erklärt:
Deutz ohne Papiere kaufen

Wenn man einen Schlepper als selbstfahrende Arbeitsmaschine deklarieren könnte entfällt dadurch ja die Zulassungspflicht. Das wird der Staat mit Sicherheit nicht ermöglichen.
Dein Schlepper wäre dann ja zulassungsfrei und du bräuchtest keine Steuern und Versicherung zahlen.
 
Kramer Daniel

Kramer Daniel

Moderator
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Moin
Da gibt es mehrere Möglichkeiten, auf die eine sollte jeder selbst kommen, aber dazu will ich hier öffentlich nichts schreiben.
(Anmerkung dazu: Wenn man einen Brief erwischt, zu dem es irgendwo noch einen Angemeldeten Schlepper gibt und ihn dann quasi ein zweites Mal anmelden will, gibt es richtig Ärger auf der Zulassungsstelle…)


Mit der Selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist es nicht ganz so einfach.
Du müsstest ein Arbeitsgerät wie Bagger oder Kreissäge fest mit dem Fahrzeug verbinden. Sämtliche Zugvorrichtungen müssen ab, denn mit einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine darf man eigentlich keine Anhänger ziehen(Ausnahme wenn der Anhänger zum Beispiel am Bagger hängt und ausschließlich Schaufeln oder anderes Zubehör transportiert)

Du brauchst eine Allgemeine Betriebserlaubnis, 20 km/h Schilder hinten und links am Fahrzeug, die Anschrift des Besitzers muss mindestens links und hinten gut leserlich angebracht werden, Beleuchtung etc. ist selbstredend.
Kurzum Anhängerziehen ist dann quasi ausgeschlossen. Versichert ist er über die Hausratversicherung(muss der Versicherung gemeldet werden)
Steuern brauchst du dann nicht zu bezahlen.

Was jeder schlussendlich macht und für richtig hält, ist ihm selbst überlassen.

Gruß Daniel
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Es würde auch ein fest montiertes, nicht mehr abnehmbares Mähwerk ausreichen, um einen Schlepper zu einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine umzubauen. Nicht abnehmbar meint, dass man das Mähwerk nicht einfach durch entfernen von Splinten und Bolzen oder Schrauben und Muttern oder durch aushängen von Ketten und Seilzügen abbauen kann. Dazu kann man Bolzen mit der Mähwerkaufhängung verschweissen und die Schrauben der Mähwerkaufhängung ersetzen durch sogenannte Abreissschrauben. Diese haben einen normalen Sechskantschraubkopf. Der ist aber an der Schraube nur soweit fest, wie es für das sichere anziehen ausreichend ist. Zieht man über ein bestimmtes Drehmoment an, reisst der Kopf ab und die Schraubverbindung ähnelt optisch einer Nietverbindung. Eine Demontage des Bauteiles wäre dann z.B. nur noch in Verbindung mit einem Trennschleifer möglich.

Name und Anschrift des Fahrzeughalters müssen an der linken Schlepperseite angebracht sein.

Auch hier sollte mindestens eine Haftpflichtversicherung bestehen.

Friedrich
 
D

Deutz87

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Hallo

Ich habe jetzt 3 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen . Habe einen TÜV gesucht der Vollabnahmen durchführen kann . Der Traktor muss halt wie oben beschrieben ein fest angebautes Arbeitsgerät haben ob das ein Bagger Pflug Mähwerk usw ist spielt keine Rolle. Er hat eine Vollabnahme gemacht und den Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine betitelt. Damit bin ich zum Straßenverkehrsamt gegangen und habe mir da nur einen Stempel geholt .
Es muss unbedingt ein 20 km/h Schild angebracht werden mit einem Schild wo die Adresse und Name vom Eigentümer drauf steht .

