Deutz Kai
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Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach jemanden, der einen F2L612/6N als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen hat.
Die Zulassungsstelle verweigert mir die Zulassung meines Traktors da ich nicht nachweisen kann wer der Verfügungsberechtigte ist.
Wenn ich jedoch nachweisen kann ( Kopie Fahrzeug Papiere ) das der Traktor als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zu sehen ist,
spielt das keine Rolle mehr. Er benötigt dann keinen Brief und folglich keinen Nachweis der Verfügungsberechtigung.
Ich habe hier schon andere Beiträge gelesen, die Schwierigkeiten mit der Zulassung hatten, wenn kein Brief vorhanden ist.
Habe alles ausprobiert, Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrsministerium, Regierungspräsidium, hat alles nichts genutzt.
Hier die Antwort der Zulassungsstelle:
"Der von Ihnen übersandte Kaufvertrag kann nicht als Nachweis einer Verfügungsberechtigung nicht anerkannt werden, da Sie das Fahrzeug bereits ohne Fahrzeugdokumente nachweislich erworben haben.
Da Sie keinerlei Nachweis besitzen, dass Sie das Fahrzeug mit Fahrzeugdokumenten erworben haben, sondern wissentlich das Fahrzeug ohne Dokumente erworben haben – sind Sie nicht die verfügungsberechtigte Person, sondern nur der Eigentümer.
Nur die verfügungsberechtige Person, darf die Erklärung an Eides statt bzgl. der Beantragung des Ersatzdokuments abgeben."
Leider hatte der Vorbesitzer auch nie Papiere zu dem Fahrzeug, da er ihn nur als Ersatzteilspender erworben hat.
Grüße Kai
ich bin auf der Suche nach jemanden, der einen F2L612/6N als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen hat.
Die Zulassungsstelle verweigert mir die Zulassung meines Traktors da ich nicht nachweisen kann wer der Verfügungsberechtigte ist.
Wenn ich jedoch nachweisen kann ( Kopie Fahrzeug Papiere ) das der Traktor als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zu sehen ist,
spielt das keine Rolle mehr. Er benötigt dann keinen Brief und folglich keinen Nachweis der Verfügungsberechtigung.
Ich habe hier schon andere Beiträge gelesen, die Schwierigkeiten mit der Zulassung hatten, wenn kein Brief vorhanden ist.
Habe alles ausprobiert, Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrsministerium, Regierungspräsidium, hat alles nichts genutzt.
Hier die Antwort der Zulassungsstelle:
"Der von Ihnen übersandte Kaufvertrag kann nicht als Nachweis einer Verfügungsberechtigung nicht anerkannt werden, da Sie das Fahrzeug bereits ohne Fahrzeugdokumente nachweislich erworben haben.
Da Sie keinerlei Nachweis besitzen, dass Sie das Fahrzeug mit Fahrzeugdokumenten erworben haben, sondern wissentlich das Fahrzeug ohne Dokumente erworben haben – sind Sie nicht die verfügungsberechtigte Person, sondern nur der Eigentümer.
Nur die verfügungsberechtige Person, darf die Erklärung an Eides statt bzgl. der Beantragung des Ersatzdokuments abgeben."
Leider hatte der Vorbesitzer auch nie Papiere zu dem Fahrzeug, da er ihn nur als Ersatzteilspender erworben hat.
Grüße Kai