Fertig

Gruß Marcus
 
D

Deutz87

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Guten Morgen,

Es würde auch ein fest montiertes, nicht mehr abnehmbares Mähwerk ausreichen, um einen Schlepper zu einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine umzubauen. Nicht abnehmbar meint, dass man das Mähwerk nicht einfach durch entfernen von Splinten und Bolzen oder Schrauben und Muttern oder durch aushängen von Ketten und Seilzügen abbauen kann. Dazu kann man Bolzen mit der Mähwerkaufhängung verschweissen und die Schrauben der Mähwerkaufhängung ersetzen durch sogenannte Abreissschrauben. Diese haben einen normalen Sechskantschraubkopf. Der ist aber an der Schraube nur soweit fest, wie es für das sichere anziehen ausreichend ist. Zieht man über ein bestimmtes Drehmoment an, reisst der Kopf ab und die Schraubverbindung ähnelt optisch einer Nietverbindung. Eine Demontage des Bauteiles wäre dann z.B. nur noch in Verbindung mit einem Trennschleifer möglich.

Name und Anschrift des Fahrzeughalters müssen an der linken Schlepperseite angebracht sein.

Auch hier sollte mindestens eine Haftpflichtversicherung bestehen.

Friedrich
Volkommen richtig
 
buddyholly

buddyholly

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Ich war in einer ähnlichen Situation, Schlepper ohne Papiere gekauft, der Vorbesitzer hatte den ebenfalls bereits ohne Papiere übernommen, und 20 jahre als Hofschlepper ohne Zulassung im Einsatz.
Für die Zulassung war bei mir der Kaufvertrag als Besitznachweis ausreichend. Damit habe ich dann (widerwillig) einen neuen Brief bekommen. Hab ich mich damals auch gefragt wie das gehen kann, weil der Vorbesitzer ja auch nirgends verbrieft als Eigentümer eingetragen war. Den Kaufvertrag hätte im Prinzip jeder ausstellen können.

In dem Sinne die Frage, muss man eigentlich zwingend an der "Heimatzulassungsstelle" anmelden, oder geht das auch im "Nachbarort"? Das kann nämlich sehr personalabhängig sein was geht und was nicht....

Gruß, Holger
 
Deutz Kai

Deutz Kai

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Moin,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Die Idee einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine kam von der Zulassungsstelle.
Habe am 27.01. 22 einen Termin auf der Zulassungsstelle um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte das zu keinem Ergebnis führen, werde ich mir etwas anderes überlegen. Wenn die Zulassungsstelle, hier bei uns,es nicht auf offiziellem Wege möchte werde ich den Traktor über Umwegen zulassen.

LG Kai
 
Deutz Kai

Deutz Kai

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Ich war in einer ähnlichen Situation, Schlepper ohne Papiere gekauft, der Vorbesitzer hatte den ebenfalls bereits ohne Papiere übernommen, und 20 jahre als Hofschlepper ohne Zulassung im Einsatz.
Für die Zulassung war bei mir der Kaufvertrag als Besitznachweis ausreichend. Damit habe ich dann (widerwillig) einen neuen Brief bekommen. Hab ich mich damals auch gefragt wie das gehen kann, weil der Vorbesitzer ja auch nirgends verbrieft als Eigentümer eingetragen war. Den Kaufvertrag hätte im Prinzip jeder ausstellen können.

In dem Sinne die Frage, muss man eigentlich zwingend an der "Heimatzulassungsstelle" anmelden, oder geht das auch im "Nachbarort"? Das kann nämlich sehr personalabhängig sein was geht und was nicht....

Gruß, Holger
Ich bin genau deiner Meinung.
Was geht und was nicht ist ist abhängig vom Mitarbeiter der Zulassungsstelle.
Leider bin ich mit keinem persönlich bekannt. Dann wäre das vermutlich kein Problem.

LG Kai
 
S

swd40

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Moin,

eine normale Zulassung wäre doch 'landwirtschaftliche Zugmaschine' auf schwarzer Nummer. 'fahrende Arbeitsmaschine' ist speziell, das geht eben nur mit fest angebautem Arbeitsgerät und schränkt die Nutzung ein. Willst Du den einfach 'normal zulassen' zum herumfahren?
Vielleicht ist das Problem ja die fahrende Arbeitsmaschine, landwirtschaftliche Zugmaschine stelle ich mir einfacher vor in der Zulassung? Problem ist auch da der fehlende Brief aber das ist ja bei Oldtimern ab und an so und da sollte die Zulassungsstelle sagen können was sie braucht.

Gruß,
Josef
 
Thema: F2L612/6N als Selbstfahrende Arbeitsmaschine

